Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2000-10-03
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-03
Wortprotokoll
Die heutige Diskussion über Ziele, Massnahmen und Konfliktbereiche der schweizerischen Menschenrechtspolitik verdanken wir alt Nationalrätin Ursula Bäumlin. Im Postulat 97.3621 vom 17. Dezember 1997, im März 1998 dem Bundesrat überwiesen, verlangte sie einen Kohärenzbericht als Ergänzung zum Bericht über die schweizerische Aussenpolitik in den Neunzigerjahren unter Einbezug aussenwirtschafts- und entwicklungspolitischer Aktivitäten. In der Begründung erinnerte Frau Bäumlin speziell an die seit Jahren stattfindenden menschenrechtspolitischen Diskussionen über Unvereinbarkeiten und Ziel- und Interessenkonflikte im Spannungsfeld der Aussen- und Aussenwirtschaftspolitik, die nur mit einer kritisch-offenen Haltung und nachfolgender konsequenter Handlungsbereitschaft von Bundesrat und Parlament zu überwinden seien. Der geforderte Kohärenzbericht solle unsere Politik darum in diesem Prozess einen Schritt vorwärts bringen.
Die heutige Diskussion, die auf Anfrage der APK stattfindet, gibt Gelegenheit, sich grundsätzlicher mit der schweizerischen Menschenrechtspolitik und ihren Fortschritten, insbesondere mit der Kohärenzzielsetzung, zu befassen. Wie schwierig und politisch umstritten es ist, Kohärenz im konkreten Fall herzustellen, haben in dieser Session bereits die kontroverse Ethikdebatte zum Exportförderungsgesetz wie auch die Fragen zur schweizerischen Chinapolitik für die Fragestunde der letzten Woche gezeigt. Gerade weil wir uns im Aussenwirtschaftsbereich, sei das beim Ilisu-Staudamm in der Türkei oder beim Drei-Schluchten-Projekt in China, nicht immer einig sind über die Menschenrechtsverträglichkeit solch konkreter Fälle der Exportrisikogarantie, können Debatten wie die heutige einen Beitrag zur gemeinsamen Weiterentwicklung und Verstärkung der Menschenrechtspolitik leisten.
Wichtig für die Debatte ist folgender Hinweis: Weitgehend ausgeblendet sind im Bericht die menschenrechtsrelevanten innenpolitischen Bereiche und Fragestellungen. Das Postulat konzentriert sich auf die Aussenpolitik. In der Diskussion in der APK wurde dies verschiedentlich bedauert, und es wurde auf innenpolitisch noch zu erledigende Hausaufgaben, z. B. beim Vollzug der Kindesrechte, hingewiesen.
Zum vorliegenden Bericht: Er ist eine gründliche und auch beeindruckende Auslegeordnung des menschenrechtspolitischen Konzeptes, das seit 1993 weiterentwickelt und mit verschiedenen Instrumenten verfolgt worden ist - seien dies, um ein paar Beispiele herauszugreifen, die spezifischen Menschenrechtsdialoge mit Ländern wie China, Marokko, Vietnam, Pakistan oder Kuba; seien dies humanitäre Sondermandate im Nahen Osten oder innerhalb des Stabilitätspaktes Südosteuropa; seien dies Engagements im Europarat oder in Uno-Gremien zur Weiterentwicklung des Völkerrechtes.
Es muss aber auch Folgendes festgestellt werden: Diese Auslegeordnung macht es der interessierten Parlamentarierin und dem interessierten Parlamentarier nicht einfach, die Aktivitäten in ihrer Bedeutung zu gewichten; sie macht es schwer herauszulesen, wo Kurskorrekturen angezeigt sind und intern auch diskutiert werden. Eine konkrete kritische Bilanzierung sucht man - und frau - vergebens. Der Bericht beantwortet auch die im Postulat zentral angesprochene Kohärenzproblematik nur in Ansätzen. Es wird - und dies wurde auch in der Kommission kritisiert - nicht direkt aufgezeigt, welches die offenkundigen Divergenzen zwischen der Politik des EDA und der Politik des EVD sind. Das Ilisu- und das Drei-Schluchten-Staudammprojekt beispielsweise finden keine Erwähnung.
Der Bericht bleibt denn auch sehr allgemein, wenn es um Antworten auf die Frage geht, wie denn der Bundesrat die in Aussicht gestellte Menschenrechtspolitik kohärenter ausgestalten und verstärken wolle.
Eher fündig bei der Suche nach angezeigten Verbesserungsmassnahmen wurde die APK in den folgenden zwei Berichten, die als ergänzende Diskussionsgrundlagen zur Verfügung standen: im EDA-Bericht "Humanitäre Dimensionen der schweizerischen Aussenpolitik", der unter der Führung der Politischen Abteilung IV, Menschenrechts- und humanitäre Politik, erstellt und vom Bundesrat Ende März 1999 zur Kenntnis genommen wurde, und in der als Bestandteil des Nationalen Forschungsprogramms 42 "Grundlagen und Möglichkeiten der schweizerischen Aussenpolitik" im Mai dieses Jahres erschienenen Arbeit von Walter Kälin und Erika Schläppi mit dem Titel "Schweizerische Wirtschaftshilfe und internationale Menschenrechte: Konflikte und Konvergenzen aus völkerrechtlicher Sicht".
Vor dem Hintergrund des Postulatsauftrages nach einer kritischen Evaluation ist zu bedauern, dass der Bundesrat Erkenntnisse aus diesen Arbeiten, speziell aus dem seit Anfang 1999 vorliegenden EDA-Strategiebericht, nicht stärker in seine Antwort einbezogen hat. In diesem Bericht wird neben der Analyse nämlich ein differenziertes Massnahmenpaket zur Verstärkung der humanitären Politik geschnürt. Unter anderem wird vorgeschlagen, den systematischen Dialog der Verwaltungsstellen mit Partnern wie NGO, IKRK und Agenturen der Vereinten Nationen zu intensivieren. Angeregt wird die Schaffung einer beratenden Kommission für die humanitäre Aussenpolitik, welche eine Plattform für Strategiedialog, Information und Koordination ist und auch als Frühwarnsystem einzusetzen wäre. Grosses Gewicht wird, in Bezug auf die Förderung von Synergien, in diesem EDA-Strategiebericht auch auf den Ausbau der Analyse- und Evaluationsinstrumente gelegt; dies ist eine Massnahme, die, wie andere auch, nicht gratis zu haben ist. Im EDA-Bericht wird deshalb gesagt, dass eine Verstärkung der humanitären Politik auch verstärkte Mittelzuweisung an die damit beauftragten Stellen bedeutet.
Konkrete Vorschläge zur Überwindung von Ziel- und Interessenkonflikten zwischen Wirtschaftshilfe und Menschenrechtspolitik machen auch Kälin und Schläppi in ihrem Bericht. Sie fordern unter anderem den wirklichen Einbezug der menschenrechtsrelevanten Gesichtspunkte im jeweiligen Aussenwirtschafts-Entscheidprozess und grundsätzlich mehr Transparenz über diese Entscheidprozesse. Speziell müsse sichergestellt werden, dass menschenrechtsrelevante Information über die Lage in mitbegünstigten Ländern systematisch und fachkundig gesammelt, analysiert und den jeweiligen Entscheidungsträgern zugänglich gemacht werde.
So viel zu konkreten Massnahmen, mit denen gemäss den Schlusssätzen des Bundesratsberichtes die Menschenrechtspolitik im 21. Jahrhundert in den relevanten Bereichen verstärkt werden kann und mit denen gemäss [PAGE 1093] Postulatsauftrag Interessenkonflikte gezielter vermieden werden können.
Was in diesem Bericht noch ausgeblendet wurde, soll und kann nachgeholt werden. Bundesrat Deiss hat in der Diskussion mit der APK denn auch unterstrichen, dass der Bundesrat zur angestrebten Weiterentwicklung der Menschenrechtspolitik auf die enge und konstruktive Zusammenarbeit mit den Partnern der Zivilgesellschaft und der Wirtschaft und auf die Ressourcen der Wissenschaft angewiesen ist. Er hat starkes Gewicht auf den kontinuierlichen Dialog mit dem Parlament und auf die nötige und auch ausbaufähige parlamentarische Kompetenz in der Menschenrechtspolitik hingewiesen.
Die vorläufige Antwort der APK-NR darauf ist das in der Kommission einstimmig verabschiedete Postulat 00.3414 für eine regelmässige, d. h. einmal pro Legislatur zu erfolgende, kritisch reflektierende Berichterstattung über getroffene und geplante Massnahmen.
Der Ständerat hat am letzten Donnerstag mit Blick auf dieses Postulat auf einen eigenen Antrag verzichtet, unterstützt aber ausdrücklich die regelmässige Berichterstattung im Sinne eines konstruktiven Controllings. Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
Da der Bundesrat im Mai 2000 den Auftrag zur Ausarbeitung eines neuen aussenpolitischen Berichtes gegeben hat und eine Arbeitsgruppe unter der Leitung von Staatssekretär von Däniken an der Arbeit ist, kommen Debatte und Postulat äusserst günstig und sind für die Arbeit an der "Aussenpolitik an der Schwelle zum 21. Jahrhundert", wie der Arbeitstitel heisst, sicher ein willkommener Beitrag.
Mit der Überweisung des Postulates ist die heutige Debatte ein Einstieg in die institutionalisierte, von Bundesrat und Parlament gemeinsam verantwortete Weiterentwicklung und Verstärkung der schweizerischen Menschenrechtspolitik und damit vor allem auch ein Auftrag an uns, an die APK, selbst aktiv dranzubleiben.
Angesichts der tagtäglich weltweit vorkommenden Menschenrechtsverletzungen - ich verzichte hier auf die Nennung von Beispielen - gibt es nur eines, nämlich sich tagtäglich noch stärker und konsequenter für die Menschenrechte einzusetzen.