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preparatory:AB 68145

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-09-26

Wortprotokoll

In der Tat habe ich für den Entscheid des Nationalrates kein Verständnis. Ich bin auch etwas überrascht, dass man nach allen Verhandlungen, die wir im Steuerungsorgan und anschliessend geführt haben, diesen Punkt jetzt noch einmal thematisiert und ihn sogar mit Beschlüssen verbinden will, welche ganz klar der Philosophie des NFA widersprechen.

Die Abmachung, die wir getroffen haben und die hier auch im Gesetz daherkommt, ist ja die, dass der Bund bei Personen, die zu Hause sind, fünf Achtel der Kosten bezahlt und bei Personen, die im Heim sind, auch fünf Achtel. Aber was im Heim oder im Spital über die Existenzsicherung hinausgeht, müssen die Kantone zu 100 Prozent bezahlen; das war immer klar. Diese Unterscheidung trägt eben dem Umstand Rechnung, dass nach dem NFA die Kantone neu die Verantwortung für den Bau und den Betrieb von Heimen tragen und daher auch Einfluss auf die Kostengestaltung haben. Jetzt kann man doch nicht hingehen und sagen: Die Kantone machen, was sie wollen, und wir bezahlen es! Genau das sind die falschen Anreize, die wir mit dem NFA beseitigen wollen. In diesem Fall geht es um Mehrkosten von 105 Millionen Franken. Ich weiss nicht, wo Frau Langenberger die Summe von 230 Millionen gehört hat; diese Zahl ist auf jeden Fall falsch. Wir reden von 105 Millionen Franken. Wenn Sie diese Beträge beschliessen, geht die Finanzierung über die Ausgleichsgefässe. Und in den Ausgleichsgefässen geht es auf Kosten der ressourcenschwachen Kantone und zulasten der Kantone mit Sonderlasten. Dann schafft man eine neue Ungerechtigkeit, und das wollten wir mit dem NFA ja eben gerade ausgleichen.

Ich bitte Sie also sehr, hier - es ist gewissermassen die letzte Bastion - die Linie NFA konsequent einzuhalten, sich an die Abmachungen zu halten, die Bund und Kantone getroffen haben, und hier der Kommissionsmehrheit zuzustimmen.