Riklin Kathy · Nationalrat · 2006-12-12
Riklin Kathy · Nationalrat · Zürich · Christlichdemokratische Fraktion · 2006-12-12
Wortprotokoll
Wir behandeln die Vorlage zur Finanzierung der Beteiligung der Schweiz an den Programmen der EU in den Bereichen Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration in den Jahren 2007-2013. Die EU-Forschungsprogramme sind zu einem wichtigen Bestandteil der Schweizer Forschungsförderung geworden. Sie sind eine Chance für unsere Forschenden und verlangen von den Antragstellern, dass sie sich im europäischen Forschungsraum mit überzeugenden, ausgezeichneten Forschungsgesuchen bewähren. In diesem Sinne haben die EU-Forschungsprogramme ein wichtiges kompetitives Element und fordern von unseren Forschenden höchste Qualität und Exzellenz.
Die bisherigen Beteiligungen an den EU-Forschungsprogrammen haben sich gemäss einer gründlichen, unabhängigen Evaluation bewährt. Es zeichnet sich für die laufenden 6. EU-Forschungsrahmenprogramme 2003-2006 ab, dass 100 Prozent der nach Brüssel bezahlten Gelder wieder in die Schweiz zurückgeholt werden können; ein höchst erfreuliches Resultat. Die Beteiligung bringt der Schweiz wissenschaftlichen, technologischen und wirtschaftlichen Nutzen aus dem Wissenstransfer sowie die Möglichkeit, in den europäischen Kooperationsnetzen mitzuarbeiten. Dank der integralen Beteiligung der Schweiz seit dem Jahr 2000 müssen und können sich Wissenschaft und Wirtschaft mit den besten Kräften in EU-Gremien engagieren und mit ihnen messen.
Das Abkommen zu den 6. EU-Forschungsrahmenprogrammen 2003-2006 wird seit dem 1. Januar 2004 umgesetzt und läuft Ende 2006 aus. Das erste Abkommen zur wissenschaftlichen und technologischen Zusammenarbeit mit der EU war Bestandteil des ersten Pakets von sieben sektoriellen Abkommen, die vom Parlament 1999 genehmigt und im Jahr 2000 vom Volk angenommen wurden. Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat sich am 19. Oktober 2006 über das vorgesehene Abkommen zu den 7. EU-Forschungsrahmenprogrammen 2007-2013 informiert und Hearings mit Herrn Professor Declercq von der ETH Lausanne, Frau Professor Anne-Claude Berthoud von der Universität Lausanne und Herrn Albert Gaide, Präsident der Gruppe Luftfahrt von Swissmem, durchgeführt. Das 7. EU-Forschungsrahmenprogramm erlaubt der Schweiz eine Fortsetzung der heute bestehenden integralen Zusammenarbeit zwischen der Schweiz und der EU. Mit der heute zur Behandlung anstehenden Vorlage beantragt der Bundesrat dem Parlament die Verpflichtungskredite, die der Schweiz den Abschluss eines Abkommens zur integralen Teilnahme am 7. Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und [PAGE 1792] Demonstration 2007-2013 und am 7. Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft für Forschungs- und Ausbildungsmassnahmen 2007-2011 - zusammen die 7. EU-Forschungsrahmenprogramme - erlauben werden.
Durch das Forschungsabkommen erhält unser Land weiterhin Zugang zur wichtigen europäischen Zusammenarbeit in Wissenschaft und Technologie. Schweizer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler können als Koordinatoren Projekte sowohl einbringen als auch leiten, sie haben Zugang zu den Ergebnissen anderer Projekte der Forschungsrahmenprogramme, und sie können die Infrastrukturen nutzen. Mit den Krediten können Schweizer Forschende, Hochschulen, Institutionen und Unternehmen, insbesondere aber auch kleine und mittlere Unternehmen mitfinanziert werden. Das erste Mal ist nun auch die Grundlagenforschung eingeschlossen; sie wird 14 Prozent der Mittel erhalten.
