Steiner Rudolf · Nationalrat · 2006-12-11
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2006-12-11
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir, meine Interessenbindung offenzulegen. Ich bin Präsident des Verbandes Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen. Ich spreche hier zu Ihnen als Vertreter der FDP-Fraktion zum Antrag der Minderheit Menétrey-Savary zu Artikel 18 Absatz 3.
Erlauben Sie mir doch noch einen kleinen Vorspann - das ist meine ganz persönliche Meinung; Sie finden meinen Namen auch auf der Fahne beim Antrag der Minderheit Keller. Nach meiner persönlichen Meinung, die grundsätzlich auch in einem Gutachten des Bundesamtes für Justiz geteilt wird, handelt es sich bei der von der Mehrheit empfohlenen Übertragung des Netzes auf die Netzgesellschaft um einen ganz erheblichen, enteignungsähnlichen Eingriff in die Eigentumsrechte der heutigen Eigentümer. Es ist nicht dasselbe, ob Sie Eigentümer des Netzes sind und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben frei darüber verfügen können oder ob Sie nur Aktionär einer Gesellschaft sind, die an Ihrer Stelle Eigentümerin des Netzes ist; als Aktionär wären Sie zudem ohne das Recht, im Verwaltungsrat dieser Gesellschaft vertreten zu sein und mitentscheiden zu können.
Aber gar nicht mehr zumutbar - weil dann wirklich eine Enteignung - ist das zusätzliche Ansinnen der Minderheit Menétrey-Savary, wonach der Aktionär der Gesellschaft gezwungen werden könnte, Teile seiner Aktien abzugeben, damit Kapital- und Stimmrecht ausgewogen auf die Regionen verteilt sind. Auch die Umsetzung dieses Anliegens wäre wohl kaum oder nur schwer möglich. Denken Sie daran: Einige der betroffenen Gesellschaften sind börsenkotiert. Die erzwungene Umverteilung des Vermögens wäre dem Vertrauen in den Finanzplatz Schweiz wohl wenig förderlich. Wenn Gleiches in Staaten des Ostens, in Süd- und Mittelamerika oder auf dem afrikanischen Kontinent so geschieht, wie hier beantragt wird, ist unsere Kritik ja auch nicht eben schmeichelhaft.
Nun zu den Kantonen und Gemeinden: Erstens gehört bereits heute eine Mehrzahl der Netzbetreiber, zumindest indirekt, der öffentlichen Hand. Zweitens dürfte die Überführung des Netzes in das Eigentum der Netzgesellschaft bei Gesellschaften in öffentlicher Hand an sich schon staats- und abstimmungspolitische Fragen aufwerfen - ich erinnere an das Schreiben, das die Mitglieder der UREK vonseiten des Kantons Aargau erhalten haben. Wenn dann auch noch die Aktien der Netzgesellschaft umverteilt werden sollen, dann ist uns der Widerstand gewiss.
Wenn ich Sie nicht daran hindern kann, der Übertragung des Netzes auf die Betriebsgesellschaft zuzustimmen, dann bitte ich Sie, zumindest den noch weiter gehenden Antrag der Minderheit Menétrey-Savary abzulehnen.