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Inderkum Hansheiri · Ständerat · 2006-10-05

Inderkum Hansheiri · Ständerat · Uri · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-10-05

Wortprotokoll

Im August des letzten Jahres ereignete sich in der Schweiz eine eigentliche Unwetterkatastrophe, von der insgesamt 17 Kantone betroffen waren. Die Gesamtsumme der Schäden lag bei 2,5 Milliarden Franken, wovon 2 Milliarden Franken den privaten Bereich betrafen. Auf den öffentlichen Bereich entfielen Kosten von 511 Millionen Franken, welche die Bereiche Wasserbau, Wald, National- und Hauptstrassen, Landwirtschaft und Transportunternehmen betrafen.

Am 21. Dezember 2005, gleichermassen als Weihnachtsgeschenk, hat der Bundesrat entschieden, an die Gesamtkosten im öffentlichen Bereich in der Höhe von 511 Millionen Franken Bundesbeiträge im Umfang von 251 Millionen Franken zu leisten. Dies entspricht 49 Prozent der Gesamtschäden im öffentlichen Bereich. Zugleich beschloss der Bundesrat, die Hälfte dieser Kosten im Rahmen des ordentlichen Budgets zu kompensieren. Die zusätzlich erforderlichen Mittel, so der Entscheid des Bundesrates, sollen im Rahmen der Nachtragskredite 2006 und des Budgets 2007 bereitgestellt werden. Der Bundesrat hat also am 21. Dezember 2005, und darin lag eben das "Weihnachtsgeschenk", darauf verzichtet, dem Parlament Sonderkredite zu unterbreiten, wie er dies bei den Hochwasserereignissen der Jahre 1987 und 1993 getan hatte und wie dies von den Regierungen der vom Hochwasser 2005 besonders stark betroffenen Kantone Uri, Nid- und Obwalden beantragt wurde. [PAGE 908] Begründet wurde der Entscheid des Bundesrates mit der prekären Lage der Bundesfinanzen.

Die Motion Ihrer UREK, datiert vom 15. Februar dieses Jahres, welcher mit 12 zu 0 Stimmen bei nur 1 Enthaltung zugestimmt wurde, verlangt vom Bundesrat über die Leistungen des Bundes an die öffentlichen Kosten der Kantone den Erlass einer Sonderbotschaft, verbunden mit entsprechenden Sonderkrediten. Dabei ist die Vorlage so auszugestalten, dass den am stärksten betroffenen Kantonen eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt.

Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion, und zwar "vor allem aus finanzpolitischen Gründen". Die nach wie vor prekäre Lage der Bundesfinanzen lasse eine mit einer Sonderbotschaft verbundene Zusatzbelastung nicht zu. Es sei auch nicht möglich, einen ausserordentlichen Zahlungsbedarf im Sinne von Artikel 24c des Finanzhaushaltgesetzes geltend zu machen.

Zur Begründung der Kommissionsmotion zunächst einige Zahlen. Nach Abzug der Bundesbeiträge verbleiben den am meisten betroffenen Kantonen die folgenden Restkosten - ich erwähne hier nicht nur Obwalden, Nidwalden und Uri, sondern auch Glarus usw. -: Nidwalden gut 35 Millionen Franken, Obwalden dasselbe, Uri 10,5 Millionen Franken, Glarus 3,6 Millionen Franken, Bern 84,9 Millionen Franken, Luzern 33,1 Millionen Franken, Graubünden 18,9 Millionen Franken, Schwyz 13,4 Millionen Franken und Zug 6,1 Millionen Franken. Was jetzt aber wichtig ist, ist die Restkostenbelastung pro Kopf, bezogen auf sämtliche 17 betroffenen Kantone. Sie beträgt im Durchschnitt 35 Franken. Auf der anderen Seite betragen die Pro-Kopf-Belastungen der am meisten betroffenen Kantone: Obwalden 1057 Franken, Nidwalden fast 887 Franken, Uri 300 Franken.

