Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-12-07
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-07
Wortprotokoll
Wer weiss, vielleicht streiten wir hier um des Kaisers Bart. Aber trotzdem müssen wir diesen Artikel mit Aufmerksamkeit anschauen. Es ist richtig, dass die Risikofähigkeit einer Kasse erst ab einem Deckungsgrad von 115 Prozent besteht. Es ist richtig, dass erst ab diesem Niveau an die Bildung von freien Reserven, von freien Mitteln gedacht werden kann. Wenn man diese 115 Prozent im Gesetz festschreibt - das ist jetzt unsere Interpretation -, entsteht ein gewisser politischer Druck, weil es eine Zahl ist, die dann, wenn sie erreicht wird, beurteilt wird. Nach welchen Kriterien wird sie beurteilt? Natürlich nach der Frage der Erhöhung wegen der Teuerung. Deshalb glauben wir eben, entgegen dem, was jetzt gesagt wurde, dass da ein politischer Druck wäre. Es könnte aber durchaus auch sein, dass es Gründe gibt, warum man halt einmal bei einer Deckung von 113 Prozent einen solchen Teuerungsausgleich machen würde. Wenn diese Möglichkeit nicht besteht, dann bliebe dem Bund ja nur die Möglichkeit, gestützt auf Artikel 32m, den Sie behandeln werden, eine ausserordentliche Teuerungsanpassung vorzunehmen oder dann eben ganz auf die Teuerungsanpassung zu verzichten.
Der Bundesrat ist der Meinung, dass man hier der Kassenkommission, dem paritätischen Organ, die entsprechende Autonomie gewähren sollte und es deshalb unnötig ist, im Gesetz eine Zahl zu verankern, weil diese Zahl wie gesagt immer wieder zu Interpretationen führen wird.