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Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2006-12-07

Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2006-12-07

Wortprotokoll

Zuerst muss ich ein paar Aussagen von Frau Goll richtigstellen. Sie behauptet, wir würden alles unternehmen, um das Personal gewissermassen in die Wüste zu schicken, und wer immer könne, verabschiede sich vom Bund. Das ist die Situation schlechtgeredet, so ist sie bei weitem nicht. Wenn ich durch die Räume der Bundesverwaltung schreite, treffe ich noch und noch hochmotivierte, qualifizierte Leute, die jeden Tat gut und gerne ihre Arbeit verrichten.

Es macht keinen Sinn, unser Bundespersonal und den Arbeitgeber Bund in pauschaler Art und Weise schlechtzureden. Natürlich gibt es zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer Probleme in Zeiten, in denen wir mit Spar- und Abbauprogrammen konfrontiert sind. Natürlich hat der Bundesrat mit dem Entlastungsprogramm 2004 beschlossen, 4000 Stellen bis in das Jahr 2011 abzubauen. Aber: Wir haben gleichzeitig eine Verordnung beschlossen, die man "Umbau mit Perspektiven" nennt und all jenen, denen die Gefahr droht, dass sie den Arbeitsplatz verlieren, die Möglichkeit gibt, innerhalb der Bundesverwaltung eine neue Anstellung zu suchen, und zwar in einem Zeithorizont, der weit über das hinausgeht, was in der Privatwirtschaft üblich ist.

Wir haben von diesen 4000 Stellen jetzt bereits rund die Hälfte nicht mehr besetzt. Es ist bis jetzt mit weniger als 30 Entlassungen gegangen. Ich möchte mich dem Ausspruch, wir würden Leute in die Wüste schicken, unter diesem Aspekt in aller Form widersetzen. Es trifft zu, dass wir etwa 350 frühzeitige Pensionierungen hatten, aber diese sind ordnungsgemäss abgewickelt worden, wie es Recht und Gesetz verlangen. Man sollte aufpassen, wenn man die doch schwierige Situation, in der sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer befinden, immer wieder zusätzlich vergiftet.

Nun zum Thema: Der Bundesrat möchte eine gewisse Flexibilität behalten und nicht mit 50 Prozent operieren müssen. Wir haben den Auftrag erteilt, gegenüber dem heutigen System eine weitere Variante zu prüfen. Diese soll dann immer noch nahe bei der heutigen Regelung liegen, im Wesentlichen aber auf das Lohnklassenkriterium verzichten. Deshalb will der Bundesrat diese Flexibilität bewahren, weil er glaubt, dass es im Sinne des Gesamtprojektes ist.

Ich ersuche Sie deshalb, hier der Mehrheit Ihrer Kommission zuzustimmen.

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