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Sommaruga Simonetta · Ständerat · 2006-10-05

Sommaruga Simonetta · Ständerat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-10-05

Wortprotokoll

Keine Technologie hat die Gemüter in unserer Kommission so erhitzt wie die Fotovoltaik. Das zeigt, welches energetische Potenzial die Fotovoltaik hat. Man hat der Fotovoltaik vorgeworfen, sie sei ineffizient, unwirtschaftlich oder sogar unvernünftig, und man hat ihr deshalb wie keiner anderen Technologie gleich mehrere Knüppel zwischen die Beine geworfen. Die Fotovoltaik soll, wenn es nach dem Willen der Kommissionsmehrheit geht, als einzige Technologie kein Anrecht auf eine kostendeckende Vergütung haben. Indem man die Einspeisevergütung auf das Dreifache des Marktpreises beschränkt, wird [PAGE 890] die Fotovoltaik wie keine andere Technologie zurückgedrängt. Als ob diese aktive Behinderung der Fotovoltaik noch nicht genug wäre, hat man unter Absatz 2 Buchstabe d auch noch festgeschrieben, dass der Bundesrat für die Fotovoltaik periodische Zubaumengen festlegt. Bei allen anderen Technologien vertraut man auf die Marktkräfte und auf das wirtschaftliche Verhalten der Investoren. Nur bei der Fotovoltaik traut man offenbar gar niemandem, und man nimmt mit all diesen Regulierungen das Ende der Fotovoltaik in der Schweiz in Kauf.

Ich möchte Ihnen kurz einige Punkte aufzählen, weshalb mir die Fotovoltaik auch in unserem Land als förderungswürdig erscheint. Die Fotovoltaik ist mit ihren Hightech-Eigenschaften und mit ihrem hohen Wertschöpfungspotenzial auf den Schweizer Entwicklungs- und Produktionsstandort richtiggehend zugeschnitten. Die Fotovoltaik schafft auch kurzfristig hohen Nutzen in Form von qualifizierten und auf die Schweiz zugeschnittenen Arbeitsplätzen. Die Fotovoltaik - das haben unter anderem auch Studien der Bank Sarasin gezeigt - gehört zu den stark wachsenden, zukunftsträchtigen Weltmarkttechnologien. Dementsprechend werden erfolgreiche Unternehmen von den Börsen sehr gut bewertet. Nicht von ungefähr investieren heute wichtige Finanzinstitute in die Fotovoltaik. Sie tun dies im Moment aber vor allem im Ausland. Erfahrungen in verschiedenen Ländern haben aber gezeigt, dass ein gut entwickelter Heimmarkt eine wichtige Voraussetzung für eine Spitzenstellung auf dem Weltmarkt ist. Wenn die Erfahrungen auf dem Heimmarkt hingegen fehlen, erschwert dies die Weiterentwicklung und führt zur Abwanderung von Firmen und Arbeitsplätzen in ihre Hauptmärkte. Die Fotovoltaik-Branche setzt heute im Inland etwa 40 Millionen Franken um, mit dem Exportgeschäft dürften es aber über 250 Millionen Franken sein.

Interessant ist die Fotovoltaik aber nicht nur für die Industrie, sondern auch für das Installationsgewerbe. Dort fallen rund 60 Prozent der Arbeitsplätze an. Die dezentrale Nutzung der Solarenergie eröffnet damit gerade auch in den weniger dicht besiedelten Gebieten die Chance auf willkommene Arbeitsplätze.

Noch etwas zur Bedeutung der Fotovoltaik für die Energieversorgung: Wir alle wissen, dass die Fotovoltaik keine fix abrufbare Energiequelle ist. Tendenziell fällt bei der Fotovoltaik aber Strom zu Zeiten mit grosser Netzbelastung an, und sie kann damit Spitzenlasten bewältigen helfen. Solarstrom kann im Gegensatz zu den meisten anderen Technologien lokal ohne Emissionen produziert werden. Stromproduzierende Gebäude und Infrastrukturbauten sind im normalen Siedlungsgebiet möglich. Damit werden Transportleistungen selbst in Siedlungsgebieten tendenziell entlastet sowie Transportverluste minimiert.

Angesichts dieser beträchtlichen volkswirtschaftlichen, energiepolitischen und ökologischen Vorteile der Fotovoltaik kann man sich ja fragen, woher denn eigentlich der Widerstand rührt, diese Technologie genau gleich zu behandeln und zu fördern wie die anderen Technologien. Ich habe in erster Linie die Befürchtung wahrgenommen, dass die Fotovoltaik einen zu grossen Teil der Gelder, die für die Einspeisevergütung zur Verfügung stehen, für sich beanspruchen könnte, denn die Fotovoltaik ist im Moment teurer als die anderen Technologien. Sie lässt sich aber relativ leicht und rasch umsetzen. Ich habe mich deshalb mit der Minderheit II bei Absatz 5 bereiterklärt, dass die Gelder, die für die Fotovoltaik maximal zur Verfügung stehen können, auf 15 Prozent beschränkt werden. Dies gilt so lange, wie die Einspeisevergütung höher ist als das Dreifache des Marktpreises. Für mich persönlich hätte es diese Beschränkung nicht gebraucht. Auch der Nationalrat war hier liberaler und hat lediglich die Vorgabe gemacht, dass keine der Technologien mehr als 50 Prozent beanspruchen kann. Was Ihnen die Minderheit II beantragt, ist also ein Kompromiss, mit dem wir Hand bieten möchten, um den Befürchtungen vor der Übermacht der Fotovoltaik Rechnung zu tragen.

Ich möchte mich gerne noch zum Eventualantrag Inderkum äussern: Herr Inderkum schlägt Ihnen mit seinem Eventualantrag zu Absatz 2 eine formale Präzisierung vor, die ich begrüsse. Ich ziehe deshalb meinen Minderheitsantrag zu Absatz 2 zugunsten des Eventualantrages Inderkum zurück. Denn der Eventualantrag Inderkum bedeutet nichts anderes, als dass auch jene Technologien, deren Gestehungskosten das Dreifache des Marktpreises übersteigen, die kostendeckende Einspeisevergütung erhalten. Von den gesamten Zuschlägen können diese Zuschläge aber nicht mehr als 15 Prozent für sich beanspruchen.

Ich bitte Sie also, bei Absatz 5 dem Antrag der Minderheit II zu folgen. Bei Absatz 2 ist mein Minderheitsantrag zugunsten des Eventualantrages Inderkum zurückgezogen.