Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-10-03
Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-03
Wortprotokoll
Aus der Zweckbestimmung des StromVG ergibt sich, dass die Voraussetzungen für eine sichere, nachhaltige und wettbewerbsorientierte Versorgung mit Elektrizität geschaffen werden sollen. Das StromVG und das Energiegesetz als sein wichtigster Anhang sind somit offensichtlich in die verfassungsmässigen Vorgaben für die Energiepolitik eingebettet, so namentlich in den sogenannten Energieartikel, Artikel 89 der Bundesverfassung. Gemäss dieser Bestimmung steht die Energieversorgung auf drei Säulen und hat den folgenden Zielen zu genügen: Sie muss erstens ausreichend und sicher, zweitens wirtschaftlich und drittens ökologieverträglich sein. Diesen Zielen dienen insbesondere die folgenden Massnahmen: zunächst diversifizieren, das heisst breit fächern, damit einseitige Abhängigkeiten nach Möglichkeit vermieden werden können; sodann Wettbewerb im Elektrizitätsmarkt nicht nur zur Senkung der Energiepreise, sondern zur Steigerung der Qualität in der Energieversorgung; dann Energiesparen, und dies nicht nur aus finanziellen Gründen, sondern vor allem zur Schonung von Ressourcen und der Umwelt; und schliesslich Erforschen und Unterstützen von neuen Technologien für die Energiegewinnung, aber auch für das Sparen von Energien.
Ich möchte nun versuchen, diese Vorlagen, über die wir heute debattieren und zu denen wir Beschluss fassen werden, vor allem nach Massgabe dieser Ziele und Massnahmen der von der Verfassung vorgegebenen Energiepolitik zu beurteilen, wohl wissend, dass das StromVG und das EnG bei weitem nicht die einzigen Gesetze sind, die der Ausführung des Energieartikels dienen, sondern da besteht bekanntlich ein ganzer Kranz von Gesetzen und weiteren Erlassen.
Zur ersten Zielsetzung, "ausreichend und sicher": Auch für mich ist klar, dass wir, wie schon Kollege Hofmann und der Kommissionspräsident gesagt haben, ab dem Zeitraum von etwa 2020/30 aufgrund des Auslaufens der Verträge mit der EDF und des schrittweisen Wegfalls der Kernenergie in eine - ich würde sagen - massive Versorgungslücke geraten werden. Dies wird durch das StromVG und die Revision des EnG nicht zu verhindern sein. Die Gretchenfrage "Wie hast du's mit der Kernenergie?" - und zwar nicht nur auf dem Papier, sondern effektiv -, aber auch die Frage "Wie hast du's mit der CO2-Problematik?" werden sich schon recht bald stellen, ja stellen müssen.
Einen wichtigen Beitrag zur Zielsetzung "ausreichend und sicher" wird die Ausgestaltung der nationalen Netzgesellschaft leisten. Es erscheint im Zuge von zunehmender Globalisierung und Internationalisierung gerechtfertigt, wichtige Infrastrukturanlagen in eigener, das heisst in öffentlicher Hand zu behalten. Ebenso wichtig ist allerdings auch, dass das erforderliche Know-how für einen kompetenten Betrieb des Netzes vorhanden und dass gewährleistet ist, dass das Netz fachmännisch und sachgerecht unterhalten und erneuert wird. Ich bin aber überzeugt, dass von der Gesetzgebung her gesehen dem nichts im Wege stehen wird.
Im Zusammenhang mit der Zielsetzung "ausreichend und sicher" ist aber auch die Förderung der Wasserkraft zu erwähnen, wobei nochmals darauf hingewiesen sei, dass die fiskalischen Fördermassnahmen sich lediglich auf die Wasserkraft bis 10 Megawatt beziehen. Aber die Schweiz ist nun einmal ein Wasserschloss, und daher ist es richtig, dass wir primär auf die Wasserkraft setzen. Ich möchte darauf hinweisen, dass dies keineswegs etwa nur im Interesse der Gebirgskantone, sondern im übergeordneten Landesinteresse liegt.
Zur zweiten Zielsetzung, "wirtschaftlich": Hier stellt sich natürlich vor allem die Frage, ob das StromVG dem Bedürfnis nach Liberalisierung des Strommarktes, nach mehr Wettbewerb zu genügen vermag. Es ist klar, dass dem Umstand, dass das seinerzeitige EMG an der Urne gescheitert ist, und den mutmasslichen Gründen dafür Rechnung zu tragen war bzw. ist. Die Stichworte dazu - sie kennen diese - sind vor allem der Schwellenwert für die erste Phase und das fakultative Referendum bezüglich Einführung der zweiten Phase.
Was den Schwellenwert anbetrifft, so möchte ich Sie darauf hinweisen und Sie bitten, dass Sie nicht nur die sogenannte Freiseite sehen, d. h., wer gemäss diesem Schwellenwert ermächtigt, berechtigt ist, sich den Stromlieferanten selber auszuwählen, sondern dass Sie auch die Kehrseite, die Schutzseite beachten. Stichworte hierzu sind die Lieferpflicht und die Tarifgestaltung für feste Endverbraucher, aber auch das "Wahlmodell abgesicherte Stromversorgung".
Was das Referendum für die Einführung der zweiten Phase anbetrifft, so kann man natürlich sagen, dass dieses von der Sache her gewiss nicht unbedingt erforderlich, ja, nicht [PAGE 826] passend ist. Es handelt sich hier aber eindeutig um eine politische Konzession. Das Ziel soll ja sein, dass wir das Gesetz durchbringen.
Letzte Zielsetzung, "ökologieverträglich": Hier ist natürlich vor allem die Förderung der erneuerbaren Energien und insbesondere der sogenannten neuen erneuerbaren Energien angesprochen. Nach meiner Überzeugung ist es richtig und auch wichtig, dass die erneuerbaren Energien gefördert werden, und zwar nicht nur im Bereiche der Forschung, sondern auch mit Blick auf ihr erfolgreiches Bestehen im Markt. Daher sind auch entsprechende fiskalische Fördermassnahmen erforderlich. Diese Massnahmen sollen sich aber in erster Linie auf solche Technologien konzentrieren, deren Wirtschaftlichkeit absehbar ist. Deshalb schlägt Ihnen ja die Mehrheit vor, dass die Höhe der Einspeisevergütung auf das Dreifache des Marktpreises beschränkt sein soll.
Dann haben wir allerdings die Problematik, dass die Fotovoltaik aus dem Rennen ausscheiden würde. Das wäre nun in der Tat nicht gut, denn ich bin überzeugt, dass eine massvolle Förderung der Fotovoltaik - und dies nicht nur im Bereich der Forschung; im Bereich der Forschung soll sie sogar sehr stark gefördert werden - im Hinblick auf die Marktfähigkeit gerechtfertigt, ja erforderlich ist. Ich meine, dass dies auch aus politischen Gründen angezeigt sei. Daher werde ich bei Artikel 7a Absatz 5 die Minderheit II (Sommaruga Simonetta) unterstützen. Ich habe allerdings noch einen Eventualantrag eingebracht, den wir dann im Rahmen der Detailberatung beraten werden.
Fazit: Ich glaube, die Vorlage, die Ihnen die Kommission unterbreitet, ist wohlabgewogen, und sie hat auch gute Chancen, eine Mehrheit bei den Stimmberechtigten zu finden - wobei natürlich zu hoffen ist, dass das Referendum eben gar nicht ergriffen werden wird.