Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2000-10-03
Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2000-10-03
Wortprotokoll
Der Bericht über die Menschenrechtspolitik der Schweiz ist moderat, etwas technisch, gibt aber einen guten Überblick über die Beteiligung der Schweiz in Sachen Menschenrechte und über die Bemühungen, auch innerhalb der Verwaltung und der Departemente die Menschenrechtsfrage zu diskutieren und umzusetzen. Die Reise von Bundespräsident Ogi nach China hat doch gezeigt, dass die Diskussion noch ganz in den Anfängen steckt.
Schade ist, dass ausschliesslich die Aussenpolitik betrachtet wird; auch innenpolitisch wären nämlich einige Fragen zu klären. In der Asylpolitik, bei der Form der Ausschaffung von abgelehnten Asylsuchenden oder beim Familiennachzug. Zwischen Juni und Ende August wurden von der Schweiz rund 2800 Einzelpersonen und Familien nach Kosovo zwangsausgeschafft. Darüber gibt es eine unschöne Statistik, die mir bei meinem Besuch in Kosovo von der Kouchner-Administration ausgehändigt wurde und die ein eher unschönes Licht auf unser Land wirft.
Menschenrechtsverletzungen tönen nie laut. Betroffen sind Menschen, die sich nicht wehren können. So ist am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg ein Fall hängig, weil die Schweiz einen straffällig gewordenen Algerier nach seiner Strafverbüssung ausgewiesen hat. Seine Frau und seine Kinder, so wurde ihnen beschieden, hätten nun nach Algerien zu ziehen, ein Leben dort sei zumutbar. Ein gleicher Fall ist in der Stadt Bern hängig, wo ein straffälliger Kosovo-Albaner nach Verbüssung der Strafe ausgewiesen und von seiner Familie - das ist der Punkt - getrennt wurde. Auch hier wurde beschieden, dass ein Leben in Kosovo für die Schweizer Ehefrau und das gemeinsame Kind zumutbar sei. In beiden Fällen wurden mit den Männern gleich auch Frauen, aber eben Schweizer Bürgerinnen, und Kinder ausgewiesen.
Menschenrechtsverletzungen tönen nie laut, aber sie schmerzen und lassen Menschen verzweifeln. Ich erinnere auch an den Fall Öztürk; der Mann sass in den letzten sieben Wochen in einem slowenischen Gefängnis, weil sich die Schweizer Behörde aufgrund des Haftbefehls aus der Türkei gefährlich falsch verhielt. Ein Gutachten von Professor Kälin zeigt, dass auch hier Menschenrechte durch die Schweiz verletzt wurden. Die offizielle Schweiz windet und dreht sich, man hat das Gefühl, dass sich Naci Öztürk, das Opfer der Menschenrechtsverletzungen, seine Gefangenschaft selber zuzuschreiben habe. Ich hoffe, dass im Nachhinein alles unternommen wird, damit eine solche Situation nie wieder eintritt.
Ich weiss auch nicht genau, wie sich der Bundesrat entscheiden wird, wenn er seine Zustimmung zur Exportrisikogarantie für den Bau des Ilisu-Staudammes geben muss. Der Bau, der in der Türkei liegt und Syrien und den Irak tangiert, soll ja unter der Federführung der Firma Sulzer Hydro gebaut werden und von den schweizerischen Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern auf Geheiss des Bundesrates mit rund 470 Millionen Franken Exportrisikogarantie mitfinanziert werden. Zu Beginn der Bauplanung sprach man von 15 000 Menschen, die umgesiedelt würden. Heute sind es möglicherweise bereits 780 000 Menschen, meist Kurdinnen und Kurden, die ihre Lebensgrundlagen verlieren. Dies geht aus dem neuen Bericht von Aysa Kurdad hervor. Sie ist eine langjährige Weltbankmitarbeiterin und arbeitet im Auftrag der schweizerischen Exportrisikogarantie als Beraterin der türkischen Regierung bei der Umsiedlung. Man kann uns weismachen, dass die umgesiedelten Menschen für den Verlust ihrer Habe vergütet werden. Wir wissen aber: Vergütet werden die Feudalherren und Landbesitzer, eine kleine Zahl von regionalen Potentaten; die Landlosen und Tagelöhnerinnen und Tagelöhner jedoch bekommen kaum etwas. Sie müssen in die Slums der Städte ausweichen, nach Istanbul, Ankara oder eben in den Westen, wo keiner sie haben will. Die Völkerrechtlerin Prof. Astrid Epiney aus Freiburg, Schweiz, hat in ihrem Gutachten, das vorgestern publiziert wurde, nachgewiesen, dass die Türkei mit dem Bau des Damms gegen verschiedene internationale Regeln verstösst und damit Völkerrecht verletzt. So hilft die Schweiz nicht nur, Menschenrechte zu verletzen, sondern sie leistet mit der Gewährung von Exportrisikogarantie auch eine Beihilfe zu den Völkerrechtsdelikten der Türkei und verstösst ihrerseits gegen Völkerrecht.
Was meinen Sie, Herr Bundesrat Deiss, zu dieser Häufung der Verstösse der Schweiz gegen Menschen- und Völkerrecht? Könnte der Bundesrat nicht endlich dieses endlose Trauerspiel beenden und die Menschenrechte vor die Wirtschaftsinteressen stellen?