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Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-09-21

Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-21

Wortprotokoll

Die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer stellt ein wichtiges Instrument der handelsbezogenen Entwicklungspolitik dar. Im Rahmen der Millenniums-Entwicklungsziele der Uno soll nach deren Willen die Armut in der Welt bis 2015 um die Hälfte reduziert werden. Hiezu dient unter anderem eine Stärkung der wirtschaftlichen Entwicklung durch weltwirtschaftliche Integration. Armutsbekämpfung dient nicht zuletzt auch der internationalen Stabilität und Sicherheit. Längerfristig werden dadurch auch neue Beschaffungs-, Absatz- und Investitionsmöglichkeiten geschaffen.

Zu diesem Zwecke wurde in der Schweiz 1972 das allgemeine Zollpräferenzsystem in der Form eines allgemeinverbindlichen und befristeten Bundesbeschlusses geschaffen, welcher sodann 1981, 1991 und 1996 angepasst und verlängert wurde. Der heute geltende Zollpräferenzbeschluss ist bis zum 28. Februar 2007 befristet. Damit die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer weitergeführt werden kann, muss die bestehende Rechtsgrundlage erneuert werden. Der geltende Beschluss muss gemäss Artikel 163 der Bundesverfassung zudem in ein Bundesgesetz überführt werden. In materieller Hinsicht werden die bestehenden Bestimmungen des geltenden Bundesbeschlusses nicht geändert. Es wird beantragt, das Bundesgesetz nicht mehr zu befristen.

Die Gewährung von Zollpräferenzen hat sich bewährt. Unser Handel mit den Entwicklungsländern ist in den letzten fünf Jahren von 5 auf 11 Milliarden Franken gestiegen. Dies ist allerdings immer noch relativ wenig, nämlich nur gerade 7 Prozent der Einfuhren. Aus den "least developed countries" (LDC), den am wenigsten entwickelten Ländern, kommt nur gerade 0,12 Prozent der Einfuhren in die Schweiz.

Der vorliegende Entwurf ist auch die Voraussetzung für die Umsetzung der durch unser Land anlässlich der 6. WTO-Ministerkonferenz in Hongkong im Dezember 2005 eingegangenen Verpflichtung, bis 2008 allen Produkten aus LDC auf einer dauerhaften Grundlage zoll- und kontingentfreien Marktzugang zu gewähren. Die Schweiz hat sich stark dafür eingesetzt, dass mindestens 97 Prozent der Einfuhren aus diesen ärmsten Ländern zollfrei getätigt werden können.

Noch ein letzter Punkt: Parallel zur Überführung des Zollpräferenzbeschlusses in ein Bundesgesetz wird das Verordnungsrecht revidiert. Ihre Kommission hat beschlossen, sich gemäss Artikel 151 Absatz 2 des Parlamentsgesetzes zur revidierten Verordnung konsultieren zu lassen. Dabei stellen sich insbesondere Fragen zur Klassifizierung der Schwellenländer, welche wie z. B. Brasilien und andere wirtschaftlich sehr potente Staaten weiterhin als Entwicklungsländer gelten. Diese Fragen sind aber, wie gesagt, noch nicht Gegenstand dieser Vorlage.

Ihre Kommission beantragt Ihnen einstimmig Eintreten und Zustimmung zur Vorlage zum Bundesgesetz zur Änderung des Bundesbeschlusses über die Gewährung von Zollpräferenzen zugunsten der Entwicklungsländer. In der Detailberatung habe ich keine weiteren Bemerkungen.