Leumann-Würsch Helen · Ständerat · 2006-09-26
Leumann-Würsch Helen · Ständerat · Luzern · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-26
Wortprotokoll
Beim Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) geht es darum, dass die Kantone die entsprechenden Änderungen ebenfalls vornehmen. Für diese Anpassungen wird den Kantonen eine Frist gewährt. In diesem Fall gewährt man eine Frist von zwei Jahren. Falls die Kantone der Änderungsaufforderung nicht nachkommen, soll das Bundesgesetz direkt anwendbar sein. Weil nun die Unternehmenssteuerreform schneller behandelt wurde, ist der hierfür reservierte Artikel 72f bereits besetzt. Deshalb machen wir Ihnen beliebt, den Artikel umzunummerieren.
In Absatz 2 werden die Artikel aufgezählt, die zur Anwendung gelangen, wenn die Frist nicht eingehalten wird.