AB 67884
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-19
Wortprotokoll
Absatz 2 legt fest, dass sowohl der Bedarf als auch die zu vergütenden Pflegeleistungen durch den Bundesrat festgelegt werden sollen. Mit dieser Kompetenzregelung sind weder Änderungen bei den bisherigen Pflegeleistungen noch Änderungen bei der Bedarfsermittlung vorgesehen. Die Bestimmung trägt damit den bereits auf Verordnungsebene getroffenen Regelungen Rechnung.