Gemäss der von der UREK eingereichten Motion ist die Vorlage so auszugestalten, dass den am stärksten betroffenen Kantonen eine zumutbare Pro-Kopf-Belastung verbleibt. Die Kommission hat aber bewusst darauf verzichtet, konkrete Zahlen in den Motionstext aufzunehmen. Die Vorstellung geht aber in Richtung einer verbleibenden Pro-Kopf-Belastung von etwa 300 Franken - ich erinnere Sie daran: heute durchschnittlich 35 Franken. Die Kommission ist der Auffassung, dass davon ausgegangen werden kann, dass eine verbleibende Pro-Kopf-Belastung von 300 Franken angemessen wäre, wobei dieser Betrag gemäss der geltenden Verordnung über die Festsetzung der Finanzkraft der Kantone indexiert werden müsste. Damit ergäben sich für die am meisten betroffenen Kantone die folgenden Restkosten: Nidwalden 15,1 Millionen anstatt 35 Millionen Franken, Obwalden 3 Millionen anstatt 35,1 Millionen Franken, Uri 4,2 Millionen anstatt 10,5 Millionen Franken.

Ich habe es bereits gesagt: Der Bundesrat argumentiert vor allem mit finanzpolitischen Gründen. Er konzediert zwar, dass bei den Unwetterereignissen von 1987 und 1993 dem Parlament Sonderbotschaften mit entsprechenden Sonderkrediten unterbreitet wurden. Bei den Unwetterereignissen 1999, 2000 und 2002 habe es hingegen keine Sonderbotschaften mehr gegeben, und die Schäden seien auf ordentlichem Weg gedeckt worden.

Zur finanzpolitischen Argumentation des Bundesrates ist zunächst festzustellen, dass der Bund gegenüber den Kantonen von Verfassung wegen eine Rücksichts- und Beistandspflicht hat. Ich verweise auf Artikel 44 Absatz 2 der Bundesverfassung. Diese bezieht sich zweifelsohne auch auf Naturkatastrophen. Im Jahre 2002 hat der Bundesrat für Hochwasserereignisse in Europa und Asien einen Betrag von 50 Millionen Franken gesprochen. Dagegen ist gewiss nichts einzuwenden - im Gegenteil, das war sicher richtig. Man dürfte dann allerdings erwarten, dass die Solidarität des Bundes gegenüber den Kantonen auch und erst recht spielt, wenn es sich um Unwetterkatastrophen im eigenen Land handelt. Es ist weder überzeugend noch angebracht, wenn der Bundesrat argumentiert, wir hätten nach den Unwetterereignissen 1987 und 1993 dann beim Unwetterereignis 1999 gleichsam einen Paradigmenwechsel vollzogen und dies auch bei den Unwetterereignissen 2000 und 2002 so gehandhabt, also werde es jetzt auch beim Unwetterereignis 2005 so durchgezogen. Das ist eine ganz und gar technokratische Argumentation, welche das angezeigte staatspolitische Verständnis und Gespür vermissen lässt.

Nicht zu bestreitende Tatsache ist doch, dass das Unwetterereignis vom August 2005 eine eigentliche Unwetterkatastrophe war, welche die bisherigen Unwetterereignisse der letzten Jahre - 1987, 1993, 2000 und 2002 - bei weitem übertroffen hat: Schäden in der Höhe von 511 Millionen Franken allein im öffentlichen Bereich, und dies verteilt auf, wie erwähnt, 17 Kantone - das ist ein gewaltiges Ausmass.

Es verbleibt schliesslich noch das Argument, welches der Bundesrat im Zusammenhang mit der Schuldenbremse anführt. Worum geht es? Gemäss der sogenannten Schuldenbremse darf der Höchstbetrag der im Voranschlag zu bewilligenden Gesamtausgaben den Betrag der geschätzten Einnahmen, berichtigt um einen sogenannten Konjunkturfaktor, nicht überschreiten. Bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf kann jedoch der Höchstbetrag angemessen erhöht werden. Artikel 24c des Finanzhaushaltgesetzes konkretisiert dies so, dass der Höchstbetrag dann erhöht werden darf, wenn der zusätzliche Zahlungsbedarf mindestens 0,5 Prozent dieses Betrages erreicht. 0,5 Prozent wären etwa 265 Millionen. Wenn die Schadensregelung in dem Sinne und Geiste, wie das mit der Motion verlangt wird, erfolgen würde, mit Sonderbotschaft und Sonderkrediten, würde dies den Bund etwa 60 Millionen Franken mehr kosten. Mit anderen Worten: Die 0,5 Prozent wären nicht nur erreicht, sondern sogar deutlich überschritten.

Ich bitte Sie, die Motion der Kommission anzunehmen.