preparatory:AB 68907
Pfister Theophil · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-05
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen namens der SVP-Fraktion bei der staatlichen Filmförderung eine Kürzung von 5 Millionen Franken, von 23,2 auf 18,2 Millionen Franken.
Ich bin Kollege Vollmer für seinen Erhöhungsantrag insofern dankbar, als damit der spezielle Mechanismus der Zusammenarbeit mit der EU einmal mehr deutlich gemacht werden kann. Es wird bei solchen Konzepten wie EU-Media nicht nur die EU-Struktur gefördert. Vielmehr wird - weil das Geld damit unsicher geworden ist - auch alles zusätzlich sein und keine Substitution erfolgen. Das ist doch klassische Fünfer-und-Weggli-Politik, die nach Korrekturen ruft. Wenn das so gehandhabt wird, dann sind diese EU-Gelder reine Kohäsionsbeiträge. Das ist doch nicht der Sinn der Sache!
Ich freue mich natürlich auch, wenn der lebhafte Schweizer Film nationale und internationale Erfolge vorweisen kann. Film ist nicht nur Dokumentation, sondern oft mehr Show und Unterhaltung. Hierbei herrscht Konkurrenz, es geht auch um Chancen auf Gewinne, um Gelegenheiten für Spekulationen. Allerdings: Was der Staat im kommerziellen Unterhaltungsbereich zu suchen hat, ist mir immer noch ein Rätsel. Der Staat finanziert den Sport auch nicht, er setzt höchstens die Rahmenbedingungen fest, innerhalb welcher er stattfinden kann. Dies gilt im Tennis wie im Fussball, im Film wie beim Skisport. Ich sehe da keine grossen Unterschiede, da ja überall auch das Sponsoring blüht und auch Einnahmen aus den Veranstaltungen winken.
Diese in den letzten Jahren aufgebaute exzessive Filmförderung mit Kosten von insgesamt 41,4 Millionen Franken entzieht den anderen Bereichen des BAK dringend benötigte Mittel. Ich denke hier etwa - wir haben gerade darüber abgestimmt - an die nationalen Organisationen der Erwachsenenbildung, die ganz klar notwendiger und wirksamer sind. Der Film ist eine wunderbare Sache, er kann Jung und Alt erfreuen, ähnlich wie Fussball. Aber er ist nun einmal je länger, je weniger eine Staatsaufgabe, genauso wenig, wie es ein Filmpreis ist. Die Bundesräte könnten sich einigen Ärger ersparen, wenn sie mit ihrer Filmförderung nicht immer auch noch die besondere Lust der Kunstschaffenden, den Geldgeber als Zielscheibe zu wählen, zu befriedigen hätten. Es ist lächerlich, wenn sich die Verwaltung hinterher von Filmprojekten distanzieren oder abgrenzen muss, die sie vorher ausdrücklich gefördert hat.
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Zum gegenteiligen Antrag Fluri von freisinniger Seite: Ich möchte hierzu bemerken, dass unser Land eine Filmmenge produziert, die in ganz Europa an der Spitze liegt. Hier ist nicht ein Ausbau mit Staatsmitteln notwendig, sondern im Gegenteil die Privatisierung und ein Abbau der Staatsbeiträge.
Mit den 18 Millionen an direkten Förderbeiträgen des Bundes hat die direkte Filmförderung in unserem Land gute Bedingungen. Damit kann dem Verfassungsauftrag Genüge getan werden. Die Zahlen zeigen, dass unsere Filmproduktion überdurchschnittlich hoch ist, und dies in einem Land, wo das private Geld für Filme leichter als andernorts zu haben ist. Die Formel "Mehr Staat gleich mehr Kultur" ist klar falsch. Staatskultur ist nicht das Ziel unseres Landes. Das Gegenteil ist richtig, und wir empfehlen Ihnen sehr, hier die Filmfördergelder des Bundes bei 18 Millionen Franken zu belassen, und natürlich auch, den Antrag der Minderheit II (Vollmer) abzulehnen.