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Messmer Werner · Nationalrat · 2006-12-11

Messmer Werner · Nationalrat · Thurgau · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-11

Wortprotokoll

Wenn wir uns noch einmal das Ziel der Liberalisierung vor Augen führen, dann sehen wir, dass es eigentlich zwei Kernbereiche gibt, in denen wir etwas erreichen wollen. Zum Ersten geht es darum, dass wir unter den Lieferanten mehr Konkurrenz schaffen, und zum Zweiten geht es eben darum, dass für die Konsumenten eine grössere Freiheit bei der Wahl der Lieferanten zur Verfügung steht. Bei der freien Wahl der Lieferanten denken auch wir als Wirtschaftsvertreter in erster Linie an wirtschaftliche Organisationen, an Betriebe, und weniger an die einzelnen Haushalte. Darum sind auch wir einverstanden damit, in einem ersten Schritt die kleinen Bezüger, also jene mit einem Jahresverbrauch von unter 100 Megawattstunden, vorerst im sogenannt geschützten Markt zu belassen. Es ist aber nicht einzusehen, warum gewerbliche Betriebe nicht heute schon vom freien Markt profitieren sollen, wenn sie wollen. Kommt dazu: Wenn wir uns dafür entscheiden, dass in fünf Jahren das Referendum wieder ergriffen werden kann, könnte es unter Umständen möglich sein, dass gewerbliche Betriebe gar nie in den Genuss des freien Marktes kommen, wenn das Referendum angenommen würde. So waren wir uns in der Kommission eigentlich über alle Parteien hinweg einig, dass es die Möglichkeit geben soll, dass sich Gewerbler zu einem Verbund, also zu einer eigentlichen Bezügergemeinschaft, zusammenschliessen können.

Ich bitte Sie nun aber, nicht die Mehrheit zu unterstützen, sondern die Minderheit II (Keller), denn die Formulierung der Mehrheit gibt der Elcom die Möglichkeit, solche Zusammenschlüsse anzunehmen oder eben auch abzulehnen. Damit werden unsere gewerblichen Betriebe letztlich der Willkür dieser Elcom ausgesetzt. Sie kann nach freiem Ermessen entscheiden; es gibt keine Richtlinie, die da etwas aussagt. Sie kann das einmal etwas lockerer angehen, ein anderes Mal etwas zugeknöpfter sein. Sie wird damit eben letztlich zum Spielball verschiedener Interessen in unserem Land. Mit der Zustimmung zur Minderheit II schaffen wir als Gesetzgeber hingegen eine absolut klare Situation. Ein Ja zum Antrag der Minderheit II bringt unseren Willen klar und unmissverständlich zum Ausdruck. Er gibt den gewerblichen Betrieben heute schon die Freiheit, selber über eine solche Bündelung zu entscheiden. Wenn sie sich darum schon für die Möglichkeit einer Bündelung entscheiden, dann braucht es die Garantie, dass keine Willkür oder keine Fremdinteressen diese Entscheidfindung beschränken.

Darum bitte ich Sie, der Minderheit II zuzustimmen und alles andere abzulehnen.