Bührer Gerold · Nationalrat · 2000-10-03
Bührer Gerold · Nationalrat · Schaffhausen · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-10-03
Wortprotokoll
Es ist vorhin davon gesprochen worden, dass das Kriegsvokabular in dieser Auseinandersetzung nicht geeignet sei. Wir stimmen dieser Analyse eigentlich zu. Nur müssten wir heute an die gleiche Adresse auch den Aufruf machen, dass das Schlechtmachen des Finanzplatzes Schweiz um jeden Preis auch kein probates Mittel ist, damit unser Land diese Herausforderung erfolgreich bestehen kann.
Man hat hie und da den Eindruck, dass es zur politischen Dialektik gehört, mit den schwarzen Schafen, die es zweifelsohne gibt, zu "hausieren", um das, was man an der Urne in den Achtzigerjahren nicht durchgebracht hat, auf diesem Weg letztlich zu erreichen, nämlich die Aushöhlung der Substanz des Bankkundengeheimnisses. Ich sage klar: Dazu können wir keineswegs Hand bieten!
Es war absehbar, dass nach dem Bericht des Steuerausschusses der OECD vom Frühjahr und nachdem sich die Finanzminister der EU in der Zinsbesteuerung auf einen Kompromiss einigen konnten, der Druck auf den Finanzplatz Schweiz zunehmen würde. Dahinter stehen aber bei weitem nicht nur legitime ethische Interessen. Dahinter stehen mindestens so stark ganz klare Standortinteressen.
Es ist ja nicht von ungefähr, dass sich die Engländer während zwei Jahren mit Rücksicht auf die Interessen ihres Finanzplatzes London einer EU-weiten Einführung der Zahlstellensteuer standhaft widersetzt haben. Ich möchte Herrn Strahm in Erinnerung rufen: Es ist keineswegs gesichert, dass es der EU gelingen wird, sich in den kommenden zwei Jahren in Sachen Meldepflicht auf Richtlinien zu einigen. Man hört aus verschiedenen Finanzplatzkreisen, dass es durchaus auch möglich sein könnte, dass man letztlich technische oder andere Gründe vorschieben kann - oder seien es dann Länder ausserhalb der EU -, um eben keine solche Meldepflicht einführen zu müssen. Wir wissen auch alle, dass das, was vorgesehen ist, etwa so löchrig ist wie ein Emmentalerkäse.
Zusammengefasst: Wir unterstützen die Position des Bundesrates, die er vor der Sommerpause offengelegt hat, ganz ausdrücklich. Die Eckpunkte dieser Position des Bundesrates in diesem schwierigen Umfeld sind: Festhalten am Bankkundengeheimnis auf der einen Seite und, wie es Kollege Walker dargelegt hat, Dialogbereitschaft auf der anderen Seite.
Wir sind wie der Bundesrat der Auffassung, dass wir keine präjudizierenden Massnahmen einleiten dürfen, bevor nicht die EU den Tatbeweis geliefert hat, dass sie dieses Problem nicht nur kosmetisch, sondern effektiv - denn es ist ein EU-Problem - angehen will. Daher haben wir Verständnis dafür, dass die Frage der Quellensteuer geprüft wird. Es wäre aber meines Erachtens problematisch, sich hier vorweg den Handlungsspielraum irgendwie einengen zu lassen.
Das Bankkundengeheimnis - da haben wir, so glaube ich, ethisch einen Konsens - soll keinen Schutz für kriminelle Handlungen bieten; da sind wir uns einig. Wir haben im Bereich der Rechtshilfe mit dem Geldwäscherei-Artikel auch die Instrumente ausgebaut. Wir sollten uns aber auch einig sein, dass es nicht im Interesse unseres Landes liegen kann, wenn sich nun ein Aufbrechen gewisser Grundsätze mit dem Ziel einer materiellen Steuerharmonisierung nach und nach durchsetzt. Ich glaube nicht, dass es im Interesse von Europa und der Schweiz ist, auf diesem Weg steuerpolitisch eine materielle Harmonisierung anzustreben.
Wir unterstützen den eingeschlagenen Weg des Bundesrates, wie er kommuniziert worden ist, und wir möchten die Landesregierung ermuntern, sich in diesem Sinne weiter vorzubereiten auf alle mögliche Entwicklungen - mit dem Ziel, die legitimen Landesinteressen zu wahren.