Das EU-Budget für die 7. EU-Forschungsrahmenprogramme umfasst einen Rahmenkredit von 54,5823 Milliarden Euro. Die Schweizer Beteiligung daran wird 2,8 Prozent sein, gemäss dem prozentualen Verhältnis unseres BIP zum EU-Bruttoinlandprodukt. Es geht somit heute um einen Verpflichtungskredit von 2545,4 Millionen Schweizerfranken. Dieser wird wie folgt aufgeteilt: 2364,4 Millionen Franken für den Abschluss eines Vertrags mit der EU zur integralen Beteiligung der Schweiz an den 7. EU-Forschungsrahmenprogrammen in den sieben Jahren von 2007 bis 2013; 100 Millionen Franken als Reserve für erhöhte Beitragszahlungen infolge von Schwankungen des Wechselkurses und des BIP-Verhältnisses, es wird gemäss Finanzverwaltung mit einem Wechselkurs von 1,55 gerechnet; 51 Millionen Franken für die Finanzierung von nationalen Begleitmassnahmen zur Unterstützung der Schweizer Forscherinnen und Forscher; 30 Millionen Franken für Schweizer Beiträge an das internationale Projekt Iter/Broader Approach. Bei Iter handelt es sich um ein weltweites Fusionsforschungsprojekt von EU, USA, Russland, Japan, China, Südkorea und Indien, für welches in Cadarache in Südfrankreich der Fusionsreaktor Iter, das heisst der International Thermonuclear Experimental Reactor, erstellt werden soll. Mit der Teilnahme eröffnet sich der Schweiz, zu einem sehr günstigen Eintrittspreis, eine grosse und bedeutende Chance in der Forschungsbeteiligung betreffend Stromproduktion durch Kernfusion.
Die WBK stimmte dem Verpflichtungskredit von 2545,4 Millionen Franken für die 7. EU-Forschungsrahmenprogramme mit 16 zu 5 Stimmen bei 3 Enthaltungen zu - dies vor allem im Bewusstsein, dass es für die Schweiz nur eine volle Beteiligung oder keine Beteiligung geben kann.
Die Kommission ist überzeugt, dass die Chance, sich im europäischen Forschungswettbewerb zu behaupten, weiterhin genutzt werden soll. Ein Rückweisungsantrag der SVP-Fraktion wurde mit 17 zu 5 Stimmen und ein Antrag auf Rückstellung bis zur Unterbreitung der BFI-Botschaft mit 11 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt. Es geht darum, dass wir vor Beginn der neuen Programmperiode am 1. Januar 2007, d. h. in knapp zwanzig Tagen, mindestens im Parlament unsere Zustimmung geben. Das Abkommen selbst wird dann durch das Departement abgeschlossen und muss dem Parlament nur im Falle von erheblichen Änderungen vorgelegt werden. Wie bei den bilateralen Verträgen werden wir einmal mehr durch Europa zu einer schnelleren Gangart gebracht. Daher behandeln wir das vorliegende Geschäft gleichzeitig mit dem Ständerat, der morgen darüber beraten wird.
In Ergänzung zum Bundesbeschluss soll ein Controllingsystem eingeführt werden, das sämtliche Indikatoren enthält, die nötig sind, um die Kostenwirksamkeit und die konkreten positiven Auswirkungen der Schweizer Beteiligung an den verschiedenen Programmen und Projekten - u. a. auf den Bekanntheitsgrad der Hochschulen, die Anzahl Patente, die Arbeitsplatzentwicklung, die Produktivität der betroffenen Unternehmen usw. - zu ermitteln.
Die betroffenen Schweizer Organisationen der Wirtschaft, insbesondere Economiesuisse und Swissmem, und der Wissenschaft, d. h. der Schweizerische Nationalfonds und die Akademien der Wissenschaften Schweiz und der Schweizerische Wissenschafts- und Technologierat, begrüssen die vorgesehene Beteiligung an den 7. Forschungsrahmenprogrammen, trotz einer gewissen administrativen Schwerfälligkeit der EU im Projektmanagement. Die APK begrüsst die Abkommen in einem Mitbericht ebenfalls, die Finanzkommission des Nationalrates hat schlussendlich auf eine Stellungnahme verzichtet.
Ich bitte Sie, dieser Vorlage zuzustimmen.