Schwaller Urs · Ständerat · 2006-09-18
Schwaller Urs · Ständerat · Freiburg · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-18
Wortprotokoll
Die Motion von Kollegin Fetz, deren Beweggründe ich nachvollziehen kann, ist meines Erachtens ein ungenügender Versuch, mehr Sicherheit in den privaten Lebensbereich zu bringen. Diesbezüglich gäbe es einiges zu sagen und zu erklären. Der Ordnungsantrag Stadler hat nun den Vorteil, dass Zahlenmaterial nachgeliefert werden kann; Zahlenmaterial insbesondere zur missbräuchlichen Verwendung der Taschenmunition und auch der Ordonnanzwaffen. Heute fehlen hier alle Angaben. In den öffentlichen Diskussionen der letzten Tage stehen bloss Behauptungen gegen Behauptungen. Ebenfalls werden wir in der Kommission erörtern können, in welchen Fällen die Abgabe der Taschenmunition tatsächlich militärisch noch begründet ist. Hier ist die Stellungnahme des Bundesrates meines Erachtens ergänzungsbedürftig.
Die mit der Annahme des Ordnungsantrages gewonnene Zeit wird es erlauben, die Frage des Verbots der privaten Abgabe von Taschenmunition mit etwas weniger geschürten Emotionen anzugehen. Dies kann ich unterstützen. Ich füge aber klar hinzu, dass ich mich gegen alle Versuche wehren würde, letztlich jeglichen privaten Waffenbesitz in der Schweiz zu verbieten, angefangen bei den Ordonnanzwaffen für Schützinnen und Schützen bis hin zu den Jagd- und Sammelwaffen. In der überwiegenden Zahl gehen nämlich die Schützinnen und Schützen verantwortungsvoll mit den Waffen um. Es gibt keinen Grund, sie unter eine Art Generalverdacht des Missbrauchs zu stellen.