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Pfisterer Thomas · Ständerat · 2006-09-27

Pfisterer Thomas · Ständerat · Aargau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-09-27

Wortprotokoll

Zur Europapolitik: Wir brauchen jetzt mehr Reformen, und zwar im Hinblick auf Demokratie und Föderalismus. Ich meine, dem Bundesrat sei es gelungen, die Europapolitik zu versachlichen. Dafür ist ihm zu gratulieren und herzlich zu danken. Damit sind wir jetzt in der Lage und auch aufgerufen, diese Versachlichung umzusetzen, also die Probleme sachlich anzugehen. Sie haben den Pfad geebnet, aber jetzt müssen wir noch gemeinsam den Weg gehen. Der Gesamteindruck dieser Debatte des heutigen Morgens - wie auch immer wieder in der Öffentlichkeit - ist für mich nach wie vor, dass die Probleme heruntergespielt werden. Wir haben mit diesem Bericht den Weg bereitet, aber wir haben ihn weiss Gott nicht beschritten.

Politik besteht nicht nur darin, ein Inventar zu machen. Dieser Bericht ist ein Inventar. Er liefert uns zwei Listen. Aber Politik besteht nicht darin, zu inventarisieren, Geschichte zu schreiben, sondern darin, die Zukunft zu gestalten. Damit müssen wir mit der heutigen Diskussion, meine ich, beginnen.

Darum erlauben Sie mir, drei Ergänzungen anzuführen, gewichtet nach dem Gang der Diskussion von heute Morgen. Es sind dies eine Bemerkung zu dieser Bestandesaufnahme, eine Bemerkung zu den Auswirkungen auf Demokratie und Föderalismus und eine Bemerkung zu diesem politischen Handlungsbedarf.

1. Die Schweiz steht vor einer neuen Art der Zusammenarbeit in Europa. Dessen sind wir uns viel zu wenig bewusst, auch heute Morgen in diesem Saal, wenn mich mein Eindruck nicht täuscht. Zur Bestandesaufnahme gehört es meinetwegen, dass man sagt: Das sind unsere Errungenschaften, das sind die Entwicklungen in der EU. Aber das genügt doch nicht. Uns muss interessieren, wie diese beiden Dinge zueinandergebracht werden, wie der Bezug hergestellt wird. Wir müssen uns fragen, ob unsere Ordnung in der Lage ist, mit dieser neuen Herausforderung fertigzuwerden. Ich habe den Eindruck, dass unser geltendes Recht nach dem Modell des zweiseitigen völkerrechtlichen Vertrages entstanden ist und unser Denken immer noch von diesem zweiseitigen Modell beherrscht wird.

Dabei hat sich die EU, unser Partner in Europa, in den letzten zehn, fünfzehn Jahren ganz entscheidend verändert. Herr Marty beispielsweise hat auf diese Entwicklung hingewiesen. Dabei haben sich die Gewichte verlagert. Es ist nicht mehr das Ursprungsgebiet der EU in Westeuropa, wo das Hauptgewicht liegt. Das hat sich nach Osten verschoben. Man kann etwas bildlich sagen, die Schweiz steht nicht mehr in der Mitte des neuen Europa. Das hat in der EU zu Änderungen geführt. Damit müssen wir uns auseinandersetzen, wenn wir realistisch politisieren wollen. Die EU hat einen eigenen politischen Willensbildungsprozess zustande gebracht, von dem wir ausgeschlossen sind. Die EU arbeitet im Prinzip nicht mit Verträgen, sondern mit einem Gesetzgebungsprozess. In diesen Gesetzgebungsprozess integriert sie mehr und mehr auch Probleme der Umsetzung und der Weiterentwicklung, zentral in Brüssel. Das ist die Realität, mit der wir uns auseinandersetzen müssen.

Unser Problem besteht nun darin, dass wir, ähnlich wie die EU - wegen der Globalisierung, wegen der Internationalisierung -, beispielsweise auf den Binnenmarkt angewiesen sind. Das ist völlig klar. Wir haben die gleichen Bedürfnisse wie die EU. Die EU regelt das aber in einem Gesetzgebungsprozess, sodass uns gar nichts anderes übrigbleibt, als diese Ordnung weitgehend unverändert zu übernehmen. Wir können noch ein paar Randgebiete regeln, wir können uns über Übergangsfristen, über gewisse Anpassungsmöglichkeiten mit der EU einigen. Aber im Kern haben wir das, was Europa in der EU und in den Mitgliedländern erarbeitet hat, zu übernehmen, wenn wir mitmachen wollen.

Das heisst für uns, dass wir auch landesintern sehr viel weniger Spielraum haben, als wir das noch vor zehn Jahren angenommen haben. Wir können zwar einzelne Verträge abschliessen, aber diese einzelnen Vertragsgegenstände hängen miteinander zusammen, das ist völlig klar. Das haben wir beispielsweise beim Freizügigkeitsabkommen erlebt. Sie hängen zusammen, weil sie für die EU Bestandteil einer integralen Integrationsordnung sind. Wir können zwar wohl hier einen Vertrag und dort einen Vertrag nacheinander abschliessen. Für uns sind das Einzelakte, die aufeinander folgen. Für die EU ist es aber ein dynamischer Prozess, der sich weiterentwickelt. Wenn wir mit einem Vertrag etwas abgemacht haben, dann erleben wir, dass dieser Gegenstand wenige Jahre später bereits wieder überholt ist und dass sich in der EU eine neue Rechtslage darbietet.

Diese Dynamik droht uns zu überfahren. Das haben wir nicht realisiert, und wir sind dafür auch nicht genügend gerüstet. Es wurde auf das Institut der Gemischten Ausschüsse Bezug genommen. Sie sind an sich etwas Traditionelles, aber sie haben sich auch geändert. Gewisse dieser Ausschüsse haben andere Aufgaben, sie haben sogar Entscheidungsbefugnisse. Wir haben heute Morgen über dieses Problem schon einmal diskutiert: Das EU-Recht und unser Vertragsrecht entwickeln sich fort, und wir realisieren es gar nicht. Wir können teilweise nicht einmal richtig feststellen, welches Recht in einem bestimmten Moment gilt. Gerade für uns Schweizer ist das schwierig.

Wir müssen uns also fragen, ob wir institutionell gewappnet sind, um vor dieser Entwicklung zu bestehen. Von der Beantwortung dieser Frage, dieser Frage nach Demokratie und Föderalismus, hängt meines Erachtens die aussenpolitische Handlungsfähigkeit ab. Ich habe immer noch den Eindruck, dass bei der EWR-Abstimmung das Schweizervolk letztlich sehr politisch gedacht hat. Es wollte Demokratie und Föderalismus nicht aufs Spiel setzen und hat darum Nein gesagt. Also, wenn wir handeln wollen, müssen wir dem Schweizervolk Antworten geben können zu Demokratie und Föderalismus. Ich frage mich wirklich - und habe grosse Bedenken -, ob unsere gegenwärtige Ordnung diesen Anforderungen gewachsen ist.

Nach diesen etwas längeren Ausführungen zur Analyse der EU-Situation gestatten Sie mir zu den beiden anderen Punkten noch wenige Bemerkungen.

2. Auswirkungen dieser Entwicklung auf Demokratie und Föderalismus: Ich habe den Eindruck, der bundesrätliche Bericht spiele diese Probleme herunter, weil er entdramatisieren will. Das begreife ich. Aber jetzt, nachdem die Versachlichung gelungen ist, müssen wir den Realitäten wieder in die Augen schauen. Auch hier hat man heute Morgen die Probleme heruntergespielt. Die Europapolitik hat nicht einfach Auswirkungen auf die Sozialpolitik oder auf die Verkehrspolitik, die man "auch noch" bewältigen muss, sondern das sind die Kernanliegen des Systems überhaupt. Wir wollen doch keine Aufgabenerfüllung ohne genügende Demokratie, ohne genügenden Föderalismus. Ich kann Ihnen Beispiele für dieses Missverhältnis, für diese Untergewichtung, geben. Beispielsweise übergeht der Bericht bei der Schilderung der Situation bei den bilateralen Verträgen und dem EWR einen fundamentalen Unterschied: Wenn wir einen bilateralen Vertrag abschliessen, dann findet nach [PAGE 786] jedem Vertragsschluss noch ein Genehmigungsverfahren statt, allenfalls sogar mit Referendum und einer öffentlichen Diskussion in der Schweiz, aber beim EWR gibt es nichts mehr; wenn über den Beitritt einmal entschieden ist, dann haben wir dazu nichts mehr zu "melden". Und bezüglich EU ist es ohnehin so. Ich könnte Ihnen noch andere derartige Beispiele geben, ich habe einige zusammengestellt.

3. Weil das Problem der europäischen Zusammenarbeit wahrscheinlich schwieriger ist, als wir es uns vorstellen, und weil die Auswirkungen auf Demokratie und Föderalismus tiefergehend bearbeitet werden müssen, meine ich, es sei politischer Handlungsbedarf gegeben. Unsere Aufgabe ist nicht, zur Kenntnis zu nehmen, sondern zu handeln. Seit fünf Jahren ist ein Föderalismusbericht angekündigt. Ich hoffe, es sei jetzt der Boden dafür bereitet, dass er kommt. Er musste angereichert werden. Er muss die Fragen der Demokratie und vielleicht sogar die Fragen der Justiz einschliessen, sonst müssen wir dann einfach einen Zusatzbericht machen.

Noch eine Bemerkung zu dieser weiteren Bearbeitung. Bisher galt bei uns, verkündet im Aussenpolitischen Bericht 2000, der weise Grundsatz "Gleichschritt zwischen Integration und Reform": nicht zuerst integrieren und dann versuchen, noch etwas zu flicken. Diesen Grundsatz müssen wir aufrechterhalten. Darum geht es um die politische Handlungsfähigkeit. Ich rufe die beiden Bundesrätinnen auf, den Weg zurück auf den Pfad der Tugend zu finden. Das heisst, diese Probleme der Reformen jetzt aufzuarbeiten, damit wir nachher politisch handlungsfähig sind, und nicht umgekehrt, sonst erleben wir, was die Österreicher erleben: Sie basteln seit mehr als zehn Jahren an einer Föderalismusreform herum. Sie haben damals im Schnellzugstempo den Anschluss an die EU zustande gebracht. Dann hat man gesagt: "Ja, die Föderalismusreform machen wir dann später." Sie haben sie immer noch nicht zustande gebracht. Das könnte auch bei uns passieren. Darum möchte ich Sie bitten, diesen Weg zu gehen: Wir müssen mehr Demokratie und Föderalismus einbauen und diese Diskussion jetzt führen.