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Zuppiger Bruno · Nationalrat · 2006-10-05

Zuppiger Bruno · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-05

Wortprotokoll

Es ist ausgeführt und klargestellt worden, dass es sich beim Verheiratetenabzug nicht nur um einen Sozialabzug für Rentnerehepaare, wie das Frau Kollegin Fehr glaubhaft machen wollte, sondern auch um einen solchen für Ehepaare mit niederen Einkommen, welche von den tarifären Erleichterungen nur teilweise oder gar nicht entlastet werden, handelt. Das ist der Sinn des Verheiratetenabzuges gemäss Artikel 35 respektive Artikel 213.

Bei Artikel 33 Absatz 2 sowie Artikel 212 Absatz 2 stellt sich tatsächlich die Frage, ob mit der Lösung, wie sie der Bundesrat und die Mehrheit vorsehen, eine Ungleichheit gegenüber den Rentnerehepaaren mit einem doppelten Renteneinkommen geschaffen wird. Es ist richtig - der [PAGE 1546] Schweizerische Seniorenrat stellt sich hier in seiner Stellungnahme sehr eindeutig darauf ein -, dass damit natürlich eine neue Ungleichbehandlung geschaffen wird; das müssen wir wahrscheinlich auch zugeben. Aber im Hinblick auf eine neue Lösung ist es vertretbar, wenn man das so macht, wie es Ihnen die WAK vorschlägt, indem nur die Erwerbseinkommen von einem tarifären Abzug profitieren, nicht aber die Renteneinkommen. Das ist die Meinung der Mehrheit der WAK. Die SVP ist teilweise etwas anderer Meinung. Daher ist es auch sinnvoll, wenn man diese beiden Fragen hier getrennt behandelt.

Die WAK beantragt Ihnen mit einer klaren Mehrheit, dem Konzept des Bundesrates zu folgen.

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