Hofmann Hans · Ständerat · 2006-10-03
Hofmann Hans · Ständerat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-03
Wortprotokoll
Ich erlaube mir, zum Eintreten einige generelle Gedanken zu äussern, ohne auf die Details der vorgeschlagenen Lösungen einzugehen. Das wird unser Kommissionspräsident dann in der Detailberatung kompetent und wo nötig auch umfassend tun. Vor fast genau sechs Jahren, am 4. Oktober 2000, haben wir in unserem Rat die Beratung des Elektrizitätsmarktgesetzes, des EMG, in Angriff genommen. Vieles, was damals gesagt wurde, gilt heute noch genauso. Nach Abschluss der damaligen Beratung wurde das erwartete Referendum ergriffen, und infolge der unheiligen Allianz zwischen den politischen Opponenten und den viel zu vielen kleinen Endversorgern in unserem Lande wurde das EMG in der Volksabstimmung vom 22. September 2002 schliesslich abgelehnt.
Unsere Kommission verfolgte einhellig das Ziel, dass es nicht noch einmal einen solchen Schiffbruch geben darf. Das erklärt Ihnen sicher auch einige Kompromisse, auf die wir uns geeinigt haben. Es ist nun aber höchste Zeit, dass das, was europaweit vollzogen oder im Vollzug begriffen ist, auch für unsere Energieversorgungsunternehmen endlich Tatsache wird, nämlich der Wechsel vom Monopol zum Markt. Damit soll auch in unserem Lande ein neues Stromzeitalter beginnen, dasjenige des Wettbewerbs. Ziel einer jeden Liberalisierung ist es, durch mehr Wettbewerb eine Erhöhung der Effizienz und damit tiefere Preise zu erreichen. Entscheidend für die gesamte schweizerische Elektrizitätswirtschaft ist, dass für diese Marktöffnung faire politische Rahmenbedingungen gesetzt werden. Diesem Umstand haben wir Rechnung getragen. Die Marktöffnung soll in zwei Schritten erfolgen: zuerst für die Grossverbraucher und erst später für die KMU und die Haushalte.
Für Letztere besteht - der Präsident hat darauf hingewiesen - nach fünf Jahren die Wahlmöglichkeit, bei ihrem jetzigen Stromversorgungsunternehmen zu bleiben und damit auf den Netzzugang zu verzichten oder Strom auf dem freien Markt zu beziehen. Wer bei seinem bisherigen Stromversorger bleibt, erhält dafür Sicherheit, denn für diesen besteht dann eine gesetzliche Versorgungspflicht.
Die Liberalisierung im Elektrizitätssektor wird die Elektrizitätsbranche grundsätzlich verändern. Die Produktionsseite wird durch diese Wettbewerbssituation unter einen Preisdruck geraten. Dieser Preisdruck wird anhalten, solange noch europaweit ein Stromüberschuss besteht. Es gilt aber auch sicherzustellen, dass bei einer europaweiten Stromverknappung rechtzeitig Massnahmen getroffen werden oder getroffen werden müssen, damit auch dann eine sichere Versorgung von Wirtschaft und Bevölkerung mit elektrischer Energie gewährleistet ist. Im Gegensatz zu den fossilen Energien kann sich unser Land mit elektrischer Energie ja selber versorgen. Eine möglichst umweltfreundliche Produktion soll zu diesem Versorgungsziel beitragen.
Mit der gleichzeitigen Änderung des Energiegesetzes sollen dazu die erneuerbaren Energien - und in Abweichung zum Nationalrat insbesondere die Wasserkraft - gefördert werden. Wir haben das vom Nationalrat beschlossene Förderziel von 5400 Gigawattstunden zusätzlicher erneuerbarer Energien übernommen, mussten uns aber überzeugen lassen, dass mit der vom Erstrat beschlossenen Förderabgabe von höchstens 0,3 Rappen dieses Ziel bis 2030 nicht zu erreichen ist. In diesem Fall gibt es nur zwei Möglichkeiten: Entweder man passt das Ziel nach unten an - eine Senkung auf etwa 3200 Gigawattstunden wäre nötig gewesen -, oder man erhöht die maximale Förderabgabe. Unsere Kommission hat sich für Letzteres entschieden. Wir haben dann in der Detailberatung zu beschliessen, wie dies genau geschehen soll.
Eine Kommissionsminderheit will Bund, Kantone und Wirtschaft auch im Energiegesetz dazu verpflichten, bei einer sich abzeichnenden Stromverknappung rechtzeitig die nötigen Massnahmen zu treffen, um die Versorgung unseres Landes mit genügend elektrischer Energie sicherzustellen. "Rechtzeitig" heisst heute eigentlich: schon sehr bald. Das kann auch heissen, dass wir auf Kernenergie nicht verzichten können und dass ein Kernkraftwerk am Ende seiner Lebensdauer durch ein neues und leistungsfähigeres ersetzt werden muss. Wie lange es aber dauert, bis ein neues Kernkraftwerk realisiert ist, brauche ich Ihnen nicht zu sagen. Sollte der Förderung der Wasserkraft und der sogenannt neuen erneuerbaren Energien - grosse Hoffnung ruht hier vor allem auf der Geothermie - nicht der erhoffte Erfolg beschieden sein, sind zur Überbrückung eines sich abzeichnenden Versorgungsengpasses auch Kombikraftwerke mit Gasturbinen ins Auge zu fassen. Entsprechende Planungen hat die Elektrizitätswirtschaft ja bereits an die Hand genommen. Hier stellt sich aber sofort die Frage der CO2-Problematik. Oder ganz einfach gefragt: Hat die sichere Stromversorgung unseres Landes Vorrang, oder ist es die fristgerechte Erreichung der CO2-Ziele gemäss Kyoto-Protokoll? Das ist letztlich eine politische Frage, die schon sehr bald beantwortet werden muss. Für mich hat das Erstere, nämlich die Versorgungssicherheit, klar Vorrang.
