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Slongo Marianne · Ständerat · 2006-10-03

Slongo Marianne · Ständerat · Nidwalden · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-03

Wortprotokoll

Erlauben Sie mir eine Vorbemerkung: Als Tochter des ersten Direktors des Elektrizitätswerkes Nidwalden habe ich eine persönliche Beziehung zu diesem Gesetz, zur Energie, zur Stromversorgung.

Mein Antrag hat das Ziel, dass wir uns in dieser Detailberatung grundsätzlich mit dem Thema Marktöffnung, Marktzutritt und Marktchancen auseinandersetzen. Bei der Diskussion zur Revision des Binnenmarktgesetzes haben wir gemeinsam mit dem Bundesrat und dem Nationalrat den klaren Willen geäussert, unserer Schweizer Wirtschaft zu mehr Schwung zu verhelfen. Das optimale Funktionieren des Marktes wird, wie Sie wissen, durch den gezielten Abbau von Marktzutrittsschranken erleichtert. Als einen markanten Schwerpunkt haben wir deshalb das Ziel des Abbaus solcher Schranken formuliert. Wir wollen den freien Marktzugang stärken. Unsere Devise lautet deshalb "Mehr Wettbewerb für mehr Wachstum in der Schweiz".

Letzte Woche diskutierten wir den Europabericht des Bundesrates. Dabei haben die einzelnen Rednerinnen und Redner ihre unterschiedlichen politischen Überzeugungen dargelegt. Beispielsweise hat der Präsident der Aussenpolitischen Kommission des Ständerates, Kollege Philipp Stähelin, den bilateralen Weg unterstrichen und unter anderem Folgendes ausgeführt: "Wir müssen die vertraglichen Beziehungen wo sinnvoll und machbar vertiefen. Ein kommendes Beispiel wird etwa der Strommarkt sein .... Die Schweiz kann sich wohl kaum einfach vom Abbau der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten in Europa dispensieren." Frau Kollegin Brunner hat sich gar für einen Beitritt zur EU ausgesprochen - schon seit 1990 sei sie für den EU-Beitritt - und dem Bundesrat dabei kritische Fragen gestellt. Ich zitiere nur einen Satz: "S'il fait le choix de l'isolement, je le combattrai, mais je saurai au moins à quoi m'en tenir." Hier beginnen meine grundsätzlichen Fragen an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen:

1. Der Volksentscheid zum Elektrizitätsmarktgesetz liegt, wie Sie wissen, mittlerweile vier Jahre zurück. Die Zentralschweiz hat damals zugestimmt. In der Europäischen Union schreitet die Stromliberalisierung unaufhaltsam voran. Industrie und Gewerbe haben bereits seit Mitte 2004, also seit über zwei Jahren, vollen Marktzugang. Die Haushalte werden nächstes Jahr, Mitte 2007, folgen.

Sachgerechter wäre deshalb die sofortige und vollständige Öffnung des Schweizer Strommarktes. Auch aussenpolitisch wäre dies im Hinblick auf die bald beginnenden Verhandlungen über das bilaterale Stromabkommen Schweiz/EU die [PAGE 840] beste Lösung. Herr Kollege Thomas Pfisterer und Frau Kollegin Helen Leumann und andere mehr haben beim Eintreten eindrücklich darauf hingewiesen. Die Kommission des Nationalrates beantragte vor dieser Perspektive im letzten Jahr die vollständige und sofortige Marktöffnung. Nur per Zufallsmehr von 94 zu 92 Stimmen beschloss der Nationalrat dann eine Öffnung in zwei Schritten, allerdings ohne die Unterstellung des zweiten Öffnungsschrittes unter das fakultative Referendum.

2. Die Kommission des Ständerates hat sich aus referendumspolitischen Gründen für die integrale Übernahme des Marktmodells der damaligen Expertenkommission entschieden. Die Kommission beantragt deshalb nur eine Teilöffnung. Wir wissen: Die Unterstellung unter das fakultative Referendum ist für alle Beteiligten - für die Kunden, die Lieferanten, die Behörden - mit einer hohen Rechtsunsicherheit verbunden.

3. Beim Kommissionsantrag bereitet mir die willkürliche Trennlinie bei 100 Megawattstunden als Schwellenwert für den Marktzugang grosse Mühe. Diese Linie unterteilt die Wirtschaft in zwei Klassen, nämlich in stromintensive grosse Gewerbe- und Industriebetriebe mit freiem Marktzugang auf der einen Seite und kleinere und mittlere Unternehmen ohne freien Marktzugang auf der anderen Seite - wobei zu beachten ist, dass diese selbstverständlich im Wettbewerb stehen: untereinander, mit den Grossen und in den Grenzgebieten auch mit den ausländischen Anbietern. Ich habe vom Bundesamt für Energie verdankenswerterweise per Mail eine Folie erhalten, und diese zeigt dies eindrücklich auf: (zeigt eine Folie) Hier - grün - sind die Grossen, welche die Wahlfreiheit haben, und rot sind diejenigen, welche keine Wahl haben. Ich stelle also fest, dass beispielsweise eine Bankfiliale in einem Dorf keine Wahlfreiheit hat. Eine Grossbank auf dem Platz Zürich könnte hingegen die Wahlfreiheit haben. Diese sachlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung gefällt mir nicht. Sie würde zu stossenden Wettbewerbsverzerrungen führen.

Als richtig erachte ich daher die Fassung und die Meinung des Bundesrates. Der Bundesrat favorisiert den freien Marktzugang zuerst konsequenterweise für alle kommerziellen Kunden - Industrie, Gewerbe insgesamt - und später für die Haushalte. Mein Antrag unterstützt also die Lösung des Bundesrates. Die Liberalisierung soll der gesamten Wirtschaft mit all ihren Branchen vom Agrarsektor bis zum Maschinenbau, aber auch dem Bäckereibetrieb an der Ecke gleich zugutekommen.

Bei einer solchen Liberalisierung für die gesamte Wirtschaft würden statt 50 Prozent dann rund 65 Prozent aller Strombezüger von der Marktöffnung profitieren. Der sogenannte Marktöffnungsgrad würde dadurch um moderate 15 Prozentpunkte steigen.

Dass die Haushalte erst in einem zweiten Schritt offenen Marktzugang erhalten sollen, kann ich aus politischen Gründen, quasi als Kompromiss, akzeptieren. Dem Abstimmungsergebnis aus dem Jahre 2002 ist somit genügend Rechnung getragen worden.

Durch Ihre Unterstützung des bundesrätlichen Konzepts wäre die oben skizzierte Trennung zwischen Wirtschaft und Privathaushalten sinnvoll vollzogen. Dies würde ausserdem dem Nationalrat ermöglichen, in der Differenzbereinigung auf seinen aus meiner Sicht problematischen Entscheid nochmals zurückzukommen.

Ich erlaube mir, für die Vorteile eines freien Marktzugangs ein für uns alle bekanntes Beispiel zu nennen. Die Kosten für Telefonie sind seit der Marktöffnung massiv gesunken, bei gestiegener Qualität und besserem Angebot. Es haben bekanntlich alle Kunden, ob grosse oder kleine, davon profitieren können. Die Unterstützung meines Antrages führt dazu, dass nicht nur im erwähnten Telekommunikationsbereich, sondern im für die gesamte Wirtschaft mindestens so zentralen Bereich der Energieversorgung alle Unternehmungen, also auch unsere KMU, von günstigen Preisen und mehr Wettbewerb profitieren könnten.

Zusammenfassend bitte ich Sie, heute die Weichen für die Zukunft richtig zu stellen. Im Idealfall ziehen Sie die Trennlinie zwischen Wirtschaft und Privathaushalten wie der Bundesrat. Für diejenigen unter Ihnen, welche heute aus politischen Gründen diesen klaren Schritt nicht vollziehen können bzw. aus persönlichen Gründen nicht wollen, habe ich im Eventualantrag einen Schwellenwert von 50 Megawattstunden vorgesehen. Dies hätte zur Folge, dass eine weitaus grössere Anzahl Unternehmen im Vergleich zur Fassung der Kommission in den Genuss dieser Marktöffnung kommen könnte. Persönlich bin ich, wie Sie festgestellt haben, eindeutig auf der Linie des Bundesrates als Kollegialbehörde.

Ich danke für Ihre Unterstützung.

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