AB 69228
Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Ich erlaube mir noch eine Vorbemerkung zu diesem Elektrizitätsgesetz. Sie haben festgestellt, dass der Ständerat das Stromversorgungsgesetz und die Änderungen im Energiegesetz wieder zusammengelegt hat, und zwar entgegen der Meinung des Nationalrates anlässlich der ersten Lesung. Es mag demokratiepolitisch durchaus als sogenanntes "Päckli" verstanden werden, und referendumspolitisch wäre es allenfalls sinnvoller, die beiden Vorlagen dem Souverän getrennt vorzulegen. Allerdings hat sich die ganze UREK Ihres Rates davon überzeugen lassen, dass es in der Sache, in der Sachpolitik durchaus vertretbar ist, diese beiden Vorlagen sozusagen zu verheiraten und dann dem Souverän bei einem möglichen Referendum als eine Vorlage zu unterbreiten. Wenn ich sage, die Vorlagen seien zu "verheiraten", dann heisst das, dass sowohl das Stromversorgungsgesetz wie auch die Änderungen im Energiegesetz - von der Interpretation der Auswirkungen her - in einem Teil vielleicht für die Linke und in einem anderen Teil für die Rechte etwas weniger geniessbar sind, aber es macht das Ganze dann eben vor dem Souverän geniessbarer.
Zu diesem Artikel, der jetzt zur Diskussion steht: Die Argumente der Mehrheit wurden hier dargelegt, ich verzichte auf Wiederholungen. Ich möchte Sie einfach noch daran erinnern, dass der Ständerat und mit ihm die Mehrheit Ihrer Kommission damit auch die Grundlage für den Effizienzartikel, für Artikel 7a, schaffen.
Noch eine kurze Bemerkung an Kollega Josef Kunz: Herr Kunz hat gesagt, wir würden hier mitten in der Beratung des Gesetzes etwas einfügen. Das stimmt natürlich nicht. Der Ständerat hat als Zweitrat natürlich immer auch das Recht, neue Elemente in die Gesetzesberatung einzubringen. Das nehmen wir als Nationalrat, wenn wir Zweitrat sind, für uns auch in Anspruch. Diesbezüglich müsste ich diese Bemerkung von Herrn Josef Kunz etwas relativieren.