Heberlein Trix · Ständerat · 2006-09-20
Heberlein Trix · Ständerat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-20
Wortprotokoll
Wir haben hier beinahe wieder einen Glaubenskrieg um die Berechtigung dieser Kredite und der Unterstützungsbeiträge. Die Finanzhilfen für die familienergänzende Kinderbetreuung wurden für acht Jahre beschlossen. Daran wollen wir uns alle halten. Aber wir sind uns bewusst, dass auch Verpflichtungskredite der Schuldenbremse unterliegen. Ich glaube, dies müsste auch allen bekannt sein, die einen höheren Betrag fordern.
Ich möchte Sie bitten, die Mehrheit zu unterstützen. Ich habe den Antrag auf 120 Millionen Franken, der jetzt der Antrag der Mehrheit ist, in der Kommission wiederaufgenommen: Es war der Antrag unserer Kollegin Marianne Kleiner, der im Nationalrat nur knapp mit 96 zu 89 Stimmen abgelehnt wurde.
Welches sind die Gründe, weshalb man, wie mir scheint, gegenüber dem letzten Kredit auch einen reduzierten Betrag rechtfertigen kann und weshalb 120 Millionen gesprochen werden sollen? Ich möchte den Betrag reduzieren, wenn auch nicht im Sinne des bundesrätlichen Minimalantrages, aber auch nicht die 200 Millionen Franken sprechen, wie es der Nationalrat beschlossen hat. Es geht nicht darum - ich habe es betont -, dass wir das Anliegen nicht unterstützen. Wir brauchen eine Verlängerung der Beschlüsse zur Anstossfinanzierung. Aber wir haben auch gesehen und haben es gehört, dass die 200 Millionen bei weitem nicht ausgeschöpft wurden. Dabei kann das Argument, dass eine längere Anlaufzeit nötig sei, nur bedingt Geltung haben. Denn es wurden im Jahr 2003 am meisten Gesuche eingereicht, 2004 bereits sehr viel weniger. Und doch hat der Entscheid eine Wirkung gezeigt, konnten doch - wir haben es gehört - rund 13 500 Krippen- bzw. Betreuungsplätze neu geschaffen werden. Dies ist mehr als ein Tropfen auf den heissen Stein, und der Bedarf besteht nach wie vor.
Ich bin mir aber auch bewusst, dass es sich um einen Verpflichtungskredit handelt. Wenn ein Verpflichtungskredit nicht ausgeschöpft wird, bleibt er im Budget, bleibt er bestehen in den Finanzen. Aber, wie gesagt, er untersteht auch der Schuldenbremse. Es müsste zuerst einmal von denjenigen, die 200 Millionen Franken wollen, aufgezeigt werden, wo sie dann entsprechend kürzen werden. Ich bin dagegen, dass wir einen Beschluss auf Vorrat fassen, denn wenn bis jetzt lediglich 85 Millionen Franken ausgegeben wurden, können wir nicht erwarten, dass jetzt plötzlich 200 Millionen gebraucht werden.
Wir brauchen das Impulsprogramm. Wir müssen aber vor allem dafür sorgen, dass Kantone und Gemeinden als Trägerschaften mitziehen. Sie haben Angst vor den Betriebskosten, sie sind es, die oftmals bremsen. Eine weitere Bremse sind ganz klar die unterschiedlichen Vorschriften in den Kantonen - Sie alle haben vielleicht den Artikel in der "NZZ" gelesen. So ging es im Kanton Zürich, ich betone das, viermal so lange wie im Kanton Aargau, bis eine Krippe eröffnet werden konnte - beim gleichen Gesuch. Hier müssen wir ansetzen, bei den Kantonen und den Gemeinden, und schauen, dass diese Bewilligungen ohne Formalitäten erteilt werden. Aber es ist auch festzustellen - um den Kanton Zürich noch einmal zu erwähnen -, dass unterdessen, in der Stadt zumindest, Kinder, die angemeldet werden, auch innert zwei bis drei Monaten einen öffentlichen Krippenplatz finden; bei den privaten Krippen besteht bereits das Problem, dass sie nicht mehr gefüllt werden können.
Mit der Differenz zum Nationalrat und dem doch eher realistischen Betrag von 120 Millionen Franken zeigt die Mehrheit der Kommission, dass sie das Bedürfnis nach Krippenplätzen anerkennt, aber bezüglich möglicher Gesuche und Bewilligungen realistisch genug ist. Ich möchte Ihnen daher beantragen, der Mehrheit zuzustimmen.