Stähelin Philipp · Ständerat · 2006-09-27
Stähelin Philipp · Ständerat · Thurgau · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-27
Wortprotokoll
Mit seinem Europabericht 2006 erfüllt der Bundesrat ein Anliegen, welches das Parlament in verschiedenen Vorstössen und unsere Aussenpolitische Kommission in ihrem Bericht vom 18. März 2002 über die Optionen der schweizerischen Integrationspolitik geäussert haben. Der Bundesrat selbst hat diesen Bericht mit dem Legislaturprogramm 2003-2007 angekündigt. Der Bericht untersucht die verschiedenen politischen Instrumente, welche der Schweiz in ihren Beziehungen zur EU zur Verfügung stehen, und stellt die Auswirkungen auf zwanzig für unser Staatswesen charakteristische und wesentliche Schlüsselbereiche dar. Er bildet in diesem Sinne eine ausgezeichnete Auslegeordnung und definiert die schweizerische Europapolitik als wesentlichen Teil unserer Aussenpolitik und damit unserer Interessenpolitik gegenüber der EU. Dabei werden die Interessen sowohl materiell als auch ideell verstanden.
Es findet mithin ein Wechsel der Betrachtungsweise statt: weg von der bisher institutionell geprägten hin zu einer instrumentellen Optik. Der Europabericht führt damit einen Weg weiter, den der Bericht der APK aus dem Jahr 2002 bereits eingeschlagen hat, indem er von den verschiedenen Optionen einer Integrationspolitik gesprochen hat. Mit der Darstellung und auch der Bezeichnung als Instrumentarium entledigt er sich noch konsequenter allen ideologischen Ballastes und orientiert sich an den heute mit den Bilateralen II und der Osterweiterung der EU gegebenen Realitäten. Damit führt er auch weg von der Schwarz-Weiss-Fragestellung "EU-Beitritt - ja oder nein?" und zeigt zudem auf, dass die schweizerische Europapolitik über die Beziehungen allein zur EU hinausgeht und auch etwa unser Engagement in den Staaten des europäischen Ostens, im Europarat, in der OSZE oder der Partnership for Peace umfasst.
Damit kann der Bericht auch aus inneren Blockaden hinausführen und zu einer gewissen Objektivierung unserer Europapolitik beitragen. Unser Land verfügt dabei über ein durchaus umfangreiches politisches Instrumentarium, welches von der Möglichkeit autonomer rechtlicher Anpassungen, des Ausbaus des bestehenden Vertragswerkes, einer Zollunion oder eines Freihandelsabkommens bis hin zu multilateralen Ansätzen etwa des EWR oder zu differenzierten Integrationsformen und dem Beitritt geht. Diese Instrumente sind nicht neu, gerade auch unser Bericht von 2002 hat sie aufgelistet, aber eben in Form von Optionen, die sich vom Grundsatz her eher gegenseitig ausschliessen bzw. einen Richtungsentscheid verlangen.
In der Kommission haben wir die beiden Berichte systematisch verglichen. Gemeinsam ist ihnen ein Wille, von der Emotionalität der politischen Behandlung der Europafragen wegzukommen. Das Verständnis des bundesrätlichen Instrumentariums ist ein flexibles. Die dargestellten Instrumente sind nicht starr, sondern entwicklungsfähig. Sie stehen auch nicht im Gegensatz zueinander, sondern können durchaus auch prozessual verstanden werden. Der Anspruch besteht dabei darin, zu jedem Zeitpunkt jene Lösung [PAGE 781] zu finden, welche der Schweiz die bestmögliche Interessenwahrung gestattet.
Der Bericht gibt auch eine Bestandesaufnahme der aktuellen Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU wieder. Dabei wird das ständig anwachsende Betätigungsfeld der EU dargestellt und die stetig stattfindende Vertiefung der bilateralen Vereinbarungen ausgeleuchtet. Auch dieser Teil öffnet die Augen für die dynamische Seite und den fortlaufenden Prozess unseres gegenseitigen Verhältnisses. Er führt hin zur Frage, wie wir diese Beziehungen weiterführen können. Dazu gibt der Bericht aufschlussreiche Hinweise im Untersuch der Auswirkungen der verschiedenen politischen Instrumente auf wie gesagt rund zwanzig Schlüsselbereiche, insbesondere die direkte Demokratie, den Föderalismus, den Verkehrsbereich, die Landwirtschaft, die Finanzen oder auch die Neutralität. Damit nimmt der Bundesrat auch eine Würdigung der verschiedenen Instrumente vor und beurteilt diese, durchaus auch politisch, hinsichtlich der wirtschaftlichen Implikationen, vor allem aber auch hinsichtlich der Entscheidungsautonomie für unser Land und der staatsrechtlichen Seite. Gestützt auf diese Analyse kommt der Bundesrat zum Schluss, dass die bilaterale Zusammenarbeit im Moment das geeignetste Instrument ist, um die Interessen unseres Landes zu wahren.
