Leuthard Doris · Bundesrat · 2006-09-21
Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2006-09-21
Wortprotokoll
Der Kommissionssprecher hat eigentlich schon sehr, sehr vieles erklärt. Ich kann mich seinen Ausführungen anschliessen.
Es geht bei diesem schweizerischen Zollpräferenzsystem, das wir heute haben, um ein entwicklungspolitisches Instrument zur Förderung des Handels mit Entwicklungsländern. Es soll damit deren Integration in das globale Handelssystem gestärkt werden. Somit ist es eben auch ein Ziel der schweizerischen Aussenwirtschaftspolitik generell. Mit dem heutigen Bundesbeschluss über die Gewährung von Zollpräferenzen soll nun die Befristung, die bis Ende Februar 2007 vorgesehen war, verlängert werden. Wir wollen damit erstens sichern und weiterführen, was die rechtliche Grundlage für die Gewährung der Präferenzen betrifft, und zweitens beabsichtigen wir die Überführung des geltenden Zollpräferenzbeschlusses in ein Bundesgesetz, gestützt auf Artikel 163 unserer Bundesverfassung.
Die multilateralen Marktöffnungsverhandlungen im Rahmen der WTO setzen richtige und wichtige Impulse zur Förderung des internationalen Handels. Diese multilateralen Bestrebungen nützen allen WTO-Mitgliedstaaten, auch den Entwicklungsländern. Dennoch sind diese aufgrund struktureller Schwächen und komparativer Nachteile im internationalen Handel weiterhin benachteiligt. Um den Miteinbezug dieser Länder in die internationale Wertschöpfungskette zusätzlich zu fördern, wollen wir zusätzliche Präferenzen auf [PAGE 699] der Grundlage des schweizerischen Allgemeinen Zollpräferenzsystems (APS) gewähren.
Anlässlich der 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong - der Herr Kommissionspräsident hat es erwähnt - haben sich die Handelsminister darauf geeinigt, auf einer dauerhaften Grundlage im jeweiligen nationalen Recht zugunsten der am wenigsten fortgeschrittenen Entwicklungsländer, der sogenannten "least developed countries", den zoll- und kontingentfreien Marktzugang zu gewähren. Die unbefristete Weiterführung des Zollpräferenzbeschlusses ist somit eine Voraussetzung für die Umsetzung dieses WTO-Beschlusses von Hongkong.
Im Rahmen der Revision der Zollpräferenzenverordnung von 2001 wurde beschlossen, den "least developed countries" in drei Schritten zoll- und kontingentfreien Marktzugang zu gewähren. Im Rahmen der im Dezember 2005 begonnenen Überarbeitung der Verordnung soll nun der dritte und letzte Abbauschritt zur Realisierung des zoll- und kontingentfreien Marktzugangs für diese Länder eingeführt werden. Die Überarbeitung des ausführenden Verordnungsrechtes findet parallel zu der hier von Ihnen zu diskutierenden Änderung des Bundesbeschlusses statt. Die APK des Ständerates und des Nationalrates haben bereits diesbezüglich von ihrem Recht gemäss Artikel 151 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes Gebrauch gemacht und werden die Verordnung im vierten Quartal 2006 zur Konsultation vorgelegt bekommen.
Der Nationalrat hat an seiner Sitzung vom 15. Juni 2006 zur Änderung des Bundesbeschlusses die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer mit 137 zu 0 Stimmen einstimmig akzeptiert. Auch Ihre Kommission hat mit 7 zu 0 Stimmen ohne Gegenantrag Eintreten beschlossen. Die Zollexpertenkommission begrüsst die Weiterführung des Systems und unterstützt diesen Vorschlag ebenfalls.
Die Vorlage enthält somit keine Gesetzesbestimmungen im Sinne von Artikel 164 Absatz 1 Buchstaben a bis g der Bundesverfassung. Aus diesem Grunde konnten wir sie auch ohne die Durchführung einer Vernehmlassung zu Ihnen in den Rat schicken.
Erlauben Sie mir zum Schluss noch eine Bemerkung zur generellen aussenwirtschaftlichen Position dieser Länder. In den letzten zehn Jahren sind die Importe aus Entwicklungsländern in die Schweiz sowohl mengen- als auch anteilsmässig stetig gestiegen, nämlich von 5,6 Milliarden auf insgesamt 11 Milliarden Franken. Da im gleichen Zeitraum auch das Importvolumen generell angestiegen ist, bewegen sich die Importe aus Entwicklungsländern aber weiterhin auf einem niedrigen Niveau, womit weitere Anstrengungen zur Förderung des Handels mit Entwicklungsländern sowohl auf internationaler wie auch auf nationaler Ebene notwendig sind. Insbesondere ist zu beachten, dass 88 Prozent aller aus Entwicklungsländern importierten Güter Industriewaren sind; lediglich 12 Prozent machen den Agraranteil aus.
Ein besonders geringer Anteil der gesamten Einfuhren in die Schweiz, nämlich 0,12 Prozent, entfällt auf diese "least developed countries". Hier stagnierten die Importe in den letzten zehn Jahren anteils- und wertmässig. Es ist im Interesse der Aussenwirtschaftspolitik der Schweiz, im Rahmen eines stabilen Welthandelsgefüges auch mit Entwicklungsländern Handel treiben zu können.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie namens des Bundesrates, auf das schweizerische Zollpräferenzsystem, wie er es Ihnen vorlegt, einzutreten und dem Bundesgesetz zuzustimmen.