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Brändli Christoffel · Ständerat · 2006-09-19

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-19

Wortprotokoll

Ich muss meine Interessenbindung nicht wiederholen. Für jene, die es nicht registriert haben: Ich bin Präsident von Santésuisse, der Organisation, die Sie so hochschätzen.

Die Pflegeversicherung ist ein wichtiger Bestandteil unseres Sozialsystems. Wie alle Sozialversicherungsbereiche ist auch und vor allem die Pflegefinanzierung aus demografischen Gründen heute stark unter Druck. Aus dieser Sicht ist es notwendig, dass wir uns jetzt mit dem Notwendigen befassen und nicht allzu sehr dem Wünschbaren nachgeben. Wir laufen sonst Gefahr, dass in den nächsten Jahren das Notwendige in diesem Bereich nicht mehr finanzierbar wird; bei der IV erleben wir das ja auf schmerzliche Art und Weise. Es erfüllt mich aus dieser Sicht mit Sorge, dass alle Beteiligten - ich spreche also hier nicht nur von der Spitex, sondern auch von Pflegeheimen, auch von Krankenversicherungen - gegenwärtig versuchen, für sich etwas mehr herauszuholen, wie das üblich ist, wenn wir ein Gesetz ändern. Offenbar ist das wichtiger, als eine Gesamtverantwortung wahrzunehmen.

Es ist, so meine ich, das Verdienst der Kommission, dass sie sich vor der Detailberatung eingehend mit den Prioritäten auch in diesem Bereich auseinandergesetzt hat. Ich möchte aus dieser Sicht auf vier Punkte hinweisen, die meiner Meinung nach bei der Behandlung dieser Vorlage wichtig sind.

1. Es ist klar: Wer pflegebedürftig ist oder wird, der soll die ihm angemessene Pflege erhalten, und zwar soll diese sozialverträglich finanziert werden. Die Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen und den Hilflosenentschädigungen sind Teile in diese Richtung; die sind auch unbestritten.

2. Angemessene Pflege kann Pflege im Rahmen der Spitex sein; angemessene Pflege kann Pflege im Heim oder aber auch Pflege zu Hause sein. Aus dieser Sicht ist es falsch, wenn Spitex und Pflegeheime gegeneinander ausgespielt werden. Spitex und Hauspflege haben den Vorteil, dass die Kosten für Kost und Logis wegfallen, bei den reinen Krankenpflegekosten aber wahrscheinlich etwas mehr Kosten in Kauf genommen werden müssen. In Bezug auf die Krankenpflegekosten - und nur um die geht es hier - sollen Spitex und Pflege im Heim grundsätzlich gleich behandelt werden.

3. Die Neuregelung - und das ist ein wichtiger Grundsatz, diese Fragen müssen Sie beantworten - soll nicht zu Prämienerhöhungen in der Krankenversicherung führen. Das bezieht sich natürlich auf den Startpunkt, nicht auf die Zukunft. Es ist ja logisch: Die Krankenpflegekosten werden in Zukunft, in den nächsten Jahren, aus demografischen Gründen steigen, und dann steigen natürlich auch die Prämien. Aber beim Start sollen hier keine Verschiebungen stattfinden, und deshalb sollen die öffentliche Hand, die Krankenversicherung und die Pflegebedürftigen sich in die Kosten teilen. Der Anteil, der über die Krankenversicherung bezahlt werden soll, soll dem heutigen Betrag entsprechen, ebenfalls jener der öffentlichen Hand und ebenfalls jener der Privaten. Es soll also mit Ausnahme der Ergänzungsleistungen bei der Sozialhilfe keine Verschiebung in der Finanzierung stattfinden.

Sie haben auch von den Kantonen ein Schreiben bekommen. Ich habe eine Grundlage zu diesem Papier gesehen. Dort steht, man solle sich vorsorglich für diese Verschiebung einsetzen, weil in Zukunft die Kosten steigen. Wenn man natürlich so argumentiert, kann das jede Organisation für sich in Anspruch nehmen. Ich sehe also, dass wir den Ist-Zustand in die neue Finanzierung überführen müssen.

4. Vonseiten der Spitex wird verlangt, dass man für die ersten 30 Tage - es gibt auch die Forderung 60 oder 90 Tage - eine Vollfinanzierung einführt. Selbstverständlich kann man das machen. Aber es ist nicht möglich, die Spitex [PAGE 646] um 300 Millionen Franken zu entlasten, die Kantone zu entlasten und dann zu glauben, man könne auch noch die Prämien senken. Sie haben dann einfach entsprechende Prämienerhöhungen. Ich persönlich sehe nicht ein, warum man mir zum Beispiel nach einem Spitalaufenthalt 100 Prozent Kosten finanzieren soll. Es ist grundsätzlich falsch und widerspricht jeglichem Anreiz, wenn wir hundertprozentige, volle Kostenfinanzierungen machen. Wir kommen ja jetzt in der Spitalfinanzierung mit den DRG-Systemen davon weg. Wir müssen hier Wege mit effizienteren Strukturen finden. Wenn Sie Vollkostenfinanzierung machen, erreichen Sie das nicht.

Man muss vielleicht auch etwas relativieren. Frau Fetz hat gesagt, dass dann die Leute länger im Spital bleiben. Wenn Sie DRG haben und wenn Sie jemanden wegen dieser Kosten einen Tag länger im Spital behalten, dann kostet das das Spital vielleicht 800 oder 1000 Franken. Wir führen ja jetzt die DRG ein. Da hat doch kein Spital Interesse daran, 800 Franken aufzuwenden. Hier geht es um eine Kostendifferenz von vielleicht 40 Franken, wenn wir von 100 oder 60 Prozent Finanzierung sprechen. Diese Argumentation ist meiner Meinung nach nicht stichhaltig.

Noch eine Bemerkung zu den Tarifen: Ich glaube, es ist sehr entscheidend - die Kommission hat sich mit dieser Frage eingehend auseinandergesetzt -, dass wir die Tarifregelung so treffen, dass eine effiziente Leistungserbringung erfolgt. Dieses System der Kommission geht davon aus, dass wir eine Benchmark haben; wir vergleichen Leistungen miteinander und setzen Tarife in Franken fest - nach den günstigeren Leistungserbringern. Man muss die Leistungen effizient und günstig erbringen. Es gibt jetzt Forderungen, man solle die Kosten weiter finanzieren, man solle jährlich das Ganze der Teuerung anpassen. Wenn Sie das tun, dann werden Sie in diesem Bereich natürlich nie Kosteneffizienz haben, und Sie werden auch die Kosten nie in den Griff bekommen.

Ich bitte Sie deshalb: Überlegen Sie sich, welche Auswirkungen unsere Beschlüsse auf die Prämien haben, welche Auswirkungen sie auf eine effiziente Leistungserbringung haben. Wenn Sie das tun, dann kommen Sie zumindest sehr nahe an die Anträge der Kommissionsmehrheit; davon bin ich überzeugt.

Ich bitte Sie, auf die Vorlage einzutreten, die Minderheitsanträge abzulehnen und der Kommissionsmehrheit zu folgen.