Die Kommission kann den Schlussfolgerungen des Bundesrates in diesem Punkt folgen. Allerdings kann, was heute richtig erscheint, in einigen Jahren auch nicht mehr optimal erscheinen. Ein Instrument, auch jenes der bilateralen Zusammenarbeit, kann sich verändern, weil sich die Felder der möglichen Verhandlungsgegenstände verschieben. Es kann sich verändern, weil sich das Schwergewicht innerhalb der EU verschiebt oder auch weil deren Interesse am Verhältnis zur Schweiz und an Verhandlungen mit ihr schwinden kann. Die bilaterale Zusammenarbeit ist deshalb ebenso wenig politisches Ziel und Selbstzweck wie gar ein EU-Beitritt, sondern lediglich heute bestgeeignetes Mittel zum Erreichen unseres Ziels, die materiellen wie ideellen Schweizer Interessen zu wahren. Der bilaterale Weg ist so lange möglich und nutzbar, als insbesondere folgende Voraussetzungen erfüllt sind, und auch dabei unterstützt die Kommission voll die Haltung des Bundesrates:
1. Die Schweiz besitzt einen Grad an Mitentscheidung im Rahmen ihrer bilateralen Verträge mit der EU und einen Handlungsspielraum für die Durchführung ihrer eigenen Politiken, die beide als genügend angesehen werden. Es geht hier also um die Teilnahme an der Entscheidungsfindung.
2. Die EU ist bereit, bei der Ausgestaltung ihrer Drittlandpolitik mit der Schweiz Lösungen im Rahmen von bilateralen sektoriellen Abkommen zu finden; es geht also um die aussenpolitische Machbarkeit.
3. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere auch im monetären Bereich, verändern sich nicht zum Nachteil der Schweiz. Es geht also um die Beachtung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
Sind diese drei entscheidenden Voraussetzungen nicht mehr erfüllt und können wir selbst sie nur bedingt beeinflussen, so muss auch wieder über die Wahl des zweckmässigen Instrumentes diskutiert und entschieden werden. Wichtig ist dabei, dass wir immer wieder auch die Dynamik der verschiedenen Bereiche betrachten. Vorderhand aber teilt die Kommission klar die Auffassung, dass die bilaterale Zusammenarbeit die für die Schweiz am besten geeignete Lösung darstellt.
1. Dies bedeutet nach unserer Meinung auch, dass es kurz- und mittelfristig wichtig ist, die bilateralen Abkommen so effizient wie möglich umzusetzen und somit ihr Fortbestehen zu sichern. Die Sicherung des bisher erreichten Vertragsbestandes erscheint uns keineswegs als selbstverständlich. Ein Stichwort hiezu heisst etwa "Guillotineklausel". Nicht zuletzt kann sie auch vom Verhalten der Schweiz im Rahmen des Integrationsprozesses innerhalb der EU abhängen. Die kommende Volksabstimmung lässt grüssen.
2. Wir müssen die vertraglichen Beziehungen wo sinnvoll und machbar vertiefen. Ein kommendes Beispiel wird etwa der Strommarkt sein.
3. Ich stelle nochmals fest: Die Schweiz kann sich wohl kaum einfach vom Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa dispensieren.
In einem Punkt will die Kommission weiter gehen, und ich komme damit auf die Sicherung der erreichten Übereinkommen und damit des bilateralen Zusammengehens zurück. Es erscheint zweckmässig, dass hiezu und auch angesichts der allzu komplexen heutigen Kontaktformen - 20 bilaterale Abkommen bedingen ebenso viele gemischte Kommissionen und Unterkommissionen - eine permanente gemeinsame Diskussionsbasis gesucht wird. Auch wenn der Bundesrat von der Notwendigkeit der Mitsprache und Mitentscheidung spricht, liegt er absolut richtig: Wir müssen im Dilemma zwischen materieller und formeller Souveränität nach neuen Lösungen suchen. Diese müssen das Spannungsverhältnis lösen, dass wir heute zwar formell oft selbst entscheiden, materiell aber nur nachvollziehen können. Die Lösung kann in einem institutionellen Rahmen liegen, der den permanenten Kontakt ermöglicht. Anders ausgedrückt ist die Idee eines Rahmenvertrages der Schweiz mit der EU weiter zu vertiefen. In diesem Sinne hat unsere Kommission ausdrücklich davon abgesehen, das Postulat Stähelin 05.3564 vom 5. Oktober 2005, vom Bundesrat zur Annahme beantragt und von unserem Rat auch angenommen, aufgrund des Europaberichtes abzuschreiben.
Der Bundesrat wird somit den Stellenwert und die Auswirkungen eines solchen Rahmenvertrages weiter zu klären und die Möglichkeit eines solchen Weges zu prüfen haben. Die Vertreterinnen des Bundesrates haben dies der Kommission auch so zugesagt. Ein solches Instrument - ich brauche auch hier den Begriff - wird uns bei schönem, aber vor allem auch bei schlechtem Wetter in den Beziehungen zur EU dienen. Es erscheint sinnvoll und zweckmässig, diesen Ansatz weiterzuverfolgen und voranzutreiben. Er entspricht auch bestens dem dynamischen und pragmatischen europapolitischen Tenor des vorliegenden Europaberichtes.
Ihre Kommission hat vom Bericht und von dessen Ziel der optimalen Interessenwahrung in diesem Sinne Kenntnis genommen. Wir beantragen auch Ihnen die Kenntnisnahme.