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Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-09-27

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-27

Wortprotokoll

Zunächst nehme ich mit Genugtuung zur Kenntnis, dass es den zuständigen Behörden gelungen ist, die auf einigen Aussenvertretungen praktizierten Visumschummeleien aufzudecken. Ob damit allerdings die ganze Wahrheit oder bloss die Spitze des Eisbergs ans Tageslicht gekommen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

Völlig unbefriedigend sind für mich hingegen die Fakten, wie sie in Ziffer 2 der Interpellation aufgeworfen und beantwortet worden sind. Warum, Frau Bundesrätin, wurden die Alarmsignale, die ab dem Jahr 2001 Ihrem Departement zugetragen worden sind, kaum zur Kenntnis, geschweige denn ernst genommen? Ich muss diese Frage Ihnen stellen, obwohl Sie damals noch nicht im Amt waren und Sie folglich auch keine persönliche Verantwortung trifft. Allerdings, die auch nicht ans EDA weitergeleitete Warnung aus Norwegen, im Oktober 2005, fällt in Ihren Verantwortungsbereich. Ich gehe davon aus, dass Sie die richtigen Lehren daraus gezogen haben. Ob es jedoch richtig und zweckmässig ist, nun möglichst viel lokales Personal durch wesentlich teureres Personal aus der Schweiz zu ersetzen, muss erst noch bewiesen werden. Ich hoffe, Sie werden diesen Beweis dereinst erbringen und die Mehrausgaben von 2 bis 3 Millionen Franken rechtfertigen können.

Darf ich Sie in diesem Zusammenhang noch zusätzlich fragen, wie Sie es mit dem in der Antwort auf die Frage unter Ziffer 4 erwähnten Ermittlungsverfahren gegen unbekannt halten werden? Wird das Parlament, und damit die Öffentlichkeit, dereinst über die Ergebnisse dieses noch laufenden Verfahrens informiert werden? Ich erwarte im Sinne von Transparenz und Öffentlichkeitsprinzip dazu ein klares Ja.

Ich habe es bereits zuvor angedeutet - damit bleibe ich bei Ziffer 4 meiner Interpellation -, dass meines Erachtens die Hauptursache, die zu den besagten Visumskandalen auf verschiedenen Auslandsposten geführt hat, nicht unbedingt auf die Nationalität des involvierten Personals zurückzuführen ist. Auch schweizerisches Personal unterliegt mitunter Verlockungen, das geht bis hin zur Erpressung. Seit ich dem Parlament angehöre, mussten gar Botschafter - ich glaube, es war mindestens eine Handvoll in dieser Zeit - wegen Unregelmässigkeiten ihres Postens bzw. ihres Amtes enthoben werden. Ich glaube vielmehr, Frau Bundesrätin, dass die Hauptursache im langjährig praktizierten System von Visumgesuchen und Visumerteilungen zu suchen ist. Da standen und stehen sich Gesuchsteller und zuständiges Botschafts- respektive Konsulatspersonal zu nahe gegenüber. Deshalb begrüsse ich das Pilotprojekt in unserer Vertretung in Moskau mit Nachdruck. Es baut auf einer personell weitgehenden Anonymisierung des Visumerteilungsprozesses auf, womit kriminelle Energie in Form von Bedrohung oder Erpressung förmlich in der Luft verpuffen muss. Darf ich deshalb von Ihnen, Frau Bundesrätin, heute noch etwas mehr von diesem neuen Projekt, von diesem neuen Konzept zu hören bekommen?

1. Wie beurteilt man aus Sicht des EDA die Erfahrungen, die man inzwischen mit dem Pilotprojekt in Moskau gemacht hat?

2. Bis wann und wo wird es auch andernorts zur Anwendung kommen?

3. Ist das neue System grundsätzlich an ein Mindestvolumen an Gesuchen gebunden, oder eignet es sich auch für "umsatzmässig" kleinere Konsularbezirke?

Ich wünsche Ihnen, Frau Bundesrätin, und Ihren Mitarbeitern auf den Aussenposten jedenfalls viel Erfolg in der künftigen Visumabwicklung. Möge in diesem Zusammenhang aber auch das klare Verdikt des Schweizervolkes vom letzten Sonntag zum neuen Ausländerrecht richtig interpretiert werden. Wir sind ein weltoffenes Land und wünschen Kontakte mit Besuchern aus aller Welt; aber Leute, die aus Ländern mit Visumpflicht nur dank illegalen Machenschaften die Reise zu uns antreten können, wollen wir nicht haben. Deshalb müssen wir die Gewähr haben, dass es bei diesem Visumverfahren nur mit rechten Dingen zu- und hergehen kann.