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Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-02

Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-02

Wortprotokoll

Sie haben die Eintretensdebatte mitverfolgt und gesehen, wie - auch innerhalb der Kommission - diskutiert worden ist. Was ich Ihnen am Anfang gesagt habe, war quasi die Quintessenz: Trotz aller Bedenken sind wir auf die Vorlage eingetreten.

Ich möchte aus meiner Sicht noch zwei, drei Bemerkungen zu einigen Voten machen, die gefallen sind. Frau Forster hat zu Recht gesagt, im Wohnungsbereich sei die Situation so, dass noch etwa 40 Prozent dem landwirtschaftlichen Wohnen dienten, während etwa 60 Prozent nicht mehr landwirtschaftlichem Wohnen dienten. Daraus, Frau Forster, schliessen zu wollen, es sei im Bauerngebiet gebaut worden, ist meines Erachtens ein kühner Schluss. Viel näher liegt die Annahme, dass diese Situation davon kommt, dass im Rahmen des Strukturwandels die bäuerliche Bevölkerung zurückgeht, damit bäuerlicher Wohnraum leer wird und ein Druck besteht, diesen wieder aufzufüllen. Die Frage steht effektiv im Raum, ob das eine gute oder eine schlechte Entwicklung ist. Aber es wird deswegen nicht mehr gebaut, sondern es ist mehr verfügbarer Raum vorhanden. Diesen verfügbaren Raum kann man zurückbauen oder sinnvoll nutzen. Aber in dieser Hinsicht von einem Baudruck zu sprechen geht meines Erachtens zu weit.

Die Entwicklung wird weitergehen. Diese ominöse Zahl von 30 000 - Herr David, Sie haben mich leicht missverstanden - ist nicht direkt die Anzahl Betriebe, die neu in den Genuss dieser Vorlage kommen. Es ist die Zahl, die sich aus der Überlegung ergibt, dass wir in Zukunft noch etwa 30 000 Bauernbetriebe haben werden, wenn die EU-Freihandelsgeschichte kommt. Das heisst mit anderen Worten: Wir werden in der gleichen Grössenordnung Betriebe verlieren. Und nun ist die Frage, ob man hier Strukturpolitik betreiben darf, mindestens im Sinne der Abfederung, ja oder nein.

Und man muss hinter dieser Vorlage nicht allzu viel suchen, Herr Kollege Schwaller. Artikel 24b Absatz 1 in der jetzigen Fassung, wie er Ihnen heute vorgelegt wird, hat mit Bezug auf die Nutzungsmöglichkeiten überhaupt keine Erweiterungen erfahren. Die Erweiterung besteht ausschliesslich in der Ausdehnung des Personenkreises, der Artikel 24b Absatz 1 in Anspruch nehmen kann: Bisher waren es die Gewerbe, die entsprechende Standardgrössen hatten; nach der neuen Fassung kann diese Standardgrösse halbiert werden. Also können mehr Betriebe Artikel 24b Absatz 1 in Anspruch nehmen.

Letzten Endes in der Frage der Geschwätzigkeit und der Frage der Qualität der Gesetzgebung ein Wort noch an Kollege Pfisterer:

Ich meine, dass gerade der Umstand, dass ausserhalb der Bauzone schon seit langem praktisch Bundesrecht gilt, Bundesrecht aber Minimalanforderungen setzt und den Kantonen die Möglichkeiten gibt, weiter zu gehen, immer wieder [PAGE 809] die Frage nach sich zieht: Sind die Kantone nun zu weit gegangen oder nicht? Man präzisiert, man grenzt ab, indem man Verordnungen erlässt, indem man das Gesetz revidiert, indem das Bundesgericht entsprechend auch zum Zuge kommt. Daraus erklärt sich eine bestimmte Geschwätzigkeit, eine bestimmte expansive Kraft des Raumplanungsgesetzes. Mit der Systemumkehr gemäss Artikel 27a - da haben Sie Recht - wird den Kantonen in gewissem Sinn natürlich der Schwarze Peter zugeschoben, werden auf der anderen Seite aber auch eine bestimmte Rechtssicherheit und vielleicht auch weniger Geschwätzigkeit provoziert, indem der Bund sagt: Schaut mal, Kantone, das ist der obere Plafond, darüber dürft ihr nicht hinausgehen; da hat es gar keinen Sinn, dass ihr legiferiert, aber ihr könnt natürlich, wenn es euch nicht passt, aus regionalen Gründen zurückkommen. Das ist unter dem Gesichtspunkt der Klarheit meines Erachtens vorzuziehen, und vielleicht ist das auch ein Mittel gegen die Geschwätzigkeit und gegen die mangelnde Qualität im Raumplanungsgesetz.

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