David Eugen · Ständerat · 2006-09-26
David Eugen · Ständerat · St. Gallen · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-26
Wortprotokoll
Ich möchte mit Bezug auf Absatz 3 auf folgenden Punkt aufmerksam machen: In Absatz 3 dieses Artikels steht, dass der technische Zinssatz für die geschlossenen Rentnerbestände auf 3 Prozent gesenkt wird und für die übrigen Rentner, den restlichen Rentnerbestand, auf 3,5 Prozent. Diese unterschiedliche Behandlung bezüglich des technischen Zinssatzes stört mich sehr. Ich kenne den Grund, warum man dies tut: Man sagt, der Bund müsse für den geschlossenen Rentnerbestand noch zusätzlich 220 Millionen Franken einschiessen. Ich unterstütze das auch, weil ich der Meinung bin, der Bund müsse für diesen Rentnerbestand als Arbeitgeber eine Nachzahlung von 220 Millionen Franken machen, weil früher eben nicht genug Arbeitgeberbeiträge einbezahlt wurden.
Mich stört aber die Art und Weise, wie man diese Nachzahlung des Arbeitgebers macht, nämlich mit einer Senkung des technischen Zinssatzes hier auf 3 Prozent, währenddem man ihn bei dem übrigen Rentnerbestand bei 3,5 Prozent lässt. Der technische Zinssatz ist eine technische Grundlage. Das ist kein politischer Zinssatz. Das ist nicht ein Zinssatz, den man per Bundesratsbeschluss oder per Gesetzesbeschluss willkürlich festlegen kann. Der technische Zinssatz sagt nämlich einfach aus, wie eine langfristige Anlage rentieren wird. Das ist eine Prognose, die man aufgrund von Erfahrungswerten macht. Es ist aber eine Expertenprognose, und diese fällt nicht je nach Rentnerbestand unterschiedlich aus. Ob jetzt der geschlossene Rentnerbestand oder der nichtgeschlossene Rentnerbestand betroffen ist: Die Anlageerwartung ist für beide genau gleich.
Ich bin daher der Meinung, der Nationalrat sollte diese Bestimmung ändern - und darum melde ich mich hier. Er sollte sie so ändern, dass hier auf der einen Seite der technische Zinssatz für alle auf 3,5 Prozent festgelegt wird, weil es ein technisches Element ist. Auf der anderen Seite wird der Bundesrat oder wird der Bund verpflichtet, für diesen geschlossenen Rentnerbestand noch eine zusätzliche Zahlung von 220 Millionen Franken als ausserordentlichen Arbeitgeberbeitrag einzuschiessen.
Ich finde es fatal, wenn wir damit beginnen, mit dem technischen Zinssatz politische Aufteilungen vorzunehmen. Diese Zinssätze sind im ganzen BVG-System als technische Grössen deklariert. Das sind keine politischen Grössen. Die Zinssätze darf man nicht dazu verwenden, nachher Arbeitgebereinlagen zu manipulieren oder zu bestimmen, sondern man muss dort offen und klar vom Frankenbetrag sprechen, den man nachschiessen muss.
Der technische Zinssatz liegt einfach fest aufgrund der Anlageerwartung in der Zukunft. Ich habe keinen Antrag mehr stellen können, auch aufgrund der Kürze der Zeit. Ich bitte aber den Nationalrat, der diese Vorlage noch behandeln muss - das ist ja eine Differenz, die wir hier schaffen -, diesen Punkt aufzunehmen und das sauber auseinanderzuhalten; einerseits den technischen Zinssatz und andererseits das, was der Bund geldmässig für diesen geschlossenen Rentnerbestand nachschiessen muss.