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Brändli Christoffel · Ständerat · 2006-10-03

Brändli Christoffel · Ständerat · Graubünden · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-10-03

Wortprotokoll

Vorerst zur Interessenbindung: Ich bin Verwaltungsrat der Rätia Energie. Das ist eine erfolgreiche Gesellschaft, die Strom produziert, mit Strom handelt und vor allem den grössten Teil des Kantons Graubünden - auch periphere Gebiete - mit Strom versorgt.

Mir scheinen bei dieser Vorlage zwei Punkte wichtig, die es hervorzuheben gilt: Erstens, dass das StromVG Spielregeln für den Strommarkt aufstellt, und zweitens, dass mit der Revision des Energiegesetzes der Strom aus erneuerbaren Energien gefördert werden soll. Ich möchte zu diesen beiden Punkten einige kurze Ausführungen machen.

1. Zu den Spielregeln für den Strommarkt: Es wird mancherorts beklagt, dass mit der Liberalisierung eine Re-Regulierung einhergeht. Weil die Stromversorgung aber für das Funktionieren unserer Gesellschaft eine zentrale Bedeutung hat, ist es unabdingbar, dass bei einer Liberalisierung wichtige öffentliche Interessen gewahrt werden. Deshalb ist die Schaffung einer Netzgesellschaft durchaus vertretbar. Festzuhalten ist aber, dass das Zusammenführen des Netzes mit wesentlichen Eingriffen in Eigentumsrechte verbunden ist. Es ist deshalb wichtig, dass bei der Bewertung der abzutretenden Anlagen nicht nur die Baukosten, sondern auch die strategische Bedeutung einer Leitung gewichtet wird. Sodann ist es wichtig, dass Übergangslösungen bestimmt werden, um bestehende Verträge weiterhin zu garantieren.

2. Zur Förderung der erneuerbaren Energien: Die nationalen und internationalen klimapolitischen Verpflichtungen, welche die Schweiz eingegangen ist, verlangen nach einem Abbau derjenigen Energieträger, bei deren Umwandlung von Energie in Wärme Treibhausgase freigesetzt werden. In Bezug auf die Stromproduktion sieht die schweizerische CO2-Bilanz gut aus, weil der in der Schweiz produzierte Strom fast vollständig ohne Ausstoss von CO2 produziert wird. Die Kräfte sind deshalb prioritär darauf auszurichten, dass der ungebrochene Anstieg des Strombedarfes gedämpft wird. Zudem macht es Sinn, erneuerbare Energien zu fördern. Unverantwortlich ist es jedoch, wenn - wie dies gewisse Kreise tun - behauptet wird, dass sich mit Effizienzmassnahmen und mit einer massiven Förderung der erneuerbaren Energien die sich in wenigen Jahren öffnende Versorgungslücke schliessen lasse. Es ist abzusehen, dass die Lücke zwischen 2018 und 2030, bei saisonaler Betrachtung zwischen 2012 und 2020, mit diesen Massnahmen nicht geschlossen werden kann.

Die Diskussion um die erneuerbaren Energien muss deshalb mit Augenmass und anhand klarer Kriterien erfolgen. Die eingesetzten Mittel - das scheint mir sehr wesentlich zu sein - müssen effizient eingesetzt werden. Die von der Kommissionsmehrheit vorgeschlagene Förderung mit 0,5 Rappen scheint mir massvoll zu sein. Wichtig und richtig ist auch, dass unsere Kommission ein klares Bekenntnis zur Wasserkraft ausgesprochen und klar ein Schwergewicht darauf gelegt hat. Die Wasserkraft ist aufgrund dieser ökologischen, energietechnischen und wirtschaftlichen Vorzüge sowie aufgrund des bestehenden Nutzungspotenzials unbestrittenermassen die Königin unter den erneuerbaren Energien. Dies auch deshalb, weil alle anderen erneuerbaren Energien auf eine Ergänzung durch die Wasserkraft angewiesen sind, wenn das Ziel einer möglichst hohen Abdeckung des Strombedarfes mit erneuerbaren Energien erreicht werden soll.

Bei der Förderung der weiteren erneuerbaren Technologien kann es nicht darum gehen, einfach Subventionstöpfe für einzelne Technologien zu öffnen. Hier sind die Promotoren der erneuerbaren Energien an ihren eigenen Argumenten zu messen. Ihre Forderung nach verstärkter Förderung begründeten die Promotoren stets mit dem Argument, dass man einen Technologieschub auslösen wolle. Einen solchen löst man aber nicht aus, wenn man Technologien fördert, mit denen man meilenweit vom Marktpreis entfernt liegt. Mit einer Förderung erreicht man hier genau das Gegenteil: Die Motivation zur technologischen Verbesserung entfällt. Wir fördern in diesen Fällen bloss die Multiplikation der bestehenden Technik.

Die Kommission hat in ihrem Modell der Einspeisevergütung die Priorität eingeräumt; dagegen ist das Quotenmodell nur als Option vorgesehen. Dazu folgende Bemerkung: Die Einspeisevergütung ist eine Art Modeerscheinung. Alle machen das, und alle priorisieren mit der Einspeisevergütung kleine Anlagen, also Kraftwerke bis 10 Megawatt. Sie bevorzugen alternative Technologien nach dem Motto "klein und fein". Aber man muss sich natürlich bewusst sein: Wenn Sie die Ziele im Bereich der erneuerbaren Energien erreichen wollen, dann geschieht dies nur, wenn Sie effiziente Anlagen fördern und auch Anreize setzen, um Grossanlagen zu fördern. Zwei Hinweise sind deshalb wichtig:

1. Die Einspeisevergütung ist zu beschränken. Eine Möglichkeit schlägt die Kommission vor, indem sie sagt, die Einspeisevergütung dürfe das Dreifache des Marktpreises nicht übersteigen. Das ist eine Möglichkeit; vielleicht gibt es andere. Für mich ist klar: Wenn eine Technologie nicht in einer vernünftigen Relation zum Marktpreis steht, ist sie eben noch nicht genügend entwickelt, und dann sollte man keine Produktionsanlagen fördern, sondern dann geht es darum, dass man Forschung und Entwicklung fördert und hier nicht unnötig Geld in Dinge investiert, die wenig zur Zielerreichung beitragen. Beim Quotenmodell haben wir dieses als Option aufgenommen. Wir waren hier etwas zurückhaltend, weil wir uns sehr stark auf das Einspeisemodell konzentriert haben. Ich persönlich bin der Meinung, dass wir - beziehungsweise der Nationalrat - diese Frage noch einmal überprüfen sollen.

2. Ich bin der Meinung, dass Einspeisevergütung und Quotenmodell miteinander kombinierbar sind. Mit einem Quotenmodell honorieren Sie jene Gesellschaften, die erneuerbare Energie in grossen Mengen produzieren. Diesen Anreiz sollten Sie eben diesen geben und nicht diejenigen, die heute schon viel erneuerbare Energie produzieren, bestrafen, indem sie auch noch Einspeisevergütungen bezahlen müssen. Ich befürworte, dass wir dieses Quotenmodell aufgenommen haben. Ich wünsche mir aber, dass der Nationalrat hier doch noch Nachbesserungen beim Quotenmodell vornimmt.

In diesem Sinne bin ich auch bereit, Ihnen zu beantragen, auf die Vorlage einzutreten.