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preparatory:AB 67369

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-10-05

Wortprotokoll

Vielleicht zuerst ein Wort im Anschluss an das Votum von Frau Fässler. Wir haben die Frage eines Steuerrabattes auch geprüft, haben auch mit den Kantonen darüber diskutiert und diese Lösung aus zwei Gründen verworfen. Erstens würde das zu einer Progressionsverschärfung führen, die wir nicht in Kauf nehmen wollten, und zweitens wäre der Rabatt im Bereich der direkten Steuern systemfremd. Deshalb haben wir darauf verzichtet und uns für die Kombilösung entschieden, die wir hier diskutieren. Bei dieser Kombilösung ist, wie gesagt wurde, kein Zweiverdienerabzug für Rentner vorgesehen, und zwar aus folgenden Gründen:

Das Prinzip der Kombilösung besteht darin, dass beide Ehegatten, wenn sie berufstätig sind und je ein Erwerbseinkommen erzielen, in den Genuss dieser Steuererleichterung kommen. Das bedeutet aber, dass verheiratete Rentner eben nicht von einem Zweiverdienerabzug Gebrauch machen können, weil sie kein Erwerbseinkommen im Sinne des Gesetzes haben. Aber sie können wie alle Ehepaare nach unserem Entwurf vom Verheiratetenabzug profitieren. Das gilt für alle Ehepaare, auch für die Rentner.

Welches sind die Hauptgründe dafür, dass wir auf den Zweiverdienerabzug für Rentner verzichten möchten? Der erste - ich gebe das zu Protokoll - ist eine finanzielle Überlegung, denn diese Ausdehnung des Zweiverdienerabzuges würde zu weiteren Steuermindereinnahmen führen, und zwar in der Grössenordnung von jährlich zwischen 180 und 190 Millionen Franken. Das möchte ich in Richtung der SVP zu bedenken geben. Jene, die geneigt sind, hier zuzustimmen, müssen wissen, dass dieser Betrag nicht kompensiert bzw. gegenfinanziert ist, sondern das müsste man noch aufbereiten. Die Sofortmassnahme würde dann insgesamt jährlich zu über 720 Millionen Franken Steuerausfällen führen, und das scheint uns angesichts des zu fällenden Systementscheides und der nicht präjudiziellen Wirkung der Sofortmassnahmen doch ein sehr hoher Betrag.

Aber es sind auch wirtschaftspolitische Aspekte, die hier eine Rolle spielen. Mit der Beseitigung der Heiratsstrafe soll die Erwerbstätigkeit beider Ehepartner und insbesondere der verheirateten Frauen gefördert werden. Die Situation der verheirateten Frauen liegt uns bei dieser Revision am Herzen, denn sie sind es ja oft, die gewissermassen durch höhere Steuern bestraft werden, wenn sie sich verheiraten. Daraus resultiert dann - so hoffen wir, und so nehmen wir es an - auch eine Ausweitung des Arbeitsangebotes und des Arbeitsvolumens. Das gilt natürlich vor allem für berufstätige Frauen, d. h. für solche, die sich noch nicht im AHV-Alter befinden.

Zudem ist schon mehrfach gesagt worden, auch von Frau Fässler, dass die Individualbesteuerung diesen besonderen Umständen Rechnung tragen würde, wenn man im Alter einen anderen Zivilstand hat. Das stimmt, das gebe ich zu. Aber wir wollen diese Frage ja gerade nicht präjudizieren, sondern wir wollen durch die Sofortmassnahme die Heiratsstrafe beseitigen, wie es uns das Bundesgericht vorgegeben hat. Wir wollen das mit Blick auf das vorhin geschilderte Mobile tun. Die Kombilösung garantiert, dass wir den Bundesgerichtsurteilen am besten, am effizientesten Rechnung tragen können.

Deshalb ersuche ich Sie, den Antrag der Minderheit Fehr Jacqueline zu den beiden Artikeln 33 und 35 und das damit verbundene Konzept abzulehnen.