Heberlein Trix · Ständerat · 2006-09-19
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Wie mit allen Vorlagen im Bereich Gesundheit, KVG, Spitalfinanzierung usw. hat es sich die Kommission auch hier nicht leichtgemacht. Nachdem die bundesrätliche Vorlage nicht nur von den Leistungserbringern, sondern auch von den Kantonen wie bereits erwähnt hart kritisiert wurde, hat die Kommission aufgrund der Eckwerte, die sie erarbeitet und dem Bundesrat mitgegeben hat, praktisch eine neue Vorlage erhalten, in der Leistung und [PAGE 645] Finanzierung klar geregelt sind und bei der vor allem die Krankenkassen - da wir schon immer von den Prämienerhöhungen reden - nur einen Beitrag leisten müssen; da waren sich alle einig, dass dies so sein muss. Die Leistungen müssen in Franken definiert werden, und zwar schweizweit einheitlich, damit eben, wie auch bereits erwähnt wurde, keine Kostenverzerrungen respektive Finanzierungsverzerrungen zwischen den Kantonen erfolgen. Wir wollen auch ein in der Umsetzung kostenneutrales Modell; wie das laufen soll, wurde von Herrn Schwaller ausgeführt. Dass die Vorschläge der Kommission wieder nicht auf einhellige Zustimmung gestossen sind, haben Sie alle zur Kenntnis nehmen können - aufgrund der Zuschriften, die Sie in den letzten paar Tagen von den Kantonen erhalten haben. Wir haben die Kantone ausführlich angehört, und sie konnten bei uns auch einige Vorschläge einbringen.
Wir haben einen neuen Grundsatzartikel, dies wurde von der Präsidentin der Kommission erläutert, und zwar Artikel 25a, der von einem ausgewiesenen Pflegebedarf ausgeht - nur dann dürfen Beiträge geleistet werden, sei es im Heim oder ambulant. Im Übrigen, Frau Kollegin Fetz, steht die Hilflosenentschädigung allen Pflegebedürftigen zu, nicht nur den Alten, sie steht klar auch den Jungen zu; dies im Gegensatz zu den Ergänzungsleistungen.
In Absatz 3, dies sei zugegeben, wird dem Bundesrat erhebliches Vertrauen entgegengebracht; respektive es werden ihm der Spielraum und weitgehende Kompetenzen für die Festsetzung dieser Beiträge belassen. In der Kommission gingen wir aber davon aus, dass mit dieser Formulierung keine Lastenverschiebung respektive keine Verschiebung der Finanzierungsanteile zulasten der Kantone und Gemeinden erfolgen darf.
Auch hier ist es so, dass Abmachungen grundsätzlich eingehalten werden. Dass die Spitex kein Luxusgut werden darf, ist auch die Meinung der Mehrheit der Kommission. Aber nur mit einer echten Vollkostenrechnung können Heimkosten und Spitex-Kosten verglichen werden. Meines Wissens hat nur der Gastkanton bei den Heimen bereits eine echte Vollkostenrechnung. Dies war auch der Grund, weshalb wir nicht nochmals mit unseren Entscheiden zur Finanzierung zugewartet haben. Man hätte auch eine längerfristige Lösung finden können, nur hätten wir dann noch einige Jahre, wenn nicht Jahrzehnte mit der provisorischen Regelung, wie wir sie heute wieder verlängern, leben müssen. Das ist zu befürchten, denn bis sich die Kantone auf die Grundlage der Vollkostenrechnung geeinigt hätten, wäre einige Zeit verflossen. Nicht vorgesehen ist auch, dass der Bundesrat wieder die impraktikable Unterscheidung zwischen Behandlungspflege und Grundpflege in seinen Kompetenzbereich aufnimmt, wie dies von den Leistungserbringern laut den Zuschriften befürchtet wird - dies zwar nicht ausdrücklich, aber sie unterstellen, dass diese Regelung wieder getroffen werden könnte.
Mit unserem Artikel 25a werden die Kantone zwar weiterhin unterschiedliche Kostenbeteiligungen haben, auch unterschiedliche Beteiligungen für die zu Pflegenden, für die Gemeinden und für die Spitex. Gemäss erläuterndem Bericht bestehen die "Finanzierungslücken", wie sie in den Zuschriften genannt werden, auch heute. Sie werden sehr unterschiedlich gefüllt. Im Bericht, den wir in der Kommission erhielten, sind es im Bereich der Spitex primär die Gemeinden und die Kantone, währenddem im Pflegeheimbereich von 19 Kantonen nur 10 eine spezifische Regelung haben. 8 Kantone belasten die Patienten sowie die Gemeinden, 4 Kantone belasten im Wesentlichen die Patienten, aber auch die Gemeinden, und 5 Kantone belasten nur die Gemeinden und den Kanton, die Patienten hingegen nicht. Es steht nach wie vor in der Kompetenz der Kantone, also ihrer Stimmbürgerinnen und Stimmbürger, die Verteilung dieser Kosten zu regeln. Wenn die Kantone zu Recht auf ihre verfassungsmässige Kompetenz im Gesundheitsbereich pochen, dann müssen sie hier die Verantwortung auch weiterhin übernehmen. Gemäss Bundesverfassung sind sie nach wie vor zuständig, und in jeder Zuschrift lesen wir, wie wichtig es sei, dass wir die Kompetenzregelung wahren. Ich denke, dass mit den Eckdaten, die wir hier gemäss den Beschlüssen der Mehrheit gesetzt haben, diese Möglichkeiten bestehen, ohne dass Verzerrungen zulasten der zu Pflegenden erfolgen.
Ich möchte Ihnen beantragen, auf die Vorlage einzutreten und der Mehrheit zuzustimmen, mit Ausnahme des Minderheitsantrages, den wir nachher noch begründen werden.