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Rutschmann Hans · Nationalrat · 2006-12-11

Rutschmann Hans · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2006-12-11

Wortprotokoll

Für das Funktionieren eines offenen Strommarktes ist ein diskriminierungsfreier Netzzugang Voraussetzung und notwendig. Dies ist mit der Vorlage, dem Antrag des Bundesrates, auch gewährleistet. So sieht das Stromversorgungsgesetz eine Entflechtung der Verteilnetzbereiche von den übrigen Tätigkeitsbereichen der Versorgungsunternehmen und auch einen zentralen Betrieb des Hochspannungsnetzes vor. Letzteres ist übrigens mit der Swissgrid, welche demnächst den Betrieb aufnehmen wird, auch bereits gewährleistet.

Nun wollen der Ständerat und unsere Kommissionsmehrheit die bisherigen Eigentümer des Übertragungsnetzes zwingen, ihre Netze ebenfalls in eine nationale Gesellschaft zu überführen. Dabei handelt es sich mehr oder weniger um eine Enteignung der heutigen Eigentümer - wir haben das vorhin von Kollege Steiner gehört -, um eine Enteignung notabene, welche weder für das Funktionieren eines offenen Strommarktes noch aufgrund übergeordneter Vorgaben nötig ist. Nicht einmal die EU verlangt, dass der Betrieb und das Eigentum rechtlich zusammengeführt werden müssen.

Aus unserer Sicht ergeben sich aus dieser Zwangsheirat auch mehr Nachteile als Vorteile. So kann man nicht davon ausgehen, dass diese Enteignung durchwegs freiwillig vollzogen wird. Ich denke hier an die unterschiedlichen Auffassungen bezüglich der Bewertung der Rechte oder der Entschädigungszahlungen. Die Folge davon wären unter [PAGE 1767] Umständen langwierige Enteignungsverfahren mit ungewissem Ausgang.

Es ist auch nicht so, dass ohne eine Zusammenlegung von Betrieb und Eigentum Probleme beim Unterhalt bestünden, im Gegenteil. Auch kleinere Netze sind an einem einwandfreien Unterhalt interessiert, das haben sie bis heute auch bewiesen. Gerade in Randregionen ist der einwandfreie Unterhalt mit der heutigen Eigentumsstruktur besser gewährleistet. Mit der Formulierung von Ständerat und Kommissionsmehrheit verlieren die Regionen weitgehend ihr Mitspracherecht. Sodann würden mit einer Zentralisierung gleichzeitig viel Wissen und viele Arbeits- und auch Ausbildungsplätze in den Regionen verlorengehen. Da hilft auch der Zusatz in Artikel 18 Absatz 8 wenig, welcher eine ausgewogene Vertretung der Regionen fordert.

Bei der Zusammensetzung des Verwaltungsrates können die Eigentumsverhältnisse ja wohl nicht ganz ausgehebelt werden. Der Zwangszusammenschluss ist aber auch nicht nötig, um eine ausländische Beherrschung des Übertragungsnetzes zu verhindern. Bereits heute sind nämlich die überregionalen Gesellschaften weitgehend in öffentlicher Hand. Und es ist nicht anzunehmen, dass die Kantone und Gemeinden ihre teilweise grossen Aktienpakete ins Ausland verkaufen werden. Die Netzgesellschaften haben in dieser Frage natürlich - das haben wir auch gespürt - ihrer Stärke entsprechend unterschiedliche Interessen. Es ist jedoch Aufgabe der Politik, für den Strombezüger, für die Versorgungssicherheit und für die Regionen die beste Lösung zu finden.

Namens der SVP-Fraktion bitte ich Sie deshalb, dem Minderheitsantrag Keller und damit der ursprünglichen Fassung, der ursprünglichen Lösung des Bundesrates, zuzustimmen.