preparatory:AB 68896
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-05
Wortprotokoll
Über dieses Thema ist jetzt recht lange diskutiert worden. Es ist im Grunde genommen nicht der Betrag, um den es hier geht, sondern es ist eine Grundsatzfrage, und zwar deshalb, weil der Beitrag an die Stiftung Bibliomedia ursprünglich ein Zahlungsrahmen von 8 Millionen Franken war, verteilt auf die Periode 2004-2007. Das ist die Ausgangslage. Im Rahmen des Entlastungsprogramms 2003 hat man den Betrag des Zahlungsrahmens von 8 auf 7 Millionen gekürzt. Jetzt, für die letzte Tranche dieses Zahlungsrahmens im Jahr 2007, bleiben noch 1,48 Millionen Franken zu bezahlen. Das ist die Folge des Entlastungsprogramms 2003.
Ich sage das, weil wir damals bekanntlich Dutzende von zum Teil kleineren Positionen hart erstritten haben, und alle mussten Zugeständnisse machen, sonst wäre es uns nie gelungen, jenes Entlastungsprogramm auf die Beine zu stellen. Wenn man diesen Kredit am Ende wieder aufstockt, macht man einen Entscheid rückgängig, den man damals beim Entlastungsprogramm getroffen hat. Wir erachten dies als nicht nötig, auch deshalb, weil zwischen dem Bund und der Stiftung ein Leistungsvertrag auf der Basis von 7 Millionen Franken besteht. Den haben wir abgeschlossen, und das weiss die Stiftung, sie ist sich dessen bewusst. Und dieser Leistungsvertrag ist auch mit den Kantonen bzw. mit der Erziehungsdirektorenkonferenz abgesprochen. Wir haben hier nicht einfach willkürlich entschieden und beantragt, sondern auch in Absprache mit den kantonalen Behörden, und diese ihrerseits auch in Absprache mit den Gemeinden.
Das ist der Grund, weshalb der Bundesrat die Ablehnung des Antrages der Minderheit Frösch und des Antrages der WBK-NR empfehlen muss.