Mörgeli Christoph · Nationalrat · 2000-10-03
Mörgeli Christoph · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2000-10-03
Wortprotokoll
Für mich sind die bundesrätlichen Verlautbarungen und Absichtserklärungen hauptsächlich im Hinblick auf das konkrete Handeln und auf das praktische Verhalten relevant.
Seit 1963 ist die Schweiz Mitglied des Europarates. Dessen Hauptziel sei, so lesen wir im Bericht, "der Schutz und die Förderung der Menschenrechte, für die sich unser Land konsequent einsetzt". Die Schweiz sei eine treibende Kraft in manchen Bereichen, die Schweiz spiele, lesen wir weiter, "eine herausragende Rolle bei der Entwicklung des Rahmenübereinkommens von 1995 zum Schutz nationaler Minderheiten". Die Schweiz habe dieses erste bindende multinationale Rechtsinstrument postuliert, das ausschliesslich dem Schutz der nationalen Minderheiten gelte. Die Schweiz setze sich im Europarat entschieden für Freiheitsrechte der Personen, für den Schutz der Menschenwürde ein. Effektiv habe man sich auch für die Umsetzung des Mandates des Menschenrechtskommissars im Jahre 1999 eingesetzt, dessen Aufgabe es ist, die Wahrung der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten des Europarates zu fördern.
[PAGE 1102] Auch habe sich die Schweiz dafür eingesetzt, die Kontrolle der rechtlichen und politischen Verpflichtungen der Staaten im Bereich der Menschenrechte speziell im Rahmen des Ministerkomitees zu verstärken.
So weit die hehren Erklärungen und ein fast chauvinistischer Jubelgesang!
Was aber ist konkret geschehen? Der Ministerrat des Europarates hat in diesem Frühsommer in einer unsäglichen Tschetschenienresolution Russland einen praktisch 100-prozentigen Persilschein ausgestellt. Dies geschah einstimmig, also unter Mitwirkung des Schweizer Delegierten im Ministerrat, zweifellos auch nach Rücksprache mit dem EDA und dessen Chef. Kein Wort also der Verurteilung eines brutalen, kriminellen Vorgehens, kein Wort über die Massakrierung einer Zivilbevölkerung, über das brutalste Vorgehen gegen eine ethnische Minderheit!
Die "Neue Zürcher Zeitung" hat zu Recht von einer moralischen Kapitulation geschrieben. Dies sei, so stand sogar, der Anfang vom Ende des Europarates. Wenn man hier kein mutiges Wort sagen will, soll man ehrlich sagen: Leute, Russland ist eine Grossmacht; wir wollen uns in der Völkerfamilie nicht unbeliebt machen, und wirtschaftliche Rücksichten haben wir auch zu nehmen.
Tatsache aber ist: Die Schweiz hat in dieser Sache in den widerwärtigen Russland-Jubel eingestimmt; sie hat es verpasst, in einem konkreten Fall ein mutiges Zeichen zu setzen. Wenn wir das nicht tun, wenn die Schweiz im Ministerrat kuscht, sollte man im EDA zumindest etwas weniger dick mit der Ethik auftragen. Herr Bundesrat Deiss, Sie haben ja neulich versucht, mir mit Bezugnahme auf die Bundesverfassung Ihre ethischen Prinzipien nahe zu bringen. Noch glaubwürdiger wären solche Rechtsbelehrungen natürlich, wenn sie sich auch in der konkreten Politik niederschlagen würden, etwa bei der Verhinderung einer so unglaublichen Stellungnahme wie derjenigen des Ministerrates des Europarates zum Tschetschenienkonflikt - eine Stellungnahme, die mit Schweizer Beteiligung erfolgt ist.