Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-10-04
Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-04
Wortprotokoll
Wir befinden uns hier im Bereich des Wunschdenkens. Wir setzen uns Ziele für das Jahr 2030 im Wissen, dass wir alle das letztlich nur noch sehr beschränkt beeinflussen können. Trotzdem sind diese Ziele wichtig. Denn einerseits setzen wir damit Signale. Vor allem aber wird man uns andererseits in den anschliessenden Artikeln daran messen können, ob wir auch bereit sind, mit konkreten Massnahmen und Instrumenten dazu beizutragen, dass diese Ziele auch erreicht werden können, oder ob es eben bei den schönen Worten bleibt.
Noch etwas Allgemeines zu den Zielen: Ich hätte mir gewünscht, dass wir unseren Ehrgeiz bei diesen Zielen vor allem auf das Stromsparen und die Energieeffizienz konzentriert hätten. Das ist nämlich die günstigste und ökologischste Form, um auf die drohende Stromlücke zu reagieren, und zwar frühzeitig.
Jetzt geht es aber hier in Absatz 4 um das Ziel im Bereich der Wasserkraft. Hier muss ich sagen, dass ich gerne auch dazu bereit bin, uns ein ehrgeiziges Ziel zu setzen. Ich wehre mich aber dagegen, dass wir schöne ökologische Ziele verfolgen und uns damit gleichzeitig neue, massive Probleme einhandeln. Das gilt eben ganz besonders für die Wasserkraft.
Die Wasserkraft spielt ja bekanntlich in unserem Rat eine grosse Rolle. Das haben wir schon bei der Behandlung des Stromversorgungsgesetzes gesehen, wo insbesondere die Wasserkraft in verschiedenen Artikeln speziell berücksichtigt wurde. Ich will die Elektrizität aus Wasserkraft auch fördern, und ich will sie auch ausbauen. Ich halte es aber für völlig verfehlt, wenn wir die Wasserkraft auf Kosten des Gewässerschutzes fördern wollen. Die Mindestrestwassermengen sind das Existenzminimum für unsere Bäche und Flüsse. Die Sicherung angemessener Restwassermengen ist eine verfassungsrechtliche Aufgabe; daran dürfen wir nicht rütteln.
Es kommt hinzu, dass wir mit der vermehrten Produktion von Spitzenenergie schon heute daran sind, uns neue, riesige Probleme einzuhandeln. Die Schwall- und Sunkproblematik nimmt ein immer grösseres Ausmass an. Flüsse und Bäche, die nur noch entweder ausgetrocknet oder überflutet sind, bedeuten den Tod für sämtliche Wasserlebewesen.
Wenn wir uns also ein Ziel für den Ausbau der Wasserkraft bis ins Jahr 2030 setzen, dann müssen wir uns vor Augen halten, dass wir hier sehr schnell mit dem Gewässerschutz und auch mit der Bundesverfassung in Konflikt geraten. Die Studien, in welchen das Wasserkraftpotenzial für unser Land berechnet wurden, haben gezeigt, dass wir bis ins Jahr 2030 mit einer Nettozubaumenge von 2000 Gigawattstunden rechnen können. Wir müssen uns hier unbedingt die Nettozahlen vor Augen halten, weil zum Beispiel die Klimaveränderung sich auf das Wasserkraftpotenzial negativ auswirken wird. Ein Szenario, das von einer mittleren Klimaerwärmung ausgeht - also keineswegs ein Katastrophenszenario -, prognostiziert, dass sich das Wasserkraftpotenzial allein aufgrund der Klimaerwärmung um 7 Prozent reduzieren wird. Was Ihnen die Mehrheit, umgerechnet in Gigawattstunden, hier vorschlägt, entspricht aber einer Erhöhung von 8 Prozent. Die Minderheit hingegen schlägt Ihnen mit einer Erhöhung von 5 Prozent eine immer noch beachtliche Zubaumenge vor. Diese wird aber vom Bundesamt für Energie und verschiedenen Studien als machbar beziffert. Was darüber hinausgeht, ist entweder unrealistisch oder wird auf Kosten des Gewässerschutzes gehen.
Ich bitte Sie, mit dem Antrag der Minderheit für eine moderate, realistische Zubaumenge in der Wasserkraft zu votieren, aber nicht auf Kosten des Gewässerschutzes die Wasserkraft ausbauen zu wollen.