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Frick Bruno · Ständerat · 2006-09-26

Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-26

Wortprotokoll

Die Staatspolitische Kommission hat das Thema, wie Vermögensbeauftragte der Pensionskassen zu überwachen seien, mit gutem Grund aufgegriffen. Sie verdient Dank, dass sie das bereits im Rahmen dieser Vorlage thematisiert hat, denn die Situation ist eine schwierige; sie ist ja auch eine risikoreiche. Das Vertrauen in unsere Pensionskassen ist nach den Vorkommnissen, die in den letzten Wochen und Monaten bekanntwurden, erheblich gefährdet. Mindestens durchschnittliche Bürger, wie wir es sind, empfinden es als stossend, dass Leute, die mit der Vermögensverwaltung beauftragt sind, parallel zu ihrer Tätigkeit, die sie beruflich wahrnehmen, privat in wenigen Jahren ein Vermögen von Dutzenden von Millionen Franken äufnen können. Wir verstehen nicht, dass diese Aufgaben, die man beruflich wahrnimmt, parallel zu einem derartig grossen Gewinn führen können. Wir würden es auch einem Bundesrat nie verzeihen, wenn er parallel zu seinen beruflichen Tätigkeiten mit Wissen, das er in diesem Zusammenhang erwirbt, ein grosses Vermögen aufbauen würde.

Das sind rechtliche Probleme, es sind aber auch ethische Aspekte damit verbunden, und wir müssen uns dieses Problems annehmen, wenn unser System der Pensionskassen, [PAGE 750] wo zwangsgespartes Geld von beruflichen Fachleuten verwaltet wird - es ist ein gutes System -, Bestand haben soll. Nun bereitet aber die Fassung, wie die Kommission sie uns vorschlägt, doch einige Probleme. Auch wenn die Zielrichtung stimmt, hat sie doch den Bengel sehr weit geworfen. Lassen Sie mich kurz darauf eingehen.

Wir haben zurzeit in der Schweiz 2945 Pensionskassen. Jede Pensionskasse hat Stiftungsräte, hat Personen, die mit der Vermögensverwaltung beauftragt sind. Gesamthaft dürften das pro Stiftung im Durchschnitt sechs bis acht Personen sein, das heisst, es sind rund 20 000 Personen von dieser Massnahme betroffen. Natürlich liegt es noch am Bundesrat, wie eng er die Kriterien in der Verordnung fasst. Aber wir dürfen von Zehntausenden von Personen sprechen, die jährlich ihr gesamtes privates Vermögen, alle Vermögenstransaktionen offenlegen und schriftlich dokumentieren müssten. Die Revisionsstellen wären damit einer riesigen Belastung ausgesetzt, die Kassen auch sehr grossen Kosten. Ein besonderes Problem stellt sich auch dort, wo die Vermögensverwaltung einer Bank übertragen ist: Gelten nun die Regeln der Pensionskassengesetzgebung - vollständige Offenlegung -, oder gilt dort das Bankgeheimnis? Mit dieser Bestimmung, wie sie die Kommission vorschlägt, ziehen wir die Schraube einmal mehr fester an. Für mittlere und kleine Kassen ist das fast nicht mehr zu machen. Wir können unser Pensionskassensystem auch ersticken, wenn wir wollen.

Ein anderer Punkt, ein Pferdefuss, bei dem wir noch genau schauen müssen, ob ein Hufeisen drauf ist oder nicht, ist Folgendes: Mit dieser gesetzlichen Regelung wird die Verantwortung primär der Kontrollstelle übertragen. Sie hat genau zu überprüfen und alle Personen zu durchleuchten. Der Stiftungsrat, der eigentlich in erster Linie verantwortlich sein müsste, ist damit aus dem Visier genommen. Wir wissen, dass viele Vorkommnisse, die bekanntwurden, darauf basierten, dass der Stiftungsrat zu wenig aktiv war, dass Stiftungsräte ihre Unterstellten zu wenig kontrollierten. Wenn wir mit dieser Bestimmung wieder den Stiftungsrat aus dem Visier nehmen, belohnen wir jene Stiftungsräte, welche bisher zu wenig gehandelt haben.

Ich bin überzeugt: Es braucht eine Regelung. Die Zielrichtung der Staatspolitischen Kommission ist richtig, aber die Lösung ist zu weit gefasst. Die Lösung ist unter Zeitdruck und unter dem politischen Druck der letzten Wochen entstanden - ein Emotionsdruck, der verhinderte, dass die Lösungen in kurzer Zeit reifen konnten. Aber das ist nachzuholen.

Nun, wie holen wir es nach? Damit komme ich zu meinem Antrag. Wir könnten als erste Lösung diese Bestimmungen an die Kommission zurückweisen. Das würde aber bedeuten, dass die Vorlage im Ständerat steckenbleibt, sie würde verzögert; Gesamtabstimmung und Weiterleitung an den Nationalrat wären erst in der Wintersession möglich. Aber wir wissen, das Gesetz eilt. Darum scheidet diese Lösung aus.

Zum Zweiten: Wir könnten diese Bestimmungen tel quel, wie sie auf dem Tisch liegen, durchlassen. Das scheint mir mit unserer sorgfältigen Gesetzgebung, wie wir sie in der Regel ausarbeiten, nicht vereinbar.

Die dritte Variante, die eine oder die andere Bestimmung einfach zu streichen, scheint mir in der heutigen Situation eine falsche Massnahme zu sein. Das würde auch den Schwung, den die Sache in der Gesetzgebung erhalten hat, unbegründeterweise wegnehmen; ich möchte auch davon absehen.

Also bleibt, nach den Regeln des Parlamentsrechtes, die Möglichkeit, wie ich sie Ihnen vorschlage: nämlich die Aufteilung der heutigen Vorlage 1 in eine Vorlage 1a und eine Vorlage 1b. Aus der heutigen Vorlage werden die beiden Offenlegungsbestimmungen herausgestrichen und in eine zweite Vorlage überführt; das ist die Vorlage 1b, Bundesgesetz über die Offenlegungspflicht. Diese Vorlage 1b möchte ich der Kommission zurückgeben, damit sie mit Sorgfalt und ohne den Zeitdruck, unter dem sie in den letzten Wochen stand, eine Lösung ausarbeiten kann, eine Lösung, von der ich glaube, dass sie für die Publica und für andere Pensionskassen gleich sein muss. Die Publica ist nichts anderes als eine spezielle Pensionskasse, sie soll nach den gleichen Regeln arbeiten.

Aus diesen Gründen beantrage ich, und damit komme ich zum Wortlaut meines Antrages, Rückweisung der Vorlage 1b an die Kommission mit dem Auftrag, Lösungen zu prüfen, indem erstens der Kreis der Vorsorgeeinrichtungen oder der betroffenen Personen enger gefasst wird - damit nicht 20 000 bis 30 000 Personen darunterfallen -, oder, als zweite Möglichkeit, dass die Offenlegungspflicht analog den Regeln im Bankwesen nicht in jedem Fall, sondern auf Verlangen der Geschäftsleitung oder des Stiftungsrates hin besteht.

Ich glaube, wenn Sie meinem Antrag folgen, können wir das Publica-Gesetz zuhanden des Nationalrates verabschieden. Es kann dort rasch behandelt werden und wie geplant auf den 1. Juli des nächsten Jahres in Kraft treten. Die Offenlegungsbestimmungen brauchen noch etwas Zeit. Wir nehmen keinen Schaden, wenn wir sie gut ausarbeiten und erst auf das Jahr 2008 dann separat in Kraft setzen.

Ich ersuche Sie daher, meinem Antrag stattzugeben.