Heberlein Trix · Ständerat · 2006-09-19
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Herr Schiesser hat Bedenken angetönt betreffend Probleme, die sich zulasten der Kantone eben bei der Finanzierung und bei Verschiebungen der Finanzierung ergeben könnten, die in der Globalbilanz des NFA nicht berücksichtigt sind. Hier handelt es sich eben gerade um eine derartige Verschiebung. Die bundesrätliche Vorlage geht davon aus, dass die bisherigen Vermögensgrenzen für den Bezug von Ergänzungsleistungen zusätzlich zur AHV oder zur IV nicht verändert werden. Diese liegen, wie Sie es im Gesetzesartikel sehen, bei 25 000 Franken für Alleinstehende und bei 40 000 Franken für Ehepaare. Frau Brunner Christiane hatte ursprünglich einen Antrag gestellt und wollte die Grenze auf 40 000 für Alleinstehende und 300 000 Franken für Ehepaare anheben. Dass diese Forderung viel zu weit geht, wurde dann von der Kommissionsmehrheit auch gesehen; diese einigte sich auf 37 500 und 60 000 Franken.
Die Frage, ab wann ein Vermögensverzehr erfolgen muss, wurde im Kontext der NFA-Diskussion mehrmals erörtert. Die heute gültige Regelung und die Lastenverschiebung zu den Kantonen flossen denn auch in die Globalbilanz des NFA ein. Die Kantone haben der Vorlage zur Neuordnung der Pflegefinanzierung unter diesen Prämissen zugestimmt.
Sie alle haben einen Brief der Konferenz der kantonalen Finanzdirektoren erhalten, in dem klar steht, dass die Vorlage zur Pflegefinanzierung der Vernehmlassung zugeleitet worden sei und dass die Vorlage Änderungen umfasst habe, welche auch die Zustimmung der Kantone gefunden hätten, [PAGE 651] insbesondere auch gestützt auf die Tatsache, dass diese Lastenverschiebung in der Globalbilanz des NFA berücksichtigt werde. Dann kommen die kantonalen Finanzdirektoren auf den Antrag der Mehrheit so, wie er heute vorliegt, zu sprechen und sagen ganz klar, dass dieser Antrag nicht gutgeheissen werden kann. Es handelt sich nach ihrer Meinung um eine Lastenverschiebung von 46,2 Millionen Franken. Sie gehen auch dazu über, zu sagen, dass dies bis 165,9 Millionen Franken betragen könnte, die nicht in dieser Globalbilanz enthalten sind.
Vielleicht noch zur Frage dieser Grenze: Die Kantone haben bei der Ergänzungsleistungsberechnung für AHV-Beziehende in Heimen gemäss Artikel 5 ELG beim Vermögensverzehr gewisse Handlungsspielräume. Die meisten Kantone, nämlich deren 21, haben den Vermögensverzehr für Rentner und Rentnerinnen in den Altersheimen verschärft und auf einen Fünftel festgelegt. Von der Erhöhung des Freibetrages für selbstbewohnte Liegenschaften - zulässig ist höchstens die Verdoppelung auf 150 000 Franken - haben hingegen praktisch keine Kantone Gebrauch gemacht, obwohl dies möglich wäre. Es haben nur die Kantone Zürich, Nidwalden und Aargau diesen Freibetrag auf 150 000 Franken erhöht, Fribourg und Jura auf 100 000 Franken. Alle anderen Kantone haben diese Kompetenzen nicht ausgeschöpft.
Ich ersuche Sie dringend, hier in Anbetracht der laufenden Diskussionen über den NFA keine Verschiebungen im laufenden Verfahren vorzunehmen und diese Regeln, insbesondere die Globalbilanz, nicht umzustossen. Sonst müssen wir nochmals über die Bücher gehen. Fix sind nur die Freigrenzen. Die Kantone können den stärkeren Verzehr, wie ich erwähnt habe, selbst regeln. Lassen wir ihnen diese Kompetenzen, und lassen wir sie diese Verantwortung auch wahrnehmen. Wenn der Kanton findet, 40 000 Franken seien zu wenig, so kann er bis auf einen Zehntel gehen. Die Mehrheit stellt einen Antrag, der nicht so weit geht. Er geht auch weniger weit als die Möglichkeiten, welche den Kantonen zur Verfügung stehen.
Ich ersuche Sie, hier nicht mit der Zustimmung zu diesem Antrag der Mehrheit in die NFA-Diskussion einzugreifen. Der Nationalrat diskutiert den NFA im Moment. Er könnte dort vielleicht eine Veränderung vornehmen, wenn es gewünscht würde. Es wurde auch in der nationalrätlichen Kommission nochmals darüber diskutiert.
Ich ersuche Sie dringend, hier der Minderheit zuzustimmen.