Frick Bruno · Ständerat · 2006-09-26
Frick Bruno · Ständerat · Schwyz · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-26
Wortprotokoll
Die Regie will es, dass ich am selben Morgen gleich dreimal zu Wort komme. Ich kann Ihnen in wenigen Augenblicken meine Motion erklären. Ich bitte Sie um die Unterstützung meiner Motion.
Was möchte ich? Ich möchte, dass Alimente aufseiten des zahlenden Elternteils auch dann steuerlich abgezogen werden können, wenn das Kind das 18. Altersjahr überschritten hat. Die Situation ist heute folgende: Bis das Kind 18 Jahre alt ist, kann der zahlende Elternteil die Alimente steuerlich abziehen; der andere Elternteil, bei dem das Kind lebt, versteuert sie als Einkommen. Ist das Kind nun 18 Jahre alt und älter, sind die Alimente plötzlich aufseiten des zahlenden Elternteils nicht mehr abzugsfähig, sondern nur noch eine Pauschale von 6100 Franken pro Jahr.
Wohin führt diese Lösung? Lassen Sie mich das an einem Beispiel erklären. Ein Vater hat drei Kinder zwischen 18 und 25 Jahren, noch in der Ausbildung. Er zahlt pro Kind und Monat, was üblich ist: 1500 Franken Alimente, also 18 000 Franken pro Kind und Jahr oder gesamthaft 54 000 Franken im Jahr. Bis die Kinder 18 Jahre alt sind, kann er diesen Betrag steuerlich abziehen. Nun, wenn sie 18 Jahre alt geworden sind, kann er das nicht mehr, er kann nur noch rund 6100 Franken abziehen; also steigt sein Einkommen steuerlich plötzlich um 48 000 Franken. Die Situation hat sich kein bisschen geändert. Er zahlt noch immer gleich viel, aber plötzlich hat er 48 000 Franken steuerbares Einkommen mehr. Darauf zahlt er je nach Kanton 10 000 bis 20 000 oder mehr Franken Steuern. Alimentenzahler stossen ohnehin an ihre finanziellen Grenzen; wir wissen das. Wenn nun die Steuern zusätzlich 10 000 bis 20 000 Franken ausmachen, wird die Situation unerträglich.
Wir haben uns steuerlich für ein System bei getrenntlebenden und geschiedenen Ehepartnern entschieden; das System lautet ganz einfach: Wer Alimente zahlt, kann sie abziehen, wer sie empfängt, versteuert sie. Meine Motion will nichts anderes, als diese Lösung konsequent weiterzuführen, wenn die Kinder 18-jährig und älter sind. Der zahlende Elternteil soll die Alimente abziehen können, und sie sind neu beim Kind zu versteuern. Es ist nicht so, dass dieses Geld nicht mehr zu versteuern wäre. Der Empfänger, in diesem Fall das Kind, hat es zu versteuern. Die Mutter oder der Elternteil, bei dem das Kind lebt, hat nach dessen 18. Geburtstag nichts mehr zu versteuern, weil das Kind ja nun volljährig und zum eigenen Steuersubjekt geworden ist.
Wenn Sie meiner Lösung folgen, haben wir eine sachgerechte Lösung im System der Getrenntlebenden und Geschiedenen. Der andere Elternteil, der keine Alimente zahlt, fährt dadurch nicht schlechter. Aber besteuert wird, wie das in unserem System richtig ist, dort, wo der wirtschaftliche Vorteil ist. Nach dem 18. Altersjahr ist dieser Vorteil beim Kind.
Der Bundesrat bringt in seiner Stellungnahme vor, es liege eine Ungleichheit zugunsten der nicht getrenntlebenden, der ungeschiedenen Ehepaare vor. Das kann ich nicht nachvollziehen. Es liegt nämlich im System, dass ungetrennte Paare grundsätzlich anders besteuert werden als getrennte und [PAGE 763] geschiedene. Aber dort, wo die Ehepaare getrennt leben, also geschieden sind, muss auch das System konsequent weitergezogen werden. Bis zum 18. Altersjahr des Kindes soll der Elternteil die Alimente versteuern, der das Geld erhält, und danach soll das Kind selber sein Einkommen versteuern, diese Alimente und allfälliges anderes Einkommen; das ist auch bei Kindern so, die in Ausbildung sind, bei Werkstudenten usw.
Ich glaube, es gibt sehr gute Gründe, meine Motion gutzuheissen und damit einen Systemfehler bei den Getrenntlebenden und Geschiedenen zu beseitigen, der jenen Elternteil, der die Alimente bezahlt, ungebührlich bestraft, was weder sozial richtig ist noch mit den wirtschaftlichen Verhältnissen übereinstimmt, was heute ganz einfach ein Fehler unseres Steuerrechtes ist.