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Wicki Franz · Ständerat · 2006-09-28

Wicki Franz · Ständerat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-09-28

Wortprotokoll

Diese Übergangsbestimmung ist wegen der Streichung des bisherigen Absatzes 2 von Artikel 106 nötig. Es gibt nämlich noch hängige Forderungen, die sich auf Artikel 106 Absatz 2 abstützen. Wenn wir keine Übergangsbestimmung vorsehen würden, hätten wir nach Inkrafttreten dieser Änderung keine Rechtsgrundlage, um diese hängigen Forderungen zu bezahlen.