Hämmerle Andrea · Nationalrat · 2006-12-13
Hämmerle Andrea · Nationalrat · Graubünden · Sozialdemokratische Fraktion · 2006-12-13
Wortprotokoll
Diese Bestimmung hat einen eigenartigen Weg hinter sich. Im Vorschlag der Kommission für Rechtsfragen des Ständerates kam diese Bestimmung nicht vor. Der Ständerat hat sie in der ersten Lesung auf einen Einzelantrag hin aufgenommen, und zwar in Artikel 10a des Umweltschutzgesetzes, also im Kapitel Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Nationalrat hat diesen Absatz, wie Herr Fluri schon gesagt hat, diskussionslos und einstimmig herausgestrichen. Es gab dann allerdings einen Antrag, die gleiche Bestimmung in Artikel 54 Absatz 4 aufzunehmen. Dieser Antrag wurde in Flims relativ knapp abgelehnt.
Es ist überhaupt nicht gleich, wo diese Bestimmung steht, darum ist eines klar: Es geht hier um Politik, und zwar soll eine Brücke geschlagen werden zur FDP-Initiative. Politisch ist das durchaus nachvollziehbar, aber es ist nicht sachgerecht. Es gibt zwei Möglichkeiten, diese Klausel zu interpretieren: Entweder ist es so, wie Frau Huber gesagt hat, dass es sich um eine Selbstverständlichkeit handelt. Aber Selbstverständlichkeiten schreiben wir nicht ins Gesetz, sonst müssten wir bei jedem Gesetz noch ein paar Selbstverständlichkeiten aufnehmen; aber das tun wir nicht, das wäre auch nicht richtig. Oder es geht um mehr, es geht darum, dass Volksentscheide oder Parlamentsbeschlüsse über dem geltenden Recht stehen. Dann ist die Bestimmung gefährlich, und dann ist sie ebenfalls und erst recht abzulehnen.
Kommt hinzu, dass die politisch geprägte Formulierung - ich zitiere sie: "in parlamentarischen und Volksentscheiden in gleicher Sache zum Ausdruck kommen" - sprachlich und inhaltlich ziemlich verunglückt ist. Es ist so, dass in verschiedenen Kantonen unterschiedliche Kompetenzordnungen herrschen. Im einen Kanton ist zur Beurteilung des gleichen Sachverhalts die Exekutive, in einem anderen Kanton die Legislative zuständig. Es kann also sein, dass der gleiche Sachverhalt in Kantonen, wo die Exekutive zuständig ist, anders beurteilt wird als in einem Kanton, wo die Legislative für den gleichen Sachverhalt zuständig ist. Das kann nicht sein!
Kommt hinzu, dass es unklar ist, was der Begriff "in gleicher Sache" heisst. Die gleiche Sache kann sehr breit angesehen werden. Wenn in Bezug auf ein Fussballstadion in einem Verfahrensschritt einmal irgendetwas gesagt worden ist - ist das dann schon ein Entscheid in der gleichen Sache oder nicht?
Sie sehen: Wir sollten hier ohne Emotionen den Pfad der Tugend beschreiten und diese unmögliche Zusatzklausel streichen und am Beschluss des Ständerates festhalten. Die SP-Fraktion ist einstimmig dieser Auffassung.