Unsere Kommission hat auch einen Weg gesucht, damit im Interesse einer allzeit gesicherten Versorgung das Übertragungsnetz in schweizerischen Händen bleibt. Die Lösung, die nun vorgeschlagen wird, kann dies gewährleisten. Die Netzgesellschaft soll im Gegensatz zur Fassung des Nationalrates das Netz nicht nur betreiben, sondern innert einer angemessenen Frist auch dessen Eigentümerin werden. Die Überlandwerke wehren sich zwar teilweise dagegen. Aber in persönlichen Gesprächen mit Vertretern der Werke hört man auch immer mehr die Meinung, dass die Zusammenführung von Betrieb und Eigentum eigentlich die richtige Lösung sei. [PAGE 825] Wir überlassen es ja den heutigen Eigentümern, diese Zusammenführung in eigener Regie zu bewerkstelligen.
Die Kosten der Stromverteilung in der Schweiz sind im Vergleich zu Europa zu hoch, dies vor allem auch wegen der über tausend Klein- und Kleinstverteiler in unserem Land. Es wird dabei auf verschiedensten Stufen über indirekte Steuern mitverdient. Für solche finanziellen Abschöpfungen bzw. Monopolrenten bleibt aber in einem geöffneten Markt wohl nicht mehr viel Raum. Solche rein fiskalischen Preiszuschläge müssen den Stromkunden übrigens auf der Rechnung dann separat ausgewiesen werden.
Damit bläst mit der Marktöffnung nicht nur den Stromproduzenten, sondern auch den Stromverteilern ein rauer Wind ins Gesicht. In allen drei Bereichen - in der Produktion, beim Handel und in der Verteilung - wird es durch die Liberalisierung zu Umbrüchen kommen. Dieser Umstrukturierungsprozess - Zusammenschlüsse, Übernahmen, Beteiligungen - hat ja bereits begonnen. Wohin die Reise führt, zeigen die bereits liberalisierten Strommärkte im Ausland. Es findet dort ein unaufhaltsamer Konzentrationsprozess statt. In Deutschland beispielsweise gab es zur Zeit der Monopolsituation zehn grosse Stromversorgungsunternehmen. Heute - relativ kurze Zeit nach der Marktöffnung - sind es noch deren vier.
Die extreme Zerstückelung der schweizerischen Elektrizitätswirtschaft wird deshalb auf die Dauer keinen Bestand haben. Nur wer über starke horizontale und vertikale Zusammenschlüsse die kritische Grösse erreicht, kann im geöffneten Markt erfolgreich bestehen. Chancen im Wettbewerb haben nur diejenigen Unternehmen, die den Kunden konkurrenzfähige Strompreise anbieten können. Der Wechsel vom Monopol zum Markt bedingt daher bei den Beteiligten auf allen Stufen eine grundlegende Neuorientierung.
Dieser Kurswechsel braucht etwas Zeit. Die teilweise noch in der Monopolsituation verhaftete Elektrizitätswirtschaft kann gerade auch wegen unserer föderalistischer Strukturen nicht von einem Tag auf den anderen auf ein neues Geleise gebracht werden. Mit der im Gesetz geforderten Zusammenführung von Netzbetrieb und Netzeigentum innert fünf Jahren wird aber ein erster wichtiger Schritt in diese Richtung getan; ein Schritt, der unsere Stromversorgungsunternehmen zwingt, ganz generell die bestehenden, noch auf dem Monopol basierenden Strukturen zu hinterfragen und sachgerechte konkurrenz- und marktfähige Lösungen zu finden. Ich denke dabei nicht an die Konkurrenz untereinander im eigenen Lande, sondern an die Konkurrenz aus dem Ausland. Nur mit gemeinsamen Strategien, mit weiteren Konzentrationen und Zusammenschlüssen ist unsere schweizerische Elektrizitätswirtschaft in der Lage, im harten Wettbewerb auf dem freien europäischen Strommarkt zu bestehen und grössere Beteiligungen oder Übernahmen durch die starken und viel grösseren ausländischen Stromversorgungsunternehmen abzuwehren.
Die erfolgreiche Behauptung unserer einheimischen Elektrizitätswirtschaft als Ganzes muss für die Marktöffnung das Ziel von uns allen sein. Deutlich spürbar leitete dieses übergeordnete Ziel die Beratungen der Kommission. Wir sind denn auch überzeugt, mit dem vorliegenden Gesetz eine gute Ausgangslage für den freien Wettbewerb zu schaffen, und wir können, so hoffen wir, die Versorgung unseres Landes mit einheimischer Energie nachhaltig sicherstellen.
In diesem Sinne bitte ich Sie, auf das Stromversorgungsgesetz einzutreten und in der Detailberatung in aller Regel den Anträgen der Kommissionsmehrheit zu folgen.