preparatory:AB 68037
Forster-Vannini Erika · Ständerat · St. Gallen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-25
Wortprotokoll
Der Nationalrat sieht vor, dass die Versicherung eine Entschädigung ausrichten kann, wenn es zu einer Anstellung kommt, welche mindestens drei Monate dauert, und es innerhalb einer Frist von zwei Jahren zu einem Rückfall kommt. Der Ständerat hat sich diesem Entscheid angeschlossen, verlangt aber einen engeren Kausalzusammenhang. Er formulierte deshalb in den Buchstaben a bis c, gemäss welchen Bedingungen die Versicherung zu einer Entschädigung für Beitragserhöhungen der obligatorischen beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung herangezogen werden kann. Zusätzlich zu den drei Monaten und den zwei Jahren muss der Nachweis erbracht werden, dass diese Krankheit zu einem Schadenfall geführt hat, welcher wiederum zur Beitragserhöhung der obligatorischen beruflichen Vorsorge und der Krankentaggeldversicherung geführt hat.
Im Nationalrat wurde leider in der Beratung nicht begründet, warum er unserer Forderung nach einem engeren Kausalzusammenhang nicht Folge leisten will.
Die Kommission bittet Sie, an unserer Formulierung festzuhalten. So erhält der Nationalrat nochmals die Möglichkeit, sich mit unserer Begründung vertieft auseinanderzusetzen.