Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · 2006-10-04
Schmid-Sutter Carlo · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Bei Absatz 1 vertritt die Kommission die Auffassung, dass die kostendeckende Einspeisevergütung für Wasserkraftwerke nicht bei einer installierten Leistung von 1 Megawatt aufhören soll, sondern bis zu einer Leistung von 10 Megawatt möglich sein soll. Die bisherige Grenze bei 1 Megawatt erweist sich als fragwürdig. Viele kleine Wasserkraftwerke wurden in der Vergangenheit suboptimal ausgelegt, nur um unter die Ein-Megawatt-Grenze zu fallen und damit die Vergütung zu erhalten. Blieben wir bei der Grenze von 1 Megawatt - die Anzahl dieser Anlagen liegt heute bei 870 - mit Produktionskosten von 11 bis 22,5 Rappen pro Kilowattstunde, würde sich das Ausbaupotenzial auf zusätzlich 300 Gigawattstunden stellen. Öffnen wir den Fächer bis 10 Megawatt, provozieren wir zusätzlich 2000 Gigawattstunden. Total kommen wir so also auf 2700 Gigawattstunden. Bei den anderen erneuerbaren Energien stellen sich die Zahlen wie folgt dar: bei der Biomasse 3200 Gigawattstunden, bei der Geothermie 810 Gigawattstunden ab 2012, bei der Windkraft 500 Gigawattstunden, bei der Fotovoltaik 600 Gigawattstunden und bei den KVA 900 Gigawattstunden.
Als Neuanlagen wollen wir solche gelten lassen, welche nach dem 1. Januar 2006 in Betrieb genommen, erheblich erweitert oder erneuert worden sind. Wir haben diese Bestimmung aufgenommen, damit bei den erneuerbaren Energien kein Investitionsstau entsteht. Liessen wir die neue kostendeckende Einspeisevergütung nur für jene Werke zu, welche nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes in Betrieb gehen, würde bis dahin kaum mehr investiert, weil man sich die Rechnung machen kann, dass die alte Entschädigung von 15 Rappen pro Kilowattstunde erheblich tiefer ist als die kostendeckende Einspeisevergütung. Daher haben wir den Fächer für die Neuen ab 1. Januar 2006 geöffnet.
Zum Antrag Lauri kann ich im Moment noch keine Bemerkungen machen.