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Reimann Maximilian · Ständerat · 2006-09-28

Reimann Maximilian · Ständerat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-09-28

Wortprotokoll

Da der Kommissionssprecher ja den umstrittenen Paragrafen bereits behandelt hat und der Bundesrat auch seine Meinung dazu gegeben hat, komme ich jetzt noch wie die alte Fasnacht hinterher und begründe Ihnen noch den Minderheitsantrag. Aber es hat schon Unangenehmeres gegeben als das. Ich werde nun also den Minderheitsantrag begründen. Sie haben es ja gehört, die Minderheit Ihrer Kommission schlägt Ihnen vor, den Passus über die Verpflichtung des Kantons Basel-Stadt, sich gegen die Nutzung der Kernenergie zu wenden, nur unter dem Vorbehalt zu gewährleisten, dass damit die Anwendung von Bundesrecht nicht vereitelt wird.

Vor 18 bzw. vor 20 Jahren hatte die Alternative, vor die sich das Parlament damals gestellt sah, noch gelautet: Nichtgewährleistung oder Gewährleistung unter Vorbehalt. Damals, [PAGE 792] Sie haben es gehört, ging es um die Kantonsverfassungen von Basel-Landschaft und Genf, die ähnliche und - ich gebe es zu, Herr Kollege Inderkum - etwas schärfer formulierte Kernenergieartikel in ihre Grundgesetze aufgenommen hatten. Aber im Kern läuft es auf dasselbe hinaus, inhaltlich meinen sie zweifellos dasselbe.

Im Verhältnis von zwei zu eins entschied sich der Ständerat damals für die mildere Variante der Gewährleistung unter Vorbehalt. Ich selber gehörte am 20. Juni 1988, als es um die Verfassung des Kantons Genf ging, noch dem Nationalrat an. Ich habe im Amtlichen Bulletin nachgelesen und festgestellt, dass ich mich damals schon zu Wort gemeldet hatte, und ich plädierte damals für Nichtgewährleistung. Die eidgenössischen Räte bekräftigten mit der Gewährleistung unter Vorbehalt aber das Präjudiz, das zwei Jahre vorher schon im Fall Basel-Landschaft so geschaffen worden war.

Heute bin ich - und es freut mich, das an die Adresse der Basel-Städter festhalten zu dürfen - offensichtlich vom Saulus zum Paulus geworden. Ich bin für die Gewährleistung des neuen Kernenergieparagrafen in der Verfassung von Basel-Stadt, aber, wie es das Parlament 1986 und 1988 vorgezeichnet hat, unter Vorbehalt, auf dass damit nichts im Schilde geführt wird, was gegen Bundesrecht verstösst, die Bundestreue unterläuft oder die Zusammenarbeitspflicht unter den Kantonen untergräbt.

Damit sei nochmals klar unterstrichen:

1. Ich will mich keineswegs als Gegner irgendeines Kantons verstanden wissen. Es geht mir einzig und allein ums Prinzip. Dieses Prinzip lautet: Ich bin enttäuscht über Kantone, die die Nutzung der Kernenergie behindern, aber frisch, froh und scheinheilig zulassen, dass daheim aus der Steckdose munter Kernenergie bezogen werden kann.

2. Ich bin kein Vertreter der Atomlobby, wie es mir ein Basler SP-Nationalrat letzten Samstag in der "Basler Zeitung" unterstellt hat. Aber ich bin Vorstandsmitglied des Energieforums Nordwestschweiz, einer privaten Vereinigung von eidgenössischen und kantonalen Parlamentariern sowie von Wissenschaftern und Wirtschaftsleuten aus der Nordwestschweiz, die sich für eine sichere und ausreichende Energieversorgung von Haushalten und Unternehmen in unserem Landesteil einsetzen. Damit habe ich auch meine Interessenbindung offengelegt. In diesem Energieforum wollen wir ebenso mit einer sicheren Energieversorgung die Wettbewerbsfähigkeit und Standortattraktivität unserer Region stärken.

Der neue Anti-Kernenergie-Artikel von Basel-Stadt verunsichert uns und verunsichert die Energieversorgung unserer Region aber doch in nicht zu unterschätzender Art und Weise. Was heisst konkret, der Kanton Basel-Stadt müsse sich gemäss seiner Verfassung künftig gegen die Nutzung der Kernenergie einsetzen? Ist der Kanton dann verpflichtet, Obstruktion gegen den Bau und den Betrieb von Anlagen zu betreiben, die Kernenergie produzieren oder transportieren? Oder muss der Kanton gar ein Gesetz erlassen, das den Energieversorgungsunternehmen der Region verbieten würde, ihren Kunden auf Kantonsgebiet Strom aus Kernenergie zu liefern? Falls dem so wäre: Was hiesse das für die Nachbarn in der Region, zu denen auch ich als Fricktaler gehöre? Könnte die Energieversorgung der Anrainergebiete ohne Kernenergie, insbesondere im Winterhalbjahr, immer noch gewährleistet werden? Es kann mir als Fricktaler und Aargauer somit nicht gleichgültig sein, was Basel-Stadt energiepolitisch vorhat.

Nur so zur oberflächlichen Beruhigung einiger Gemüter ist dieser Artikel wohl kaum geschaffen worden. Der Kanton Basel-Stadt soll deshalb, wenn wir auf Bundesebene seine neue Verfassung gewährleisten, klar zur Kenntnis nehmen, dass er den sogenannten Atomartikel niemals - niemals! - in bundesrechtswidriger Weise umsetzen darf. Deshalb: Gewährleistung ja, aber unter dem Vorbehalt, dass damit kein Bundesrecht verletzt wird.

Deshalb bitte ich Sie namens der Kommissionsminderheit, den vom Parlament vor 20 Jahren eingeschlagenen Weg zu bekräftigen und den Anti-Kernenergie-Artikel nur unter besagtem Vorbehalt zu gewährleisten.