Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-10-04
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Es geht in diesem Absatz um Fragen wie Rechtsgleichheit, Opfersymmetrie und Fairness. Wir waren uns in der Kommission einig, dass dieser Zuschlag auf dem Hochspannungsnetz, den wir beschlossen haben, für besonders stromintensive Unternehmen zu einer übermässigen Belastung führen könnte und dass wir deshalb deren Situation gesondert anschauen müssen. Uneinig waren wir uns aber darin, ob besonders stromintensive Unternehmen vom Zuschlag auf das Hochspannungsnetz völlig befreit werden oder ob sie nur bis zu einem maximalen Prozentsatz durch diesen Zuschlag erfasst werden würden.
Die Minderheit I (Escher) ist der Meinung, dass vom Zuschlag niemand völlig befreit werden soll, da dies den KMU, aber auch den Konsumenten kaum zu erklären wäre und zu einer nicht verantwortbaren Rechtsungleichheit führen würde. Deshalb schlägt Ihnen die Minderheit I vor, dass für besonders stromintensive Unternehmen die Belastung durch den Zuschlag nicht mehr als 3 Prozent der Elektrizitätskosten betragen darf. Ich teile die Meinung von Herrn Kollege Escher. Man kann diese Zahlen im Nationalrat noch genauer anschauen, aber das Prinzip, dass niemand von diesem Zuschlag völlig befreit wird, halte ich für richtig. [PAGE 883]
Ebenso wichtig ist aber die zweite Frage, nämlich was ein besonders stromintensiver Endverbraucher ist und wie hoch die Stromkostenanteile sein müssen, damit ein Betrieb von einer Entlastung oder gar Befreiung profitieren könnte. Die Definition der Kommissionsmehrheit und der Minderheit I ist bereits sehr grosszügig. Ursprünglich gingen wir davon aus, dass die Stromkosten einen Anteil von 20 Prozent der Bruttowertschöpfung ausmachen müssen. Das Bundesamt für Energie hielt diese Definition für realistisch. Sie würde zu einer Entlastung oder Befreiung von jährlich 4 Terawattstunden führen, bei einem Gesamtverbrauch von 54 Terawattstunden. Die Kommissionsmehrheit hat diesen Anteil dann auf 10 Prozent gesenkt, die Ausnahmen also bereits verdoppelt. Hinzu kommen dann noch die Härtefälle, für die der Bundesrat auch noch Ausnahmen vorsehen kann.
Was die Minderheit II (Schweiger) aber beantragt, ist nicht mehr zu rechtfertigen. Wenn Sie die Stromkostenanteile am gesamten Energieverbrauch messen, dann kommen Sie in völlig neue Dimensionen, die uns das Bundesamt für Energie nicht einmal mehr beziffern konnte. Das ist also ein Blindflug sondergleichen, den wir uns niemals leisten können. Es ist aber auch sachlich falsch, den Stromkostenanteil am Gesamtenergieverbrauch zu messen. Der Zuschlag, von dem das Unternehmen befreit werden soll, bezieht sich ausschliesslich auf den Stromkonsum und nicht auf den gesamten Energiekonsum. Folglich kann dieser als Vergleichsgrösse auch nicht beigezogen werden.
Natürlich droht man uns in diesem Zusammenhang gerne mit der Abwanderung der Unternehmen, in diesem Fall vor allem der Papier- und Stahlindustrie, wenn wir ihnen nicht grosszügig entgegenkommen. Selbstverständlich müssen wir uns für unseren Werkplatz stark machen und dürfen ihn nicht vernachlässigen. Wenn es aber um die Privilegierung von gewissen Branchen geht, dann müssen wir auch die Verhältnismässigkeit wahren und dürfen die Rechtsgleichheit deswegen nicht aus den Augen verlieren.
Ich bitte Sie also, der Minderheit I zuzustimmen und die Minderheit II abzulehnen.