Ogi Adolf · Bundesrat · 2000-10-04
Ogi Adolf · Bundesrat · Bern · 2000-10-04
Wortprotokoll
Herr Baumann ist der Auffassung, dass bei den Divisions- und Brigaderapporten einseitig über die Teilrevision des Militärgesetzes - über die Bewaffnung der Friedenstruppen zum Selbstschutz - orientiert werde.
Ich möchte darauf hinweisen, dass letzte Woche im FAK 4 ein Rapport für Regimentskommandanten stattgefunden hat. Dort konnte Herr Fehr Hans als Geschäftsführer der Auns seine Meinung und diejenige der Auns vor allen Regimentskommandanten des FAK 4 darlegen und erläutern, warum er gegen die Teilrevision und gegen den Einsatz von Soldaten im Ausland ist und warum er diese Vorlage bekämpft.
Ihre erste Frage lautete: Sind die Rapporte 2001 auch für Unteroffiziere offen? Ich sage Ihnen hier ganz klar: Es ist nicht an mir, das zu entscheiden. Das können die Divisionskommandanten bzw. die Brigadekommandanten selbstständig entscheiden. Wenn sie ihren Rapport auf die Unteroffiziere ausdehnen wollen - was zum Teil schon geschehen ist -, finde ich das in dieser Phase, in der wir die Armee reformieren, sogar positiv. Aber es ist keine Weisung, die beispielsweise vom Chef VBS erteilt würde.
Wenn ich schon von Weisungen spreche, möchte ich noch etwas erwähnen, was Sie heute in den Zeitungen haben lesen können: Ich habe bereits im Juli allen höheren Stabsoffizieren schriftlich empfohlen, wie sie sich in Bezug auf die Umverteilungs-Initiative und die MG-Revision verhalten sollen; dass sie sich zurückhaltend äussern sollen. Aber äussern dürfen und sollen sie sich; sie sind auch Bürger, Bürger in Uniform zwar, aber auch Bürger in Zivil. Deshalb lasse ich es auch in dieser Phase, in der es um gewisse Meinungsverschiedenheiten geht, nicht zu, dass man ihnen sozusagen einen Maulkorb umbindet; das kommt nicht infrage. Auch die Soldaten, Unteroffiziere und Offiziere sind Bürger dieses Staates, und das möchte ich auch hier in aller Klarheit sagen.
Ihre zweite Frage habe ich überhaupt nicht verstanden - vielleicht haben Sie sie mit Bezug auf das Militärgesetz gemeint. Wenn die Teilrevision des Militärgesetzes abgelehnt wird, dann ist sie abgelehnt, und dann wissen wir halt, dass wir diese Überlegungen, gemäss Gesetz, nicht in die Teilrevision einfliessen lassen können. Dann werden wir auch hier, wie das im Militär üblich ist, klar und deutlich sagen: "Verstanden!" Eines muss ich Ihnen schon sagen: Wenn das Volk entschieden hat, dann hat es entschieden, und das werden wir ohne Wenn und Aber akzeptieren.
Ihre Frage habe ich aber wirklich nicht verstanden. Vielleicht können Sie sie wiederholen, wenn der Präsident das erlaubt. Wenn Sie einverstanden sind, Herr Baumann, könnten wir diese Frage aber auch draussen im Gang behandeln.