Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-09-26
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-26
Wortprotokoll
In der Tat beauftragt die Bundesverfassung den Bund, die Grundsätze über die formelle Harmonisierung der direkten Steuern des Bundes, der Kantone und der Gemeinden festzulegen. Und auf diesem Gebiet ist in der Tat seit 1977, seit dem Ja des Volkes zu diesem Verfassungsartikel, in der Gesetzgebung einiges geschehen, und auch seit 1990, seit der Entstehung des StHG, ist einiges geschehen.
Eine vom Bundesrat eingesetzte Expertenkommission hat kürzlich weitere Vorschläge gemacht, und da stand die Schaffung einer solchen Kommission im Vordergrund. Bei der Vernehmlassung hat es widersprüchliche Stimmen gegeben, und deshalb hat der Bundesrat entschieden, einstweilen auf weitere Schritte zu verzichten.
Wenn man jetzt sagt, es seien eigentlich so viele Kantone für diese Kommission, dann darf ich Ihnen verraten, dass ich gelegentlich auch Gast bei der Finanzdirektorenkonferenz bin. Dort kann ich die Debatten ein bisschen verfolgen. Natürlich ist man sich im Grundsatz einig, dass eine solche Kontrollkommission nötig sein könnte, obschon wir im Bereich der formellen Steuerharmonisierung ein sehr hohes Niveau erreicht haben. Aber wenn Sie dann einmal einzelne solche Sachfragen in der Diskussion verfolgen, wenn zwischen den Kantonen Unsicherheiten bestehen, dann ruft niemand mehr nach einer solchen Kommission. Wenn man in die Sachen hineinschaut, sieht es manchmal ein bisschen anders aus, als wenn man sie von aussen sieht. Der Bundesrat war der Meinung, dass hier keine genügende Harmonie, keine genügende Übereinstimmung zu diesem Thema herrscht. Es waren einzelne Verbände, die sich dagegen gewandt haben, das ist richtig. Aber wir haben, zum Teil fast entgegen den offiziellen Stellungnahmen, eben auch kritische Stimmen von den Kantonen gehört.
Nun ist eine Expertenkommission an die Sache herangegangen, und sie hat sich vertieft des Problems angenommen. In der Tat ist das auch nicht zur Ruhe gekommen. Ich bin kürzlich wieder als Gast bei der Finanzdirektorenkonferenz gewesen, und ich kann Ihnen bestätigen, Herr Béguelin, dass die Finanzdirektorenkonferenz an ihrer jüngsten Sitzung vom 22. September, das war letzte Woche, dieses Thema auch wieder behandelt hat. Ich habe gesagt, gut, wenn ich spüre, dass da ein Wille ist, dass die Kantone eine solche Kommission brauchen, und wenn sie auch eine weitgehende Übereinstimmung über deren Aufgaben haben, dann will ich das Thema wieder aufnehmen. Der Bundesrat hat ja gesagt, einstweilen, also vorläufig, wolle man das nicht tun. Wenn sich jetzt in der Zwischenzeit die Meinung verfestigt hat, dass hier ein weiterer Schritt gemacht werden müsse, dann bin ich selbstverständlich als Departementsvorsteher und als Mitverantwortlicher bereit, dieses Thema wieder aufzunehmen. Die letzten Hinweise stammen wie gesagt vom letzten Freitag.
Insofern haben Sie Recht; ich hoffe, dass ich das als Staatsmann tun kann, dieses Thema wieder auf die Schiene zu bringen. Aber Sie wissen selber, Herr Béguelin: Gelegentlich sind die Voten, die man öffentlich hält und zu Protokoll gibt, nicht ganz in Übereinstimmung mit dem, was man zwischen den Zeilen hört. Bis jetzt hatte ich immer etwas den Eindruck, dass zwischen den Zeilen ein gewisses Unbehagen da ist, dass man sich aber in offiziellen Versionen mit einer solchen Kommission anfreunden könnte. Das soll mir ein Ansporn sein, dieses Thema jetzt wieder aufzunehmen.