Bürgi Hermann · Ständerat · 2006-09-18
Bürgi Hermann · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-18
Wortprotokoll
Seit vielen Jahren führt das World Economic Forum (WEF) - es handelt sich um eine privatrechtliche Stiftung - in Davos jährlich ein Treffen durch. Mit Schreiben vom 22. Februar dieses Jahres hat die Regierung des Kantons Graubünden beim Bund zur Gewährleistung der Sicherheit für die Jahrestreffen 2007 bis 2009 um Unterstützung nachgesucht. Am 31. Mai dieses Jahres hat der Bundesrat die diesbezüglichen Beschlüsse gefasst. Entsprechend einem dreistufigen Abgeltungsmodell beteiligt sich der Bund neben dem Kanton Graubünden, der Landschaft Davos sowie dem WEF an den Sicherheitskosten. Basis hiefür bildet die Verordnung über die finanziellen Leistungen an die Kantone zur Wahrung der inneren Sicherheit, die sogenannte BWIS-Abgeltungsverordnung.
Im Jahre 2000 hat der Bundesrat dieses Jahrestreffen aufgrund seiner Bedeutung und der Auswirkungen auf die internationalen Interessen der Schweiz als ausserordentliches Ereignis im Sinne von Artikel 4 der erwähnten Verordnung qualifiziert. Da diese Einschätzung unverändert ist, werden auf Bundesebene zugunsten der WEF-Jahrestreffen im Dreijahreszeitraum 10,5 Millionen Franken veranschlagt. Diese 10,5 Millionen Franken sind nicht Gegenstand der heutigen Beschlussfassung. Gegenstand der Beschlussfassung ist jedoch ein Teil eines Bundesratsentscheids, nämlich des Entscheids, im Sinne von Artikel 67 in Verbindung mit Artikel 70 des Militärgesetzes den Einsatz der Armee im Assistenzdienst zugunsten des Kantons Graubünden zu gewähren.
Vorgesehen ist ein Einsatz von maximal 5000 Armeeangehörigen in der Zeit vom 15. bis 29. Januar 2007, vom 14. bis 28. Januar 2008 und vom 19. Januar bis 2. Februar 2009. Da dieser Assistenzdienst eben mehr als 2000 Armeeangehörige umfasst, bedarf er, gestützt auf Artikel 70 Absatz 2 des Militärgesetzes, der Genehmigung der Bundesversammlung. Mit der Botschaft vom 31. Mai 2006 unterbreitet uns nun der Bundesrat einen entsprechenden Bundesbeschluss, und es ist dieser Bundesbeschluss, der den Gegenstand der heutigen Beratung bildet.
Mit dem Einsatz der Armee zugunsten des WEF wird kein Neuland beschritten. Mit dem Beschluss vom 6. Dezember 2004 erfolgte die parlamentarische Genehmigung für das WEF 2005 und 2006.
Was den Assistenzdienst für den Zeitraum 2007-2009 anbelangt, kommt die Kommission grossmehrheitlich zum Schluss, dass die Voraussetzungen gemäss Artikel 67 Absatz 2 des Militärgesetzes erfüllt sind. Welches sind diese Voraussetzungen? Eine Hilfeleistung ist nur so weit zulässig, als sie erstens im öffentlichen Interesse liegt und es zweitens den zivilen Behörden nicht möglich ist, ihre Aufgaben in personeller, materieller und zeitlicher Hinsicht zu bewältigen. Wie bereits erwähnt, ist das WEF als im internationalen Interesse der Schweiz liegend zu beurteilen: Die Beurteilung der Sicherheitslage führt zum Schluss, dass die vorgesehenen Massnahmen zugunsten von völkerrechtlich geschützten Personen sowie der Objektschutz nach wie vor zwingend sind. Und hiefür reichen die Polizeikräfte des Kantons Graubünden, verstärkt durch die vorgesehene interkantonale Unterstützung durch Angehörige anderer Polizeikorps, nicht aus, insbesondere was den Schutz von Objekten und der zivilen Infrastruktur betrifft.
Damit sind die Voraussetzungen für einen Einsatz der Armee zur Unterstützung der zivilen Behörden gegeben. Die Leistungen der Armee erfolgen im Bereich Objekt- und Personenschutz sowie, gemäss der Verordnung über die Wahrung der Lufthoheit, in den Bereichen Schutz des Luftraums sowie Lufttransport völkerrechtlich geschützter Personen. Auch in den Bereichen Logistik und koordinierter Sanitätsdienst leistet die Armee Unterstützung.
Hervorzuheben ist die Tatsache, dass kein Ordnungsdienst geleistet wird. Und, selbstverständlich: Die Einsatzverantwortung liegt bei den zivilen Behörden. Bezüglich der finanziellen Voraussetzungen ist festzuhalten, dass die vom VBS zu erbringenden - subsidiären - Leistungen im Assistenzdienst aufgrund der Erfahrungen mit rund 19,5 Millionen Franken zu beziffern sind. Entscheidend ist, dass gegenüber einem normalen Ausbildungskurs bzw. Flugdienst lediglich Mehraufwendungen von rund 2 Millionen Franken entstehen, wobei gemäss Aussage des VBS davon auszugehen ist, dass diese im Rahmen der bewilligten Kredite aufgefangen werden können.
Als Letztes ist noch darauf hinzuweisen, dass erstmals beantragt wird, die parlamentarische Genehmigung für einen Zeitraum von drei Jahren zu erteilen. Dieser neue Genehmigungsrhythmus geht auf das Postulat 04.3259 der Sicherheitspolitischen Kommission des Ständerates aus dem Jahre 2004 zurück, als wir den Bundesrat ersucht haben, das Genehmigungsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit den mehr oder weniger unbestrittenen Assistenzdiensten, anzupassen.
Im Namen der Mehrheit der Sicherheitspolitischen Kommission ersuche ich Sie, auf den Bundesbeschluss einzutreten, den Minderheitsantrag auf Nichteintreten abzulehnen und anschliessend diesen Bundesbeschluss zu genehmigen.