Steiner Rudolf · Nationalrat · 2006-10-05
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-10-05
Wortprotokoll
Ich bitte Sie im Namen der FDP-Fraktion, bei Artikel 12b der doch beachtlichen Minderheit Stahl bzw. dem Bundesrat zu folgen. Sowohl den Antrag der Mehrheit wie auch sämtliche Einzelanträge lehnen wir ab, im Wesentlichen aus folgenden Überlegungen:
Im Bereich der Treibstoffe aus erneuerbaren Rohstoffen ist einiges in Bewegung. Neue Produkte werden eingeführt, bestehende Produkte werden weiterentwickelt. Um der Weiterentwicklung bestehender Produkte und der Entwicklung neuer Produkte überhaupt folgen zu können, muss das Gesetz möglichst flexibel sein; Detailregelungen sind der Verordnung zu überlassen. Wenn wir die steuerbefreiten Produkte und die Kriterien für die Steuerbefreiung im Gesetz auflisten, laufen wir Gefahr, das Gesetz laufend anpassen zu müssen. Demgegenüber gewährt der von uns befürwortete Entwurf des Bundesrates die nötige Beweglichkeit. Damit gibt er auch die nötige Rechtssicherheit. Zur Rechtssicherheit gehört auch, dass wir klar sagen, etwas sei vollständig von der Steuer befreit oder es sei nicht von der Steuer befreit.
Die von der Mehrheit gewünschte Möglichkeit einer teilweisen Steuerbefreiung führt zu unnötiger Unsicherheit, zu schwierigen Abgrenzungsfragen und damit auch in der Umsetzung zu grossem administrativem Aufwand. Zudem werden mit der Möglichkeit einer teilweisen Steuerbefreiung zusätzliche Begehrlichkeiten geweckt. Aber nicht eine ganze oder teilweise Steuerbefreiung, sondern der Markt entscheidet letztlich über den Erfolg eines Produktes. Effizient und kostengünstig produzierte Produkte werden wohl das Rennen machen.
Eine nach dem Herkunftsland vorgenommene Unterscheidung zwischen steuerbefreiten und nicht steuerbefreiten Produkten ist in verschiedener Hinsicht fraglich, ja untauglich. Der Nachvollzug der Zusammensetzung des Endproduktes bzw. der Herkunft und der Produktionsart der einzelnen Beimischungen ist schwierig und mit grösstem administrativem Aufwand verbunden. Herstellung und Vertrieb von Treibstoffen sind ein internationales Geschäft. Die einzelnen Komponenten werden an verschiedenen Orten auf verschiedene Arten in verschiedenen Mengen hergestellt und beigemischt. Die Bevorzugung schweizerischer Produkte, die Bevorzugung einzelner ausländischer Produkte bzw. Herkunftsländer wie auch die von Frau Menétrey-Savary geforderte Kontingentierung sind nicht WTO- und Gatt-konform und verletzen das Freihandelsabkommen mit der EU, nach welchem weder mengenmässige noch andere Einschränkungen erlaubt sind. Vor diesen Bestimmungen hat unseres Erachtens auch der Antrag Walter Hansjörg mit einer mengenmässig abgestuften Steuerbefreiung keinen Bestand. Zum Problem, wann und wo wie viel wovon beigemischt wird, kommt hinzu, dass die schweizerische Produktion den Bedarf kaum zu decken vermöchte.
Auch bezüglich Absatz 3 wollen wir dem Bundesrat Beweglichkeit geben. Wir unterstützen deshalb die Kann-Vorschrift anstelle einer Muss-Formulierung, denn die zwingende Überprüfung der ökologischen Gesamtbilanz kann unter Umständen zu unverhältnismässigem Aufwand mit entsprechenden Kosten führen.
Aufgrund dieser Überlegungen bitte ich Sie im Namen der FDP-Fraktion, der Minderheit Stahl bzw. dem Bundesrat zu folgen und den Antrag der Mehrheit und sämtliche Einzelanträge abzulehnen.