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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-09-21

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-09-21

Wortprotokoll

Ihre Kommission hat sich mit einer Petition des WWF, die im Frühling 2005 eingereicht wurde, auseinandergesetzt. Die Petition stellt vier Forderungen auf, unter anderem ein Importverbot für illegal gefälltes Holz, die Einführung einer Deklarationspflicht, Partnerschaften mit Herkunftsländern und Kontrollen, damit illegal gefälltes Holz nicht in öffentlichen Bauten verwendet wird.

Die Kommission hat anlässlich der Behandlung dieser Petition zur Kenntnis genommen, dass es sich beim illegalen Holzschlag um eine der gravierenden Formen der organisierten Kriminalität in Entwicklungs- und Schwellenländern handelt. Die Weltbank schätzt den wirtschaftlichen Schaden aus dem illegalen Holzschlag für Industrie, Waldeigentümer und Staat auf jährlich etwa 15 Milliarden Dollar. Aber auch die ökologischen und sozialen Schäden in diesen Ländern sind beträchtlich und machen unter Umständen auch Anstrengungen zunichte, die wir vorher mit [PAGE 710] Entwicklungshilfegeldern finanziert haben. In die Schweiz werden pro Jahr rund eine Million Kubikmeter illegal gefälltes Holz importiert. Daraus entsteht auch den inländischen Anbietern ein beträchtlicher Schaden.

Die Kommission war sich rasch einig, dass die vier Forderungen der WWF-Petition sehr weit gehen und wohl zum Teil mit handelspolitischen Verpflichtungen kaum zu vereinbaren wären. Die Kommissionsmehrheit hat sich deshalb auf das Instrument der Deklaration konzentriert, eine Forderung, die übrigens alles andere als neu ist: Vor 14 Jahren hat Frau Ständerätin Rosemarie Simmen bereits eine Deklarationspflicht verlangt und hat auch die Unterstützung dieses Rates erhalten; der Nationalrat folgte aber damals dem Ständerat nicht. Schon damals gab es Stimmen, die freiwillige Massnahmen vorzogen und die daran zweifelten, ob eine Deklarationspflicht durchführbar und durchsetzbar wäre.

Die Kommission hat zur Kenntnis genommen und auch positiv gewürdigt, dass sich die Branchenverbände in den vergangenen Jahren um freiwillige Vereinbarungen bemüht haben und dass sich die Schweiz auf internationaler Ebene für Massnahmen gegen den illegalen Holzschlag eingesetzt hat. Das Resultat bleibt aber bis heute unbefriedigend.

Die Kommissionsmehrheit hat sich deshalb entschieden, einen pragmatischen Weg einzuschlagen und sich vorerst lediglich für eine Verbesserung der Transparenz mittels Deklaration von Art und Herkunft des Holzes einzusetzen. Die Vorgehensweise soll so gestaltet sein, dass die Umsetzung und der Vollzug möglichst einfach und unbürokratisch bleiben und für die Konsumenten trotzdem ein maximaler Nutzen entsteht. Es ist deshalb vorgesehen, dass die Deklarationspflicht schrittweise eingeführt wird, dass analog zum Lebensmittelrecht das Prinzip der Selbstdeklaration gilt, welches mit Stichproben überprüft wird, dass für komplexe Holzwerkstoffe Ausnahmen vorgesehen werden, dass internationale Entwicklungen berücksichtigt werden und dass für die Erarbeitung der Vorschriften die Branche einbezogen wird.

Vonseiten der Branche habe ich übrigens Signale erhalten, dass die Schweizer Holzindustrie - das sind Waldbesitzer, Forstunternehmer und Sägewerke - für den Vorschlag der Kommissionsmehrheit Sympathien hat, weil die Deklaration einerseits die Exportanstrengungen der aufstrebenden Holzindustrie unterstützen würde und weil die Transparenz auch für den Absatz im Inland von Vorteil wäre. Heute haben Sie alle ausserdem auch ein entsprechendes Schreiben des Verbandes Waldwirtschaft Schweiz erhalten, der die Motion ebenfalls unterstützt.

Die Minderheit der Kommission befürchtet, dass die in der Motion vorgesehene Regelung nicht durchsetzbar ist. Sie befürchtet, dass der Schweiz durch eine Deklarationspflicht Probleme erwachsen könnten und dass diese Massnahme, wenn vonseiten eines WTO-Mitgliedstaates Widerstand erwächst, auch handelspolitisch verteidigt werden müsste. Auch die Frage, ob bei einer künftigen Anwendung des Cassis-de-Dijon-Prinzips für diese Deklarationspflicht eine Ausnahme gemacht werden müsste, war für die Minderheit ein Grund, diese Motion abzulehnen.

Die Kommissionsmehrheit ist sich dieser Fragen bewusst; sie schlägt deshalb eine sehr pragmatische Lösung vor. Indem die Einführung der Deklaration schrittweise erfolgt, indem internationale Entwicklungen beachtet werden und indem die Branche einbezogen werden muss, wird diesen Bedenken aus Sicht der Kommissionsmehrheit genügend Rechnung